Darf Insolvenzverwalter Guthaben zurückhalten

12. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
art39
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 3x hilfreich)
Darf Insolvenzverwalter Guthaben zurückhalten

Wenn in einem Insolvenzverfahren die verfügbare Masse die Summe der geltend gemachten Forderung überschreitet, darf dann der Insolvenzverwalter das Guthaben bis zum Ende des Insolvenzverfahrens zurückhalten?
Beispielsweise wurde das Insolvenzverfahren 2012 eröffnet, die verfügbare Masse beträgt 500.000 €. Es wurde aber nur 200.000 € an Forderungen geltend gemacht. Alle weiteren Gläubiger haben keine Forderung geltend gemacht, weshalb Verjährung eingetreten sein sollte. Bereits 2016 wurden alle Schuldner, welche angemeldet haben, bedient (Quote 100 %). Das zuständige Insolvenzgericht verweigerte die beantragte Einstellung des Insolvenzverfahrens, obwohl der Antrag auf Restschuldbefreiung zurück genommen wurde und teilte mit, das Verfahren würde regulär durchlaufen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Warum wurden alle Schuldner (gemeint sind wahrscheinlich Gläubiger) bedient? Normalerweise erfolgen in einem laufenden Insolvenzverfahren keine Zahlungen, sondern erst, wenn alles verwertet ist und das Verfahren abgeschlossen werden kann.
(Stichwort: Schlusstermin). Auch werden in einem regulären Insolvenzverfahren (das meistens ja nicht reicht, um alle Forderungen zu bedienen) die Zinsen auf die Forderungen auf den Stichtag der Insolvenzeröffnung ausgerechnet und nehmen dann in dieser Höhe quotal an der Verteilung teil. Können alle angemeldeten Forderungen zu 100% bedient werden, müssen die Gläubiger aufgefordert werden, auch die Zinsen ab Insolvenzeröffnung anzumelden und werden bedient.

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#2
 Von 
art39
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Gläubiger wurden in diesem Beispiel im Frühjahr zu 100 % bedient und aufgefordert Nebenforderungen wie Zinsen etc. geltend zu machen! Trotzdem bleibt noch ein erhebliches Masseguthaben übrig.

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Also würden die Insolvenzgläubiger aufgefordert, die nachrangigen Insolvenzforderungen anzumelden. Für diese gibt es dann eine Anmeldefrist und einen Prüfungstermin. Wann war das denn alles?

War denn bereits der Schlusstermin? Ich vermute mal nicht.

Eine Auszahlung verbleibenden Guthabens an den Schuldner wird erst nach der Schlussverteilung stattfinden.

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#4
 Von 
babbelbabsi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 4x hilfreich)

nicht vergessen, der Insolvenzverwalter nimmt sich auch noch ein großes Stückchen vom Kuchen.
komisch allerdings, dass das Verfahren normal durchläuft, wenn doch augenscheinlich alle Gläubiger bedient werden können.
Vielleicht müssen Jahresabschlüsse müssen noch gemacht werden?
Vielleicht läuft noch eine Klage im Hintergrund bei der es um einen großen Betrag geht?
vg

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