DHL vermasselt Paketlieferung, empfänger erhält zugeklebtes leeres Paket und möchte anzeige erstatte

21. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
mandarine77
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
DHL vermasselt Paketlieferung, empfänger erhält zugeklebtes leeres Paket und möchte anzeige erstatte

Hallo,

bin total verzweifelt und fasse mich mal kurz,

haben einen tauchcomputer bei einem gewinnspiel gewonnen, und ihn bei ebay kleinanzeigen inseriert

der käufer bezahlte ,und wir versendeten das paket (fotos vom paket, einlieferungsbeleg etc wurde gemacht)

das Paket kam nach der üblichen versandzeit nicht beim empfänger an, laut sendungsverfolgung wurde es einen versandhandel im container ausgeleifert, woraufhin wir eine nachforschung beauftragten

nach 1 woche kam jetzt das paket beim empfänger an, dieser machte fotos vom paket und dieses wurde seitlich geöffnet und verklebt, der empfänger behauptet nun ihm sei nur die leere packung vom tauchcomputer geliefert worden und der computer selbst fehlt, dies hat er unter 2 zeugen geöffnet..

eben erhielt ich die nachricht vom empfänger das er morgen zur polizei geht und anzeige gegen unbekannt stellen möchte,
ich habe ihm darauf angeboten den kaufpreis zu erstatten und er mir die leere verpackung zurückschickt, er jedoch beharrt darauf seinen tauchcomputer zu bekommen die differenz zum neupreis wäre sein schaden da er ihn für den preis nicht bekommen kann.

(gewinnbestätigung vom gerät liegt vor, fotos vom paket bevor es versendet wurde liegt vor)

was kann ich denn jetzt noch tun bzw wie kann und soll ich mich verhalten, soll ich ebenfalls zur polizei gehen?
ich bin ratlos und habe nichts falsch gemacht.. Bitte um hilfe


sendungsverfolgung:

Zitat:
Datum/Uhrzeit Ort Status
Mo, 13.02.17 15:38 -- Die Sendung wurde vom Absender in der Filiale eingeliefert.
Mi, 15.02.17 00:10 Börnicke Die Sendung wurde im Ziel-Paketzentrum bearbeitet.
Mi, 15.02.17 00:11 -- Die Sendung wurde dem Empfänger per vereinfachter Firmenzustellung ab Eingangspaketzentrum zugestellt.
Mo, 20.02.17 18:37 Nohra Die Sendung wurde im Start-Paketzentrum bearbeitet.
Di, 21.02.17 06:47 Hannover Die Sendung wurde im Ziel-Paketzentrum bearbeitet.
Di, 21.02.17 09:00 -- Die Sendung wurde in das Zustellfahrzeug geladen.
Di, 21.02.17 16:50 -- Die Sendung wurde erfolgreich zugestellt.



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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von mandarine77):
ich habe ihm darauf angeboten den kaufpreis zu erstatten

Sehr schlecht...


Ich würde jetzt erst mal die Kommunikation mit dem Käufer einstellen und versuchen noch vor ihm Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten.



Dann Schnadenmeldung beim Versanddienstleister, das der Inhalt nach Angabe des Empfänger gestohlen wurde.



Zitat (von mandarine77):
er jedoch beharrt darauf seinen tauchcomputer zu bekommen die differenz zum neupreis wäre sein schaden da er ihn für den preis nicht bekommen kann

Für beide Ansprüche wäre der Dieb verantwortlich, der private Verkäufer ist raus wenn er ordnungsgemäß versendet hat (und man nichts anderes vereinbart hat).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich vermute mal, du bist Privatverkäufer. Dann schließe ich mich Harry an.

Ich würde dem Käufer mein bedauern ausdrücken, aber auf meine Eigenschaft als Privatverkäufer hinweisen. Ich würde mein Angebot zur Erstattung zurückzahlen und der Verkäufer möge Strafanzeige erstatten, sowie bei DHL wegen vermuteten Diebstahls durch einen Mitarbeiter des Versandunternehmens Schadensersatz verlangen. Ich würde dem Käufer viel Glück wünschen und hinweisen, dass man natürlich gerne als Zeuge bei der Polizei aussagt oder etwaige Fragen der DHL beantwortet, ansonsten aber nicht mehr reagieren wird.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

In was für einem Karton wurde der Computer denn verschickt? (Neu und außen "jungfräulich" - oder war der Karton gebraucht und schon irgendwelche anderen Adressaufkleber / Barcodes drauf?)
Die Sendungsverfolgung sieht nämlich schwer so aus, als ab das Paket falsch gescannt wurde. Sowas passiert gerne mal, wenn der Adressaufkleber (Paketschein) nicht der einzige Aufkleber auf dem Paket ist ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
mandarine77
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

das paket wurde zu einer firma geliefert die wir nicht kennen, das paket war gut verpackt, keine barcodes und gut leserliche druckschrift

DHL hat mir eben mitgeteilt, das der empfänger nun für die schadensmeldung verantwortlich ist, da sie an ihn übergeben wurde
dafür hat er 7 Tage zeit.

ich werde mir eine mappe heute zurechtmachen und wenn ich es heute noch schaffe heute oder morgen zur polizei gehen
und anzeige gegen unbekannt stellen

bei DHL sagte man mir eben ich müsste nicht zur polizei und wäre auf der sicheren seite
bin etwas verunsichert

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
. Ich würde mein Angebot zur Erstattung zurückzahlen und der Verkäufer möge Strafanzeige erstatten

Du wolltest sicherlich schreiben: Ich würde mein Angebot zur Erstattung zurücknehmen
Das sollte der Fragesteller auf alle Fälle machen.
mandarine77, hier hat der Käufer einfach Pech gehabt. Du bist aus der Verantwortung raus sobald du das Paket eingeliefert hast. Für den zufälligen Untergang der Ware, oder auch Diebstahl, bist du nicht haftbar. Du solltest dem K mitteilen, dass es dir zwar leid tut was geschehen ist, aber der Käufer, in dem Fall hier, das Versandrisiko trägt. Der Käufer sollte auf jeden Fall Anzeige gegen Unbekannt stellen. Du kannst das natürlich auch, aber warum solltest du?

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#6
 Von 
mandarine77
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

ok also dann gehe ich auch nicht zur polizei, meine befürchtungen sind das ich als beschuldigte dann geladen werde und mich wegen betrug verantworten muss,statt als zeuge geladen zu werden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Es gibt immer ein: "Was wäre wenn"
Kann also natürlich passieren, aber wo ist das Problem wenn es so kommen sollte?

Signatur:

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#8
 Von 
mandarine77
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

ich versuche es immer allen recht zu machen und problemen aus dem weg zu gehen, das ist wohl auch mein problem

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

@micbu: Korrekt. War wohl noch zu früh am Tage.

Zitat:
bei DHL sagte man mir eben ich müsste nicht zur polizei und wäre auf der sicheren seite
bin etwas verunsichert

Höre in dem Zusammenhang nicht auf DHL. Wenn die vermuten, dass die da einen riesigen Bock geschossen haben, raten die natürlich von einer Anzeige ab. Fakt ist aber, dass A) jemand offenbar das Paket geöffnet hat und leer weitergesandt hat und B) das Paket einen merkwürdigen Irrweg nahm.

Und wer da nun das Teil gestohlen hat, das sollte die Polizei ruhig mal ermitteln. Die DHL hat natürlich wenig Interesse zu zugeben, dass womöglich (Konjunktiv) Langfinger in ihrem Laden unbehelligt Pakete umleiten, entleeren und weitersenden.

Vielleicht ist das mit dem falschen Empfänger wirklich ein Versehen gewesen und die haben dann einfach die Chance genutzt, das Teil gestohlen. Dann trifft DHL keine Schuld aber trotzdem hat sich dann ein Langfinger bei der unbekannten Firma strafbar gemacht.

Also ich würde das anzeigen und gut ist. Aber wie hier schon steht, im Grunde kann dir das erst mal alles egal sein.

Zitat:
ok also dann gehe ich auch nicht zur polizei, meine befürchtungen sind das ich als beschuldigte dann geladen werde und mich wegen betrug verantworten muss,statt als zeuge geladen zu werden

Ich bin natürlich kein Strafrechts-Laie, aber so wie ich das weiß, ist so eine Wendung im Grunde unmöglich. Der Irrweg ist erst mal mit nichts zu erklären. Und so einen Irrweg auszulösen ist schwer bis kaum möglich als Versender. Zumindest nicht, wenn man nicht zufällig mit dieser komischen Firma, an die das ging, unter einer Decke steckt.
Ich würde hier wirklich annehmen, dass zuerst mal diese Firma oder DHL selbst bzw. ein Mitarbeiter dort in den Verdacht gerät.

P.S.: Es kann natürlich auch sein, dass der Käufer selbst es war. Dass er die Umleitung veranlasst hat und dort das ganze entnommen und leer zurückgegeben hat zur Post. Dann bei der echten Zustellung nun behauptet, das ganze sei gestohlen worden.
Die Vermutung könnte man haben, wenn man folgendes liest: http://www.paketda.de/status-dhl-vereinfachte-firmenzustellung.html
Die Vermutung ergibt sich aus dem merkwürdigen Gap zwischen Erstzustellung an die Firma und erneuter Einlieferung bei DHL.
Aber auch das wäre nur Spekulation.

-- Editiert von mepeisen am 22.02.2017 10:20

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich bin natürlich kein Strafrechts-Laie, aber so wie ich das weiß, ist so eine Wendung im Grunde unmöglich.

Da muss ich Dich korrigieren: das kommt sogar häufiger vor, das die Leute erstmal als Zeuge geladen werden und sich dann durch ungeschickte Aussagen um Kopf und Kragen reden und als Beschuldigter wieder rausgehen.



Zitat (von mandarine77):
bei DHL sagte man mir eben ich müsste nicht zur polizei und wäre auf der sicheren seite

Das ist Unfug.
Die Aussagen von Versanddienstleistern sind in solchen Fällen immer mit großer Vorsicht zu genießen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mandarine77
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

jetzt meldet sich der Anwalt vom empfänger des pakets, ich habe ihm den einlieferungsbeleg zukommen lassen,

nun fordert der anwalt eine abtrittserklärung welche so formuliert ist:

Vereinbarung zwischen

VERSENDER und EMPFÄNGER

VERSENDER hat über die Deutsche Post AG ein Paket EMPFÄNGER versendet. -VERSENDER-behauptet, dieses Paket sei während des Transports beschädigt worden. Damit Ansprüche gegen die Deutsche Post AG geltend gemacht werden können tritt VERSENDER hiermit diese Ansprüche aus der Sendung mit der Sendungsnummer xxxx an EMPFÄNGER ab.


nun soll der VERSENDER (ich) schriftlich bestätigen dass das paket beschädigt worden ist, und ich würde behaupten dass das paket beschädigt worden ist..

das kann ich doch garnicht wissen, der empfänger könnte es ja auch beschädigt haben und die ware entnommen haben

...bin ratlos

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von mandarine77):
...bin ratlos
Ganz einfach: Diese Formulierung nicht unterschreiben!

Signatur:

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#13
 Von 
mandarine77
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

danke, die formulierung abändern? ich habe mit der abtretung kein problem nur mit der formulierung, es entspricht auch nicht den tatsachen dass es "beschädigt" ist

der empfänger hat die OVP mit ladekabeln etc erhalten nur in der OVP war der tauchcomputer nicht enthalten laut empfänger

dies ist doch diebstahl und keine beschädigung

der dieb hat sich also den tauchcomputer genommen ohne ovp ladekabel etc und diese wieder verschlossen

...soll ich im gegenzug jetzt einfach zur polizei und anzeige gegen unbekannt in dem fall einreichen?
oder dem anwalt eine abgeänderte abtrittserklärung schicken

ich habe den einlieferungsbeleg bereits geschickt und mehr muss ich doch nicht machen?

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#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich würde die Abtretungserklärung in "EMPFÄNGER behauptet" umformulieren. Dann kann man es imho unterschreiben.

Zitat:
Es kann natürlich auch sein, dass der Käufer selbst es war. Dass er die Umleitung veranlasst hat und dort das ganze entnommen und leer zurückgegeben hat zur Post. Dann bei der echten Zustellung nun behauptet, das ganze sei gestohlen worden.
Und was soll das - bei einem privaten Versender - für einen Sinn machen?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mandarine77
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

danke auch reckoner, in EMPFÄNGER behauptet abändern, dachte ich mir auch

ich habe jetzt auch noch eine Abtrittserklärung mustervorlage von DHL gefunden,

der anwalt möchte dass ich ihm dies im original zukommen lassen soll, reicht da nicht auch ein scan via email aus

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mandarine77
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

habe dem anwalt nun eine ausgefüllte Muster-Abtretungserklärung von DHL eingescannt und via email zugeschickt

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von mandarine77):
reicht da nicht auch ein scan via email aus

Nein, er hat ein Anrecht auf das Original.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nein, er hat ein Anrecht auf das Original.
Aber nicht gratis.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mandarine77
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

er hat mir den erhalt via e-mail noch nicht bestätigt, ich könnte die abtretungserklärung notfalls ja auch direkt an DHL schicken fällt mir gerade auf, vorgangsnummer und sendungsnummer stehen ja drauf
malabwarten was noch kommt..

danke vorerst

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von mandarine77):
ich könnte die abtretungserklärung notfalls ja auch direkt an DHL schicken

Ja, wenn einem langweilig ist, kann man auch sinnlose Handlungen machen ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
mandarine77
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

dann darf ich fragen was daran sinnlos wäre ?, die DHL bekommt und braucht im endeffekt ja die abtretungserklärung

oder verstehe ich da was falsch

-- Editiert von mandarine77 am 20.09.2017 17:41

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von mandarine77):
oder verstehe ich da was falsch


Ja.

Zitat (von mandarine77):
die DHL bekommt und braucht im endeffekt ja die abtretungserklärung


Nein, DHL braucht die Erklärung nicht.

DHL ist Dein Vertragspartner!

Schick dem Anwalt das Original und gut ist es, und eier nicht weiter rum. Nebenkriegsschauplätze (Formulierungen) sind unnötig.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
mandarine77
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

DHL braucht die erklärung nicht ?, das formular ist doch von DHL erstellt... und DHL fordert dieses vom anwalt...

edit: Muster-Abtretungserklärung von DHL ein formular von DHL nicht vom anwalt, dieses mit den formulierungen unterschreibe ich nicht

-- Editiert von mandarine77 am 20.09.2017 19:10

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von mandarine77):
die DHL bekommt und braucht im endeffekt ja die abtretungserklärung

Mag sein oder auch nicht

Was der Käufer damit macht, ist seine Sache.


Wie bereits geschrieben, Nebenkriegsschauplätze sind unnötig.

Bekommt der Käufer bzw. sein Anwalt keine entsprechende Erklärung, kann er Dich darauf verklagen.
Entweder auf die Erklärung oder gleich "auf alles".
In der Regel wird dann gleich "auf alles" geklagt



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