Darf Vorerbe (befreit) Darlehen aus Erbschaft tilgen?

18. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)
Darf Vorerbe (befreit) Darlehen aus Erbschaft tilgen?

Guten Abend,

Eine kurze Frage, darf ein befreiter Vorerbe das komplette Darlehen einer Immobilie tilgen aus dem Vermögen des Erblassers.
Sowohl der Erblasser wie auch der Vorerbe sind gemeinsam zu gleichen Teilen im Grundbuch eingetragen.
Nach dem Tod des Vorerben wird die Immobilie verkauft. Die Nacherben sind nicht Erbe des Vorerben und fordern nun Ausgleich bzw. Ersatz, da davon ausgegangen wird dass der Vorerbe seine Hälfte des Darlehens aus seinem Vermögen und die andere Hälfte aus dem Vermögen des Erblassers hätten zahlen müssen.

Ich konnte keine Urteile oder Infos dazu im Internet finden, kann wer helfen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Aspirin1000):
Eine kurze Frage, darf ein befreiter Vorerbe das komplette Darlehen einer Immobilie tilgen aus dem Vermögen des Erblassers.

Ja:
Zitat:
Der von allen gesetzlichen Beschränkungen befreite Vorerbe darf (im Unterschied zum normalen = nicht befreiten Vorerben):

den Nachlass für sich verwenden. Er muss daher bei Eintritt des Nacherbfalls nur die noch vorhandenen Nachlassgegenstände herausgeben bzw. deren Ersatzgegenstände, z.B. wenn er ein Haus verkauft hat und davon noch Geld übrig ist,
über Grundstücke und Rechte an Grundstücken entgeltlich verfügen, also verkaufen (aber nichts verschenken)
muss die Wertpapiere nicht auf Verlangen des Nacherben hinterlegen
ist nicht verpflichtet Geldvermögen, das nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft dauernd anzulegen wäre, nicht mündelsicher anlegen
braucht keine Sicherheitsleistung und keine Auskunft über den Bestand des Nachlasses erteilen, was der Nacherbe vom normalen Vorerben verlangen könnte, wenn Grund zur Annahme bestünde, dass die Rechte des Nacherben durch die Verwaltung des Nachlasses erheblich verletzt würden

Quelle: https://ruby-erbrecht.de/befreiter-vorerbe-erbe-auf-zeit-mit-zugriffsrecht/

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#2
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Nur um sicher zu gehen. Der Fall ist so: Das Darlehen betrug nach Tod des Erblassers noch 50.000. Der Erblasser hat 50.000€ auf dem Sparkonto und die halbe Immobilie hinterlassen. Der Vorerbe nutzt die 50.000€ und zahlt davon das komplette Darlehen. Die Immobilie ist damit schuldenfrei. Danach verstirbt der Vorerbe und hinterlässt die Hälfte der Immobilie sowie 65.000€ auf seinem Konto seinem einzigen Erben. Der Nacherbe erhält lediglich die Hälfte der Immobilie Nacht Verkauf.
Ein Ausgleich bzw. Rückzahlung zur Hälfte des gezahlten Darlehens muss der Erbe des Vorerben nicht an den Nacherben leisten, da der Vorerbe das Geld des Erblassers für das komplette gemeinsame Darlehen zur Sondertilgung nutzen durfte.

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Aspirin1000):
Ein Ausgleich bzw. Rückzahlung zur Hälfte des gezahlten Darlehens muss der Erbe des Vorerben nicht an den Nacherben leisten, da der Vorerbe das Geld des Erblassers für das komplette gemeinsame Darlehen zur Sondertilgung nutzen durfte.

Nach dem Gesetz ja, nur woher kommt der Überschuss von 65.000€?
Wenn man hier einen Nachweis erbringen könnte, das Geld vom Erblasser in der eigene Vermögen vom Vorerben geflossen wäre, könnte man hier ansetzen.
Was jedoch vermutlich nicht gelingen wird.

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#4
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

In dem Fall wurde das sparkonto des erblassers aufgelöst, das Geld auf das Konto des Vorerben (auf dem bereits 65.000€ drauf waren) übertragen und davon dann das Darlehen bezahlt. Reicht das als Nachweis?

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Aspirin1000):
Reicht das als Nachweis?

Sofern man das schlüssig und schriftlich nachweisen kann, dürfte ein RA hier schon was daraus machen können. Es kommt eben auf die Qualität der Unterlagen an.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Selbst wenn man das so nachweisen kann, bin ich mir unsicher, ob das überhaupt unzulässig war.

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