Darf das Sozialamt die Grundsicherung verweigern wegen zu großer Wohnung ?

11. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Matpol1973
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 21x hilfreich)
Darf das Sozialamt die Grundsicherung verweigern wegen zu großer Wohnung ?

Hallo,

ich schreibe im Namen meiner Mutter, Sie ist 72 Jahre alt, seit 12 Jahren Rentnerin.
Meine Mutter hat im Jahre 1987 die Wohnung (ca. 68 m²) mit ihren zwei Kindern bezogen.

Irgendwann vor ca. 20 Jahren waren die Kinder aus dem Haus, meine Mutter hat in der
Wohnung alleine weiter gelebt.

Im Jahre 2004 ist Sie Rentnerin geworden und Sie bekam Rente in Höhe von 560 Euro.

Sie hat einen Antrag auf Grundsicherung gestellt, weil die Miete inzwischen 520 Euro Warm kostet. Dieser wurde genehmigt. Sie bekommt nun ca. 300 Euro Grundsicherung dazu.

Sie wohnt also in der gleichen Wohnung (68 m²) seit 29 Jahren.

Vor ca. 14 Tagen hat Sie das Sozialamt angeschrieben. Das Amt möchte meiner Mutter raus aus der Wohnung haben.

Meine Mutter fühlt sich in der Wohnung sehr Wohl und würde gerne die Wohnung behalten.

Welche Rechte hat meine Mutter?
Das Amt kann ja nichts machen außer die Zahlung der Grundsicherung zu verweigern – darf das Amt das ?

Hier die Briefe:

[GELÖSCHT WEGEN PERSONENBEZOGENER DATEN]

Bild "20161210_164651ipoa0.jpg" anzeigen.

Bild "20161210_164715amqcu.jpg" anzeigen.

Bild "20161210_164728bzq6n.jpg" anzeigen.

[GELÖSCHT WEGEN PERSONENBEZOGENER DATEN]

-- Editier von Matpol1973 am 11.12.2016 18:57

-- Editier von Matpol1973 am 11.12.2016 18:59

-- Editiert von Moderator am 11.12.2016 19:47

-- Thema wurde verschoben am 11.12.2016 19:47

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Das musst Du wohl nochmal mit der Bildbearbeitung ran...



Zitat (von Matpol1973):
Das Amt kann ja nichts machen außer die Zahlung der Grundsicherung zu verweigern – darf das Amt das ?

Grundsätzlich muss der Staat nur eine angemessene Unterkunft finanzieren.

68 m² für eine Person sind etwas viel, man geht in der Regel von 45 m² für eine Person aus.
Wenn die Miete aber besonders günstig ist, kann das auch mehr sein.
In Städen in denen bekannte "Hochmietzonen" existieren gibt es auch Zuschläge, oder Abschläge in "Brennpunktzonen".

Dazu kommt dann noch eine Möglichkeit, das man als "Härtefall" gelten könnte, insofern ist ihre Argumentation schon mal gut, um dort wohnen zu bleiben

Vermutlich wird man erstmal nach Prüfung ihrer Antwort aufgefordert werden, die Kosten zu senken, z.B. ein Zimmer unter zu vermieten. Dann könnte Sie dort wohen bleiben und die Kosten würden gesenkt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Matpol:

Zitat:
Im Jahre 2004 ist Sie Rentnerin geworden und Sie bekam Rente in Höhe von 560 Euro.

Sie hat einen Antrag auf Grundsicherung gestellt, weil die Miete inzwischen 520 Euro Warm kostet. Dieser wurde genehmigt. Sie bekommt nun ca. 300 Euro Grundsicherung dazu.


Nach diesen Zahlen müsste Deine Mutter eigentlich 364,- € bekommen, und nicht 300,- €.

Zitat:
Welche Rechte hat meine Mutter?


Auf die Anhörung antworten und die Gründe darlegen, die aus Sicht der Mutter dazu führen, dass die Unterkunftskosten weiterhin zu übernehmen sind. Aber das ist ja bereits geschehen.

Gibt es darauf denn schon eine Antwort?

Zitat:
Das Amt kann ja nichts machen außer die Zahlung der Grundsicherung zu verweigern – darf das Amt das ?


Das einzige, was das Amt machen darf, ist die Unterkunftskosten auf den angemessenen Betrag zu reduzieren. Das sind in Bremen derzeit 377,- € zzgl. Heizkosten. Je nach Höhe der Heizkosten dürfte der derzeitige Anspruch demnach um rund 100,- € reduziert werden. Diesen Betrag müsste Deine Mutter aus der Regelleistung selbst tragen. Ob das möglich ist, muss sie selbst entscheiden.

Eine Absenkung ist allerdings erst zulässig, nachdem Deine Mutter unter Fristsetzung (in der Regel 6 Monate) konkret zur Kostensenkung aufgefordert wurde. Wenn dann abgesenkt wird, kann gegen den entsprechenden Bescheid Widerspruch eingelegt werden.

Allerdings sollte - wenn die Mutter tatsächlich nur 300,- € erhält - die Berechnung jetzt schonmal fachkundig überprüft werden.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Strategisch wäre es etwas günstiger gewesen erst hier zu fragen und dann an die Grundsicherungsstelle zu antworten.
Es ist nicht politischer Wille, dass sich Sozialleistungsempfänger wohl fühlen in ihrer Situation. Eher im Gegenteil.
Alter in Verbindung mit langer Wohndauer, wesentliche soziale Bezüge: Das sind auf dem ersten Blick die Vorgaben, die der Sachbearbeiter der Stelle für Grundsicherung Ihrer Mutter nahegelegt hat, und mit denen sie erreichen kann, dass die MIete vielleicht übernommen wird. Hier würde sich lohnen, eine inhaltliche Begründung mit jemand Erfahrenem (Sozialberatungsstelle) auszuarbeiten und weiter zu kämpfen.

-- Editiert von altona01 am 12.12.2016 11:50

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