Dachbodenausbau steuerlich geldlich machen?

8. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb455333-1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dachbodenausbau steuerlich geldlich machen?

Guten Abend zusammen,

ich versuche meine Steuern selber zu erledigen und da habe ich mich gefragt ob ich den Dachbodenausbau von mir steuerlich geldlich machen kann. Problem ist allerdings die Immobilie gehört meinen Eltern. Viele Rechnungen z.B. Dachflächenfenster laufen auf mein Vater obwohl ich diese bezahlt habe. Können auch Rechnungen wie von Hornbach geldlich gemacht werden?

Über eine Unterstützung würde ich mich sehr freuen

Grüße

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Lohnkosten des Umbaus vom Besitzer ggf. als Handwerkerleistungen i.S.d. § 35a EStG ?!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Bei Vermietung kann nur der Eigentümer und Vermieter Kosten abziehen! Allerdings auch nur, wenn er sie selbst zahlt. Kurzum - wenn Sie Ihrem Vater irgendwelche Fenster schenken, ist das nett, aber steuerlich haben Sie nichts davon.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.018 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen