Hallo,
ich habe mir von von der VfS am 18.07.11 eine Münze bestellt und sie im Voraus gezahlt. Diese sollten planmäßig Anfang August geliefert werden. Heute, am 17.08.11 habe ich auf Nachfrage die Sendungsverfolgung seitens vom VfS/ DHL erhalten.
Darauf notiert ist ein Name, der in unserem 7 Parteienhaus nicht vorkommt. Eine Karte von DHL steckte auch nicht im Postkasten.
Wie sehen die nächsten Schritte aus?
Link zur Sendungsverfolgung: http://imageshack.us/f/812/nachsendeauftrag.jpg/
Viele Grüße
Toni
DHL: unbekannter Name auf Sendungsverfolgung
17. August 2011
Thema abonnieren
Frage vom 17. August 2011 | 13:05
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 99x hilfreich)
DHL: unbekannter Name auf Sendungsverfolgung
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 17. August 2011 | 13:45
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:
Wie sehen die nächsten Schritte aus?
Ich würde erst mal bei DHL anfragen, die sollen den Auslieferer befragen.
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#2
Antwort vom 17. August 2011 | 16:36
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Wie sehen die nächsten Schritte aus? <hr size=1 noshade>
Das Transportrisiko trägt hier nach §§ 474 , 447 BGB der Versandhandel. Der hat ja auch den Vertrag mit DHL.
Der müsste den Warenerhalt nachweisen.
Es reicht also völlig denen mitzuteilen, die Ware sei nicht angekommen, man bitte um die Lieferung.
Am besten mit fixer Frist, danach kann man zurücktreten und sein Geld zurückfordern.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#4
Antwort vom 18. August 2011 | 01:09
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:
Verkäufer ist das Bundesministerium der Finanzen. Zählt dieses Ministerium als Unternehmer?
Nein, VK ist die Finanzagentur GmbH in Bad Homburg, nicht das BMF.
Das ist outgesourced, der Unternehmerbegriff ist unproblematisch erfüllt, § 474 gilt, § 447 nicht.
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-- Editiert flawless am 18.08.2011 01:40
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 18. August 2011 | 10:29
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Kannst Du vielleicht einen Hinweis geben, wie Du auf diese Idee kommst? In den AGB der VfS heißt es wörtlich:
...
<hr size=1 noshade>
Stimmt, mein Beitrag war falsch, die ehemalige Bundesschuldenverwaltung, jetzt Finanzagentur GmbH ist nicht mehr zuständig.
Jetzt also das BMF. Eigentlich skandalös, eine ministerielle Aufgabe ist das nicht, man sollte/müsste die VfS mit einer eigenen, privaten Rechtspersönlichkeit versehen.
Da die VfS fiskalisch tätig ist, erfüllt das BMF hier unproblematisch den Unterenehmerbegriff des § 14 BGB .
§ 474 BGB gilt also.
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#7
Antwort vom 18. August 2011 | 11:59
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 99x hilfreich)
Ich habe heute mit der Kollegin von der VfS gesprochen, die mir eine Widerspruchserklärung zusendet.
Über den weiteren Verlauf setze ich Euch gerne in Kenntnis.
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#8
Antwort vom 28. Juni 2017 | 20:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
#9
Antwort vom 28. Juni 2017 | 21:10
Von
Status: Junior-Partner (5540 Beiträge, 2497x hilfreich)
Die Hotline kann 6 Jahre danach sicherlich auch nicht mehr weiter helfen.
#10
Antwort vom 28. Juni 2017 | 23:07
Von
Status: Unbeschreiblich (119525 Beiträge, 39735x hilfreich)
ZitatDie Hotline kann 6 Jahre danach sicherlich auch nicht mehr weiter helfen. :
Angesichts dessen
ZitatMitarbeiter von der Kundenhotline sind kompetent :
glaube ich Schmuckstück kommt aus einer anderen Zeitlinie...
-- Editiert von Harry van Sell am 28.06.2017 23:07
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