DSL Kündigung

25. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
ebv123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)
DSL Kündigung

Guten Tag,

meine Freundin hatte in Ihrer alten Wohnung ein DSL Vertrag von o2 der bis Oktober 2017 noch lief.

Da sie jetzt zu mir gezogen ist und ich Bereits in meiner Wohnung ein DSL Anschluss von 1&1 habe, hat Sie Ihren Vertrag Außerordentlich bei o2 gekündigt da o2 die Leistung nicht mehr erbringen kann.

Die Kündigung wurde zum 16.6.2016 bestätigt.
Am Freitag haben wir gesehen das o2 den Restbetrag von 480€ bis Oktober 2017 einfach eingezogen hat.

In der Kündigungsbestätigung stand nichts derartiges drin, wir haben keine Info bzw. keine Rechnung bekommen.

Ist das Rechtens?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von ebv123):
Am Freitag haben wir gesehen das o2 den Restbetrag von 480€ bis Oktober 2017 einfach eingezogen hat.

Zitat:
§ 46 TKG - Anbieterwechsel und Umzug

(8) (...) Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.


Zitat (von ebv123):
Ist das Rechtens?

Die Zeitspanne Juli, August, September sind 3 Monate. Diese 3 Monate stehen ihm zu. Nicht mehr.

Ich würde:
Geld zurückbuchen und 3 Monatsbeiträge überweisen

Zitat (von ebv123):
wir haben keine Info bzw. keine Rechnung bekommen.
Eine Rechnung bräuchtest du ja schon für deine Unterlagen etc. (Evtl. in diesem Kundenlogin drin?)

-- Editiert von radfahrer999 am 25.07.2016 10:33

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
ebv123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Mit dem 16.06 hatten wir die Kündigungsfrist eingehalten.

Sie hatte eine 16K Leitung diese wäre von o2 aus auch bei mir möglich, die Leitung ist aber durch 1&1 für mich belegt.

Daher meint o2 Sie könnten die Leistung ja erbringen.

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von ebv123):
Daher meint o2 Sie könnten die Leistung ja erbringen.
Könnten.. Können aber nicht.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von ebv123):
hat Sie Ihren Vertrag Außerordentlich bei o2 gekündigt da o2 die Leistung nicht mehr erbringen kann.

Falsch, O² kann die Leistung erbringen, nur die Fruendin will sie nicht mehr. Was aber nicht das Problem von O² ist ...



Zitat (von ebv123):
Am Freitag haben wir gesehen das o2 den Restbetrag von 480€ bis Oktober 2017 einfach eingezogen hat.

Das nennt sich Schadenersatz wegen Nichterfüllung, der wäre von demjenigen zu zahlen der den Vertrag nicht merh erfüllen will, in dem Falle also die Freundin.
Allerdings muss der Anbieter die ersparten Aufwendungen abziehen, es sollte also nicht der volle Monatsbeitrag berechnet worden sein. Da sollte man also mal nachforschen, ob das auch so passiert ist.



Zitat (von ebv123):
In der Kündigungsbestätigung stand nichts derartiges drin, wir haben keine Info bzw. keine Rechnung bekommen.

Vermutlich steht es irgendwo in den restlichen vertraglichen Vereinbarungen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ebv123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Was meinst du mit Aufwendung?

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Die Kündigung wurde zum 16.6.2016 bestätigt.


Was steht denn genau in dieser Bestätigung?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von ebv123):
Was meinst du mit Aufwendung?

Das wären z.B. Druck- und Versandkosten für Rechnungen, ersparte Mietaufwendungen für Fremdleistungen (z.B. Leitungen), ...



Zitat (von radfahrer999):
Könnten.. Können aber nicht.

Doch sie können und könnten. Dann hätte man halt 2 DSL Anschlüsse.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ebv123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Nur das der Termin der Kündigung zum 16.06 bestätigt wurde.

Schade das wir sie als Kunde verlieren bla bla

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

In den Bestätigungen wird meist eine Einmalzahlung als Schadensersatz angeboten. Je nach dem wie die Kündigung und die Bestätigung formuliert ist, sollte sich da die Erklärung finden.
Die Lieferantenvorkosten sind i.d.R. 10... 15 €/Monat. Dieser Betrag sollte von der GG abgezogen sein.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Doch sie können und könnten. Dann hätte man halt 2 DSL Anschlüsse.

Sollten sie nicht können.. Das wird rein technisch schon gar nicht möglich sein...

Zitat (von ebv123):
Nur das der Termin der Kündigung zum 16.06 bestätigt wurde.

Sicher, dass wir über den 16.06.2016 sprechen?

Zitat (von ebv123):
Mit dem 16.06 hatten wir die Kündigungsfrist eingehalten.

Welche Kündigungsfrist soll das sein?
Die Kündigungsfrist bis Oktober 2017 ?

Zitat (von ebv123):
Was meinst du mit Aufwendung?

Netznutzungskosten beispielsweise...

Ich empfehle mich.

3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Zitat:
Das wird rein technisch schon gar nicht möglich sein...
Warum nicht? Über die Standard-Telefonleitung lassen sich Wohneinheiten mit 2 DSL-Anschlüßen versorgen. Eine Zusatzleitung ist auch schnell verlegt. Eine Verhinderung der Anbindung wird zum Boomerang.
Die Diskussion um den 2. Anschluß nutzt jetzt ohnehin wenig, da der Vertrag abgeschlossen ist. Wenn die Unterlagen keinen Aufschluß geben, dann bleibt nur eine schriftliche und nachweisliche Rechnungsreklamation. Antwort dauert 6-10 Wochen. Dann kannst Du noch mal berichten wie der Betrag begründet wurde.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Nur das der Termin der Kündigung zum 16.06 bestätigt wurde.


Den genauen Wortlaut des Schreibens bitte!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
rhbabe
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 19x hilfreich)

Also das ist doch ganz einfach:
Handelt es sich um ein Festnetz DSL in beiden Wohnungen, steht deiner Freundin ein sonderkündigungsrecht zu.

Sie soll O2 auffordern an Ihre neue Adresse DSL zu liefern. Dabei werdne die Feststellen, dass es keine technische Möglichkeit mehr gibt.
Also steht Ihr ein Sonderkündigungsrecht mit sofortiger Wirkung zu.

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