Einen schönen Tag liebe 123recht Gemeinde!
Ich schreibe zum 1. Mal und danke schonmal für jede Hilfe
Folgendes ist geschehen:
- Verkauf eine Silberbarrens über Ebay Kleinanzeigen.
- Käufer überwies das Geld.
- Name vom Kontoinhaber/Liefername stimmten überein
- 1 Monat später: Kontorückbuchung des Betrages (Bank Statement: "Kontomissbrauch")
- Polizeiliche Anzeige folgte
Nun habe ich mich an die DHL gewendet, da der Kontoinhaber(ebenfalls abweichender Wohnort) die Überweisung nicht getätigt hat und das Paket mehr als offensichtlich an eine unberechtigte 3. Person durch die Filiale ausgeliefert wurde.
Die DHL schrieb mir, dass aus Kulanzgründen(207€) nur 50% erstattet werden, da !Ich und nicht die DHL! betrogen wurde.
Silberbarren sind laut AGB's nur bis max. 500€ versichert. Das Paket war dementsprechend nur als Standartpaket (500€ vers.) versendet worden.
Meine Frage:
In wieweit ist die DHL Schadensersatzpflichtig.
Meines Erachtens nach liegt eine grob fahrlässige Handlung seitens der DHL vor.
Es wäre zu keinem Schaden gekommen hätte die DHL die Personalien überprüft.
Ergo müsste die DHL doch aufgrund der groben Fahrlässigkeit den kompletten Kaufpreis(620€) erstatten.
Andere Frage: Wer trägt die Anwaltskosten (falls die DHL eine vollständige Schadensregulierung(500€ bzw. 620€) ablehnt und ich nur durch einen Anwalt zu meinem Recht komme)?
Ich danke euch schonmal im Vorraus vielmals!
Viele liebe Grüße
KaterMurr
-- Editier von KaterMurr am 21.03.2017 13:07
DHL - Paketaushändigung an unberechtigte Person
21. März 2017
Thema abonnieren
Frage vom 21. März 2017 | 13:04
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
DHL - Paketaushändigung an unberechtigte Person
Wer den Schaden hat...?
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#1
Antwort vom 21. März 2017 | 13:22
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
ZitatErgo müsste die DHL doch aufgrund der groben Fahrlässigkeit den kompletten Kaufpreis(620€) erstatten. :
Das schonmal nicht, wenn man als Kunde gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen hat:
ZitatSilberbarren sind laut AGB's nur bis max. 500€ versichert. :
s. auch Art. 2 Abs. 2 Nr. 7 der AGB
Denke man ist mit der Entschädigung schon kulant seitens DHL und als Absender muss man darauf hoffen, dass der Betrüger gefunden wird.
#2
Antwort vom 21. März 2017 | 13:46
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Zitat (von KaterMurr):
Silberbarren sind laut AGB's nur bis max. 500€ versichert.
s. auch Art. 2 Abs. 2 Nr. 7 der AGB
Denke man ist mit der Entschädigung schon kulant seitens DHL und als Absender muss man darauf hoffen, dass der Betrüger gefunden wird.
Anders wird wird bei der DHL angegeben:
Zitat:Im nationalen Versand PAKET und EXPRESS sind alle Valoren der Klasse II auf eine Einlieferung von 500 EUR pro Empfänger und Tag beschränkt, auch wenn es sich um mehrere Sendungen handelt.
Ich wäre mit der Maximalgrenze 500€ als Ersatz einverstanden und sehe 120€ Verlust als Lehrgeld, jedoch wird mir seitens der DHL nur 207€ angeboten
-- Editiert von KaterMurr am 21.03.2017 13:46
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 21. März 2017 | 16:37
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Dir steht eigentlich NICHTS zu! Du hast mehr Wert als 500€ eingeliefert. Diese Sendung hättest du si gar nicht verschicken dürfen. Du hast dir eine Leistung (den Versand) erschlichen der dir gar nicht zugestanden hätte!ZitatIch wäre mit der Maximalgrenze 500€ als Ersatz einverstanden.... :
Der angebotene Betrag ist schon kulant. Der Betrüger hat dich geschädigt, nicht DHL. Du versuchst gerade deinen Schaden auf DHL abzuwälzen. Du solltest dich an den Betrüger wenden.
#4
Antwort vom 21. März 2017 | 16:47
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich habe mir mal die AGB's nochmal angeschaut, hach naja. Ich dachte die Sendung ist generell bis 500€ versichert und nicht unter der Premisse, dass der Wert der Ware auch unter/gleich 500€ sein muss. Lehrgeld.
Es ist zum Glück relativ selten, aber es bringt gram ins Leben.
Ich danke für die Weisen Worte und wünsche soweit eine schöne Woche
#5
Antwort vom 21. März 2017 | 19:37
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 994x hilfreich)
Zitat:Zitat:
Zitat (von KaterMurr):
Silberbarren sind laut AGB's nur bis max. 500€ versichert.
s. auch Art. 2 Abs. 2 Nr. 7 der AGB
Denke man ist mit der Entschädigung schon kulant seitens DHL und als Absender muss man darauf hoffen, dass der Betrüger gefunden wird.
Anders wird wird bei der DHL angegeben:
Zitat:Im nationalen Versand PAKET und EXPRESS sind alle Valoren der Klasse II auf eine Einlieferung von 500 EUR pro Empfänger und Tag beschränkt, auch wenn es sich um mehrere Sendungen handelt.
Ich wäre mit der Maximalgrenze 500€ als Ersatz einverstanden und sehe 120€ Verlust als Lehrgeld, jedoch wird mir seitens der DHL nur 207€ angeboten
-- Editiert von KaterMurr am 21.03.2017 13:46
Ich bitte mal um eine Erklärung, wie ihr dazu kommt, dass die Haftung nicht mehr vorhanden ist, wenn der Versand höher als die Beschränkung ist. Dazu gibt es eindeutig keinen Ausschluss.
Und wäre meiner Meinung sogar eine ungültige Klausel.
#6
Antwort vom 21. März 2017 | 20:10
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatIch bitte mal um eine Erklärung, wie ihr dazu kommt, dass die Haftung nicht mehr vorhanden ist, wenn der Versand höher als die Beschränkung ist. Dazu gibt es eindeutig keinen Ausschluss. :
Und wäre meiner Meinung sogar eine ungültige Klausel.
Moralisch gesehen empfinde ich ebenfalls so. Klingt nach Alles oder Nichts.
Es kann einfach nicht sein, dass ein Zusteller etwas an eine Person zustellt, die es hätte überhaupt nicht bekommen dürfen. In dem Fall hätte ich das Paket zurückbekommen und keinen Schaden.
Primär sehe ich den Schadensentstehungszeitpunkt bei Übergabe an die unbefugte Person.
...Aber das Recht...kennt keine Moral. Nur Schwarz auf Weiß und das stupide sich daran Halten.
-- Editiert von KaterMurr am 21.03.2017 20:12
#7
Antwort vom 4. April 2017 | 08:49
Von
Status: Praktikant (771 Beiträge, 478x hilfreich)
Es ist zwar schon ein paar Tage her, aber ich würde hier vllt gar nicht bei DHL ansetzen sondern bei der Bank.
Nach einem Monat Geld zurückzubuchen geht normal gar nicht und dem würde ich vehement widersprechen.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#9
Antwort vom 4. April 2017 | 14:58
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Zitat:- 1 Monat später: Kontorückbuchung des Betrages (Bank Statement: "Kontomissbrauch")
Wenn per normaler (SEPA)-Überweisung bezahlt wurde, darf die Bank das nicht einfach zurückbuchen.
Haben Sie mal mit Ihrer Bank gesprochen?
-- Editiert von vundaal76 am 04.04.2017 14:59
Und jetzt?
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