Darf Verkäufer das Pferd zurüch holen ??

22. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Melli
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf Verkäufer das Pferd zurüch holen ??

Letztes Jahr im Dez. unterschrieb ich den Kaufvertrag für einen 11 Monate alten Hengst. Es hiess damals das er top fit sei. Sofort wurde der Kaufvertrag unterschrieben und eine Anzahlung gemacht. Der Restbetrag sollt beim bringen übergeben werden. Freundlich boten uns die Verkäufer an ihn im Januar zu uns zu bringen. Wir sollten halt nur Benzingeld zahlen.
Im Januar kam er dann auch. Ich zahlte den Restbetrag und wollte 50,00 € Benzingeld geben ( die Strecke war, hin und zurück ca 300 km weit). Natürlich hatte man mit mehr Geld gerechnet und 100,00 € verlangt. Diese hatte ich nicht bei mir und sagte das ich die restlichen 50 € überweisen werde.
Das WE darauf stellte sich heraus das mein kleiner eine fehlstellung und nur einen Hoden hat. Ausserdem wurde mir im nachhinein noch erzählt er wurde noch nie geimpft.(im Dez. hiess es er wäre geimpft) Einen Equidenpass habe ich auch nicht erhalten. Aber das habe ich alles erst im nachhinein erfahren.
Die 50 € habe ich auch noch nicht gezahlt die Verkäuferin wollte nun wissen warum nicht. Ich habe ihr all diese Dinge erzählt und sie spielt das jetzt alles runter. Er wäre geimpft und sie glaubt nicht das er nur einen Hoden hat usw.
Sie droht mir jetzt damit, wenn ich die 50 € nicht zahle macht sie den Kauf rückgängig.
Ich will meinen kleinen nicht zurück geben, aber ich sehe es auch nicht ein zu den mir entstanden Kosten (pass, Tierarzt) noch so viel Benzingeld zu zahlen.

Meine Fragen sind nun:
Kann sie den Kaufvertrag einfach so rückgängig machen ?? (Die Anforderungen im Vertrag habe ich erfüllt) und ist es überhaupt in ordnung das ich die geforderten 50 € einbehalte ??

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwältin Birgit Raupers
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo Melli,
zum einen kommt es darauf an .was genau im Kaufvertrag vereinbart wurde. Dies einmal vorweg. Steht da Kaufpreis X EUR und Du hast diese voll gezahlt, so darf der VErkäufer den Kauf nicht rückabwickeln! Denn es geht nur um die zuätzlich vereinbarten Transportkosten!
Ich gebe Dir allerding einen anderen Tipp:
An Deiner Stelle würde ich Minderungsansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen, wenn das Hengstfohlen tatsächlich nur einen Hoden hat und weitere Beeinträchtgiungen bei ÜBERGABE des Fohlens vorlagen!
Wie hoch die Minderung ist, kommt auf den Kaufpreis des Pferdes an und der tatsächlichen Beeinträchtigung. Ein sog. Minderungsbegehren muß der Käufer, also Du ,jedoch richtig geltend machen, damit es wirksam ist! Du kannst dann auch mindestens mit der Forderung von 50 EUR des Verkäufers aufrechnen.
Es ist also mehr für Dich drin, als nur die 50 EUR zu sparen. Ich rate Dir, einen Anwalt zu kontakten.

MfG

Birgit Raupers
-Rechtsanwältin-

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