Dachausbau bei bestehender Grenzbebauung

19. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Oacker16
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)
Dachausbau bei bestehender Grenzbebauung

Hallo zusammen,

müssen bei einem Dachausbau bzw. einem Zwerghaus bei bereits bestehender Grenzbebauung erneut die Nachbarn befragt bzw. deren Genehmigung in Form einer Unterschrift auf den Bauplänen eingeholt werden?

Leider kann diesbezüglich auch das zuständige Bauamt (NRW) keine vernünftige Aussage treffen, so stehen aktuell folgende Aussagen im Raum:

- Nein, die Unterschrift des Nachbarn wird nicht benötigt da bereits eine Grenzbebauung vorliegt und es sich lediglich um einen Dachausbau / Zwerghaus / vollflächige Gaube handelt

- Nein, grundsätzlich muss der Nachbar zwar über das Bauvorhaben informiert werden, kann durch Verweigerung seiner Unterschrift das Bauvorhaben bei Genehmigung durch das Bauamt nicht verhindern

- Ja, eine Genehmigung durch den Nachbarn ist erforderlich aufgrund von neuer Grenzbebauung

- Ja, eine Genehmigung durch den Nachbar ist erforderlich, da kein Bebauungsplan vorliegt

Gerne würde ich zum besseren Verständnis auf Wunsch auch eine beispielhafte Skizze oder eine Flurkarte anfügen, sofern das möglich ist.

Ich freue mich über Antworten,
viele Grüße
Daniel

Verbaut?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Eine pauschale Antwort kann man hier nicht geben, da viele Punkte eine Rolle spielen können.
Werden z.B. durch den Dachausbau neue Fenster mit Blick auf das Nachbargrundstück grenznah eingebaut, dann sind andere Vorschriften zu beachten als bei einer Baumaßnahme, die nur die Gartenseite des Hauses betrifft.

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5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Oacker16
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.

Der Dachausbau soll in Richtung des Gartens erfolgen. Fenster an der Giebelwand zum Nachbarn sind keine vorhanden oder geplant.

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