Der Dachboden wird gedämmt.
Der Handwerker legt die Dämmung (Cellulose) direkt an den Kamin (in der Dachdurchführung).
Der Schornsteinfeger sagt: "Das widerspricht der Feuerstättenverordnung! Am Kamin dürfen nur nichtbrennbare Materialien angebracht werden, z.B. Glaswolle oder Steinwolle, aber keine Cellulose, obwohl diese nicht 'leicht entflammbar ist'!".
Die Rechnung ist noch nicht bezahlt. Kann ich eine Nachbesserung auf Kosten des Handwerkers verlangen? Kann ich die Bezahlung der Rechnung unabhängig vom Zahlungsziel aufschieben, bis die Nachbesserung erfolgt ist?
Dämmung nicht fachgerecht?
10. Januar 2012
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Frage vom 10. Januar 2012 | 17:36
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 1x hilfreich)
Dämmung nicht fachgerecht?
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 11. Januar 2012 | 12:53
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1339x hilfreich)
Die Zahlung ist 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
Sie können die doppelte Summe einbehalten die es kosten würde
den Mangel zu beheben.
Setzen Sie dem Handwerker eine Frist zur Nachbesserung.
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