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Darf Verpackung geöffnet werden?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ich kann mich noch an ein Gerichturteil erinnern, finde es aber gerade nicht, woraus hervorging, daß das öffnen einer Packung, mit daraus resultierenden Gebrauchsspuren dieser, nicht zu einem Kaufzwang führt und auch keine Schadenersatzansprüche nach sich zieht, solange die Verpackung nicht wesentlicher Bestandteil des gebrauchsfertigen Gegenstandes darstellt. Ich suche noch mal ein bischen.
Viele Grüße, Michael
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Wie wäre es, wenn du im Laden einen Angestellten fragst, ob du die Verpackung öffnen darfst? Somit ersparst du dir auch den Ärger, falls ein Angestellter der Meinung sein sollte, Schadensersatz o. Ä. zu verlangen. Sicherlich ist es nicht erlaubt, dutzende Verpackungen zu öffnen und nichts zu kaufen.
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