DHL Paket verschwunden, Regulierung verweigert

9. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Javun
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Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)
DHL Paket verschwunden, Regulierung verweigert

Hallo,

nehmen wir an eine Person versteigert ein Notebook im Wert von 4500 Euro bei eBay. Dort wird ein Verkaufspreis von 2000 Euro erzielt. Der Verkäufer sendet dem Käufer das Gerät inkl. Original Quittung, OVP usw. als extra versichertes DHL Paket (Haftung bis 2500 Euro). Nun wartet der Kunde seit versand 2 Wochen auf das Paket und beschwert sich dann beim Verkäufer. Auf Nachfrage bei DHL erfährt der Verkäufer, dass das Paket wohl verloren gegangen ist. Der Verkäufer erstattet dem Käufer natürlich das Geld und hofft nun auf die Regulierung durch DHL.

Über 3 Monate lang versucht nun der Verkäufer den Nachforschungsantrag bei DHL einzureichen, selbst in der Filliale abgegebene und abgestempelte Nachforschungsanträge bekommt DHL "angeblich" nicht. Nach 3 Monaten dann zumindest die Eingangsbestätigung. Danach werden 2 Monate lang weitere Beläge angefordert bis das ganze zur Schadensregulierung von DHL geht.

Dort will man nun vom Verkäufer eine EV über den Inhalt des Paketes, einen Kontoauszug darüber, dass der Käufer den Artikel bezahlt hat und einen Nachweis das man zum Zeitpunkt des Versandes im Besitz des Gerätes war.

Die EV füllt der Verkäufer natürlich sofort aus und auch der Kontoauszug werden eingereicht. Dem Verkäufer ist nur nicht ganz klar, wie er nachweisen soll, dass er zum Zeitpunkt des versandes im Besitz des Gerätes war (meiner Meinung nach bereits geschehen durch EV, eBay Auktion und Zahlung durch Kunden).

DHL verweigert nun die Regulierung des Schadens. Lt. DHL muss entweder eine Rechnungskopie des Gerätes oder ein Kontoauszug über die Zahlung des Gerätes eingereicht werden. Beides ist leider nicht verfügbar, da keine Rechnungskopie exisitiert und das Gerät in Bar bezahlt wurde.

Wie kann man der Verkäufer nun weiter vorgehen, es kann doch nicht sein, dass er auf den Kosten einfach sitzenbleibt.

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36 Antworten
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#1
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
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Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie kann man der Verkäufer nun weiter vorgehen, es kann doch nicht sein, dass er auf den Kosten einfach sitzenbleibt. <hr size=1 noshade>


Du musst nachweisen, dass du das Gerät in Besitz hattest. Wie du das machst, bleibt dir überlassen. Am Besten Zeugen, vielleicht hast du ein Privat-Foto auf dem das Gerät mit/bei dir abgebildet ist.

Den/die Zeugen, Name, Anschrift, die Fotos schickst du DHL und setzt gleichzeitig 2 Wochen Zahlungsfrist, nach fruchtlosem Ablauf müsstest du sonst anwaltiche Hilfe in Anspruch nehmen.

Dann erst mal abwarten.

Wenn das ein PrivatVK war, hätte i.Ü. nach § 446 BGB der K das Transportrisiko gehabt, ihm hättest du den Anspruch gegen DHL abtreten können, er hätte seinem Geld hinterherrennen, du hättest ihn dabei nur unterstützen müssen.

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#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Wo hast du denn das 4500 Euro Notebook her, das ist doch ein sehr teures Gerät das keiner 1000mal am Tag verkauft.
Und von dem Händler forderst du einen Ersatzbeleg - das ist kein echtes Problem.

Dann mit Einschreiben eine letzte Aufforderung mit Fristsetzung (3 Wochen )an DHL danach würde ich einen Anwalt beauftragen.

Du musst schon nachweisen da du dieses Gerät auch hattest.

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#3
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)

Es war ein Privatverkauf und ich bin mir auch dessen bewusst, dass der Käufer das Versandrisiko trägt, jedoch wollte ich auch keine negative Bewertung kassieren und ich dachte die Regulierung mit DHL sollte kein Problem sein.

Ein Foto mit dem Gerät ist natürlich vorhanden, sogar mehrere auf dennen ich mit dem Gerät sichtbar bin. Auch Zeugenaussagen sind genug vorhanden. Jedoch akzeptiert DHL diesen Nachweis leider nicht. Ich habe bereits mehrmals Angeboten die erwähnten Nachweise zu liefern, daran hatte DHL aber keinerlei Interesse.

Einen Ersatzbeleg ausstellen durch den Händler geht wohl schlecht. Als würde man bei MediaMarkt einen Ersatzbeleg bekommen wenn man da hinläuft und sagt ich habe vor einem Jahr folgendes Gerät bei Ihnen Bar gekauft...(Das Gerät wurde in Dänemark im Einzelhandel gekauft)



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Jeder Händler besitzt eine Buchhaltung die er 10 Jahre aufbewahren muss.

4600 Euro in Cash sind auch in einem MM viel Geld. Und kaum jemand zahlt Cash. Das sollte kein Problem sein.

Du kannst ja auch mal einen Nachweis beschaffen das es die 4600 Euro auf deinem Konto gegeben hat.

Fotos mit dir uns irgend einem Rechner werden ebenso wenig helfen wie Freunde die irgendeinen Rechner gesehen haben. Die Marktpreise für Notebooks sind selten so hoch.

Vor Gericht muss du es auch beweisen

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Vor Gericht muss du es auch beweisen <hr size=1 noshade>


Wenn er nachweisen kann, dass er das Gerät in Besitz hatte, gilt § 1006 BGB .

Zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache wird vermutet, dass er Eigentümer der Sache sei.

Dafür reichen Fotos, Zeugen völlig aus, wenn DHL den Besitz bestreitet.

Der Wert ergibt sich aus dem Zuschlag der Auktion, das ist unproblematisch nachzuweisen.

Für die Schadenshöhe ist dieser Wert massgeblich, zuzüglich der VSK für den Havarieversand. Ob TE das NB gekauft oder geschenkt bekommen hat, spielt hier keine Rolle.

Wegen § 280 I 2 BGB , Beweislastumkehr, trifft i.Ü. DHL weitestgehend die Beweislast.

Die müssten jetzt aber wie oben beschrieben in Verzug gesetzt weden.

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#6
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Dafür reichen Fotos, Zeugen völlig aus, wenn DHL den Besitz bestreitet. <hr size=1 noshade>


Für Fremde und auf Bilder kann man ein 350 Euro und ein 4500 Euro Notebook kaum unterscheiden.

quote:<hr size=1 noshade>Wegen § 280 I 2 BGB , Beweislastumkehr, trifft i.Ü. DHL weitestgehend die Beweislast. <hr size=1 noshade>


Echt, so steht das denn.

quote:<hr size=1 noshade>Der Verkäufer sendet dem Käufer das Gerät inkl. Original Quittung <hr size=1 noshade>


Das es eine Quittung gab, kann man auch problemlos Ersatz beschaffen. Einfach Tag, Summe, Ware dem MM nennen und etwas betteln. Alternativ ankündigen sonst den MM als Zeuge zu laden:-)



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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> quote:Wegen § 280 I 2 BGB , Beweislastumkehr, trifft i.Ü. DHL weitestgehend die Beweislast.

Echt, so steht das denn. <hr size=1 noshade>


In § 280 I 2 BGB :

Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

http://www.studkom.de/bgb/0241-0853/241-292/280_begr.shtml

... Dabei soll der Schuldner behaupten und beweisen müssen, dass er die Verletzung nicht zu vertreten hat; das ergibt sich aus der Fassung des Satzes 2. Diese Verteilung der Behauptungs- und Beweislast entspricht den geltenden §§ 282, 285. Danach trifft den Schuldner die Beweislast dafür, dass die Unmöglichkeit bzw. der Verzug nicht Folge eines von ihm zu vertretenden Umstandes ist. ...

I.Ü. gilt § 425 HGB .

Da DHL auch die Original-Quittung verschlampt hat, die im Paket war, gilt das um so mehr.

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#8
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)

Habe mich nun darum bemüht eine ErsatzQuittung zu bekommen. Der Einzelhändler wollte mir jedoch keine ErsatzQuittung ausstellen und ist lt. Aussage des Geschäftsführers auch gar nicht in der Lage dazu. (Das Gerät wurde bei einem großen Einzelhändler in Dänemark gekauft)

Nun zum Thema man könnte ein 350 Euro Gerät nicht von einem 4500 Euro Gerät unterscheiden. Ein Apple MacBook Pro 17 (Ich denke Mal die Größe kann man schon unterscheiden) gab es zu dem Zeitpunkt nicht für unter 2000 Euro. Aber relevant sollte ja sowieso nur der Preis welcher in der Auktion erzielt wurde sein.

Es muss doch daher nicht mehr der Wert nachgewiesen werden, sondern nur noch der Besitz, dafür liegen mir weiterhin nur Fotos und die Aussagen von Zeugen vor. DHL will aber keines von beidem akzeptieren.

Wie setze ich DHL denn jetzt genau in Verzug? Bzw. was soll ich schreiben... Auf meine letzte Nachricht, dass ich kein Doppel der Rechnung beschaffen konnte, aber genug andere Beweise wie Fotos, Zeugen usw. vorliegen hat mir DHL nahe gelegt, dass wenn ich weiter auf meine Forderung bestehe diese gerichtlich durchzusetzen...

Ich will jedoch nicht noch auf Gerichts- und Anwaltkosten sitzen bleiben.

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#9
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
DHL nahe gelegt, dass wenn ich weiter auf meine Forderung bestehe diese gerichtlich durchzusetzen...


Dann brauchst du nicht lange Mahnen
quote:

Ich will jedoch nicht noch auf Gerichts- und Anwaltkosten sitzen bleiben.

Dann lass es eben sein

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie setze ich DHL denn jetzt genau in Verzug? <hr size=1 noshade>


Siehe § 286 BGB , ganz einfach Betreff, Forderung, Zahlungsfrist, Bankverbindung, 1 Woche Frist taggenau sollte hier reichen, Zugangsnachweis.

Hinweis auf 1006 BGB ist nicht nötig, schadet aber auch nicht.

Danach liegt sicher Verzug vor, bisher ist das unklar.

Dann musst du entscheiden, was du machst.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Ich würde dann noch einen Mahnbescheid versuchen, kostet 27 Euro und zeigt deine Entschlossenheit.

Danach kannst du aufgeben, aber ich wüsste keine Grund warum - wenn du alles beweisen kannst gewinnst du doch. Auch die Anwaltskosten bekommst du dann ersetzt.

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#12
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Da erlaube ich mir die Frage, ob hier nicht um des Kaisers Bart gestritten ist.
Meines Wissens sind Pakete bei der DHL ohnehin nur bis 500,00 Euro versichert. Oder ???

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2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
als extra versichertes DHL Paket (Haftung bis 2500 Euro).


Wenigstens den "ersten" Beitrag sollte man lesen :-)

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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

quote:
Meines Wissens sind Pakete bei der DHL ohnehin nur bis 500,00 Euro versichert. Oder ???
Wenn du ein ganz normales DHL paket nimmst, dann schon, aber es gibt noch zwei weitere Stufen, eine ist versichert bis 2500€ und dann noch eine bis etwa 20.000Euro...

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#15
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)

Habe DHL nun in Verzug gesetzt und Ihnen mitgeteilt, dass keine Rechnungkopie vorhanden ist jedoch andere Nachweise wie Fotos, Zeugenaussagen usw.

Mir wurde nun lediglich der Eingang des Schreibens bestätigt und mir wurde erneut mitgeteilt, dass die Schadenregulierung nur erfolgen kann, wenn ich einen anerkannten Nachweis für den Besitz des Artikels liefere. Langsam kommt mir das ganze vor wie Schikane...

Ich habe bereits eine EV abgegeben, dass sich das Gerät in dem Paket befunden hat und diese wurde ja von DHL akzeptiert. Nun Frage ist mich, wie kann ich etwas verschicken, was ich lt. DHL nicht besitze bzw. dessen Besitz ich erst noch nachweisen muss? Alles ein wenig widersprüchlich.

Weiterhin sollte die eBay Auktion und der Verkauf doch schon nachweis genug sein? Denn wieso sollte ich etwas verkaufen, was ich nicht besitze?

Ich weiß langsam echt nicht mehr weiter, wie ich gegen DHL vorgehen soll. Das Geld für einen Anwalt fehlt mir leider auch...

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2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Nun Frage ist mich, wie kann ich etwas verschicken


Zwei Freunde schicken sich Pakete zu, bis ein Paket verschwindet.....

quote:

Ich weiß langsam echt nicht mehr weiter, wie ich gegen DHL vorgehen soll.


Du wirst "klagen" müssen. Das kann man auch ohne Anwalt. Hast du kein Geld kannst du auch Prozesskostenhilfe bekommen.

Warum DHL dir nicht glaubt, kann keiner wissen.

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)

quote:
Zwei Freunde schicken sich Pakete zu, bis ein Paket verschwindet.....


Das ist doch ein bisschen weit her geholt oder nicht? Wobei es ja leicht nachzuweisen ist, dass das Notebook zum 1. Mal versteigert wurde und das es definitv nicht um Freunde handelt.

quote:
Du wirst "klagen" müssen. Das kann man auch ohne Anwalt. Hast du kein Geld kannst du auch Prozesskostenhilfe bekommen.


Vielen Dank für den Tipp mit der Prozesskostenhilfe, da werd ich mich wohl Mal schlau machen müssen.

quote:
Warum DHL dir nicht glaubt, kann keiner wissen.


Mit Glauben hat das nichts zu tun. Ich habe mich ja ein wenig im Internet über das Verhalten von DHL informiert und das Prinzip von DHL lautet immer: Nicht zahlen, wenn möglich! D.h. es werden immer weitere Gründe gefunden um eine Zahlung zu verwehren.

Daher war meine Hoffnung, dass ich DHL mit irgendwelchen Paragrafen dazu bewegen könnte endlich meinen Schaden zu regulieren.


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#18
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Daher war meine Hoffnung, dass ich DHL mit irgendwelchen Paragrafen dazu bewegen könnte endlich meinen Schaden zu regulieren.


Kaum, die haben ausgerechnet wie viele aufgeben.

Du kannst auch einen Mahnbescheid versuchen, der ist erst mal günstiger als ein Anwalt und zeigt deine Entschlossenheit....



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#19
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)

Habe nun mit ganz viel Mühe geschafft mir eine Kopie der Rechnung zu beschaffen.

DHL stellt sich jedoch trotzdem schon wieder quer, da der Name auf der Rechnung nicht mit meinem übereinstimmt...

Das kann doch wohl echt nicht sein?!

Was ist wenn man die Ware gebraucht gekauft hat und dann weiter verkauft oder es ein Geschenk war. Ich fühl mich langsam echt "verarscht" von DHL ums Mal auf gut Deutsch zu sagen.

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Das sich nun auch hier plötzlich die "Geschichte" ändert wundern sich die eben.
Ich erklär es mal einfach: BEWEISEN DAS DUUUUUU ein Notbook hast. Das kann der "Gebraucht" Kaufvertrag sein, eine Bestätigung eines Geschenks. Aber kein Beleg eines Dritten mit dem Vierten.

Der der auf der Rechnung steht soll dir einen Beleg ausstellen oder eine kurze "Geschenk" bestätigung.

Witzig ist das es vorher ein Barkauf im Ausland war und du nun eine "Rechnung" findest.

Ansonst: Letzte Frist setzen, dann Mahnbescheid, dann klagen

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#21
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich fühl mich langsam echt "verarscht" von DHL ums Mal auf gut Deutsch zu sagen.
<hr size=1 noshade>


Die gesetzliche Vermutung des § 1006 BGB allein reicht völlig aus, dein Eigentum nachzuweisen.

DHL wird es nicht möglich sein, diese Vermutung zu widerlegen und das Gegenteil zu beweisen. Du schiesst dir selbst ins Knie, wenn du ständig Nebenkriegsschauplätze eröffnest. Damit spielst du DHL bloss in die Hände.

Die Frage ist jetzt eben, willst du den MB beantragen, klagen, oder nicht. Ohne Risiko ist ein Prozess aber fast nie, das soll nicht verschwiegen werden.

II ZR 37/00

Das Berufungsgericht verkennt offenbar, daß eine gesetzliche Vermutung wie die des § 1006 BGB nur durch den Beweis des Gegenteils (§ 292 ZPO ) zu voller - freilich gemäß § 286 ZPO auch aus den Gesamtumständen zu gewinnender - Überzeugung des Gerichts widerlegt werden kann und § 1006 BGB den auf Herausgabe verklagten Besitzer im Grundsatz nicht nur der Beweis-, sondern auch der Darlegungslast dafür enthebt , daß und auf welcher Grundlage er oder derjenige, von dem er sein Besitzrecht ableitet (vgl. oben a), mit dem Besitzerwerb Eigentum erworben hat

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#22
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Eigentlich reicht es aus wenn du einen Vertrag zwischen dir und dem Empfänger, sonwie einen Beleg für eine Zahlung beibringst.
Aufgrund deines Vortrags wirst du aber nur auch noch einen Nachweis bringen musst das es dein Teil war. Du hast ja nun beweisen das es einem Dritten gehört.

Danach Mahnbescheid und anschliessend Klage

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1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

quote:
Zwei Freunde schicken sich Pakete zu, bis ein Paket verschwindet.....


Ein solches "Hobby" geht aber ganz schön ins Geld. ;-)
Meiner Erfahrung nach gehen DHL Pakete sehr selten verloren.
Ich selbst habe es noch nie erlebt und habe früher sehr viel bei Ebay gekauft und verkauft.

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1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

leg einfach mal ein paar Eiswürfel zu deinem Iphone ins Paket.

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1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Du hast ja nun beweisen das es einem Dritten gehört.


Nein, das ist nicht richtig, s.o. der BGH:

" ... im Grundsatz nicht nur der Beweis-, sondern auch der Darlegungslast dafür enthebt , daß und auf welcher Grundlage er oder derjenige, von dem er sein Besitzrecht ableitet (vgl. oben a), mit dem Besitzerwerb Eigentum erworben hat."

DHL muss also den Nachweis führen, das ist ja wohl die böse Unterstellung, dass das NB gestohlen war.

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1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

quote:
leg einfach mal ein paar Eiswürfel zu deinem Iphone ins Paket.



Aber hier geht es doch um ein verschwundenes Paket und nicht um einen defekten Artikel.

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1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Wenn sich das Paket auflöst wird der Finder das Iphone einstecken - oder auch nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)

quote:
Wenn sich das Paket auflöst wird der Finder das Iphone einstecken - oder auch nicht.


Ich würde Mal sagen die Logik ist bei deiner Theorie wohl gleich 0.

Dann wäre das Iphone entweder weg und man dürfte sich mit DHL um die Regulierung streiten oder das kaputte Iphone kommt zurück und man darf sich mit DHL um die Reperatur streiten.

Wozu das ganze? Wo ist der Gewinn für den "Betrüger"? Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, es gibt nicht einen vernünftigen Grund warum man einen Vorteil davon hat, dass ein Paket verschwindet...

Aber das gehört nun auch nicht zum Thema. Also würde es reichen, wenn ich die Garantie-/Gewährleistungsabtretung vom Käufer auf der Rechnung an mich an DHL sende? Die hab ich natürlich noch, aber mich würde auch der Fall interessieren, wie es wäre, wenn ich das nicht hätte und der Verkäufer nicht mehr auffindbar ist? (Auf einer MediaMarkt Quittung steht ja auch kein Name drauf. Und man könnte natürlich auch waren gebraucht mit Rechnung kaufen. Reicht der Besitz der Rechnung nicht aus um den Besitz des Artikels zu beweisen? Woher sollte man auch sonst die Rechnung haben?)

Und falls das nicht klappt -> Mahnbescheid -> Anwalt...?!

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-- Editiert Javun am 14.02.2012 14:55

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
Ich würde Mal sagen die Logik ist bei deiner Theorie wohl gleich 0.


Klar, wenn man ein Iphone in den Karton legt wäre da auch dämlich. Sinn macht es nur wenn man das nur drauf schreibt, und keines wegschickt.

Du musst beweisen das du das Gerät hattest. Dazu reicht eine Quittung ohne Namen aus. Nur eine mit "falschen" Namen eben nicht. Vor allen wenn man vorher erklärt keine zu haben weil es ein Bareinkauf im Ausland war. Die Geschichte muss schon stimmig sein.

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1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)

quote:
Klar, wenn man ein Iphone in den Karton legt wäre da auch dämlich. Sinn macht es nur wenn man das nur drauf schreibt, und keines wegschickt.

Du musst beweisen das du das Gerät hattest. Dazu reicht eine Quittung ohne Namen aus. Nur eine mit "falschen" Namen eben nicht. Vor allen wenn man vorher erklärt keine zu haben weil es ein Bareinkauf im Ausland war. Die Geschichte muss schon stimmig sein.


Die Geschichte ist von A-Z stimmig. Ich habe von Anfang an gesagt, dass es ein GESCHENK war. Dies stand ebenfalls in der eBay Verkaufsbeschreibung. Die Rechnung aus dem Ausland zu erhalten war daher problematisch... Es war ein Barkauf bei einem Apple Store im Ausland, jedoch wurde eine Rechnung mit Name usw. ausgestellt.

Wie auch immer...Es geht mir darum, dass das was DHL hier macht nicht rechtens sein kann. Wie soll ich nun den Nachweis erbringen, dass ich das Gerät geschenk bekommen habe. Notariell beglaubigtes Übergabeprotokoll oder wie stellen die sich das vor?!

Ich finde es ist einfach nur eine Frechheit. DHL hat den Mist gebaut und ich bin lt. denen jetzt wohl in der Bringschuld alles zu beweisen.

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