DHL Mahnverfahren - Streitiges Verfahren mit PKH

8. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)
DHL Mahnverfahren - Streitiges Verfahren mit PKH

Hallo,

es geht um folgende Angelegenheit. Vor ca. einem Jahr hat DHL ein versichertes Paket auf dem Weg zum Empfänger verloren. Nachdem die Regulierung über ein Jahr von DHL hinausgezögert wurde und letztlich immer willkürlichere Fragen auftauchten, habe ich mich entschlossen einen Mahnantrag zu stellen.

Für diesen Mahnantrag beantragte ich gleichzeitig auch PKH, die jedoch mit der Begründung abgelehnt wurde, dass ich die 40,50 Euro selbst zahlen könne. Also habe ich meinen Antrag auf PKH zurückgezogen und die 40,50 Euro gezahlt. Nachdem der Mahnantrag erlassen wurde, legte DHL auch prompt Einspruch ein. Nun habe ich direkt eine Rechnung über 202,50 Euro erhalten mit der Angabe, dass erst nach Zahlung des Betrages das Verfahren an das Amtsgericht Bonn weitergegeben wird.

So nun zu meinen Fragen:
1. Ist mit dieser Rechnung der Übergang ins streitige Verfahren gemeint?
2. Besteht die Möglichkeit jetzt noch PKH für das streitige Verfahren zu beantragen und wenn ja wie?
3. Wird im streitigen Verfahren direkt eine Entscheidung getroffen oder muss ich mich auf noch weitere Gerichtsverfahren/Kosten einstellen?
4. Was passiert, wenn ich jetzt einfach nicht zahlen sollte? Wird das Verfahren dann eingestellt?

Eigentlich ist die Sache ziemlich eindeutig. Es handelte sich um einen Artikel aus einer eBay Auktion. Verschickt -> DHL hats verloren -> Ich hab dem Kunden das Geld erstattet -> DHL alle Rechnungen und Belege vorgelegt! Aber bis heute erfolgte keine Erstattung.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6997 Beiträge, 3920x hilfreich)

quote:
1. Ist mit dieser Rechnung der Übergang ins streitige Verfahren gemeint?


ja

quote:
2. Besteht die Möglichkeit jetzt noch PKH für das streitige Verfahren zu beantragen und wenn ja wie?


ja

man stellt an das Mahngericht den PKH Antrag und fügt eine Anspruchbegründung bei. Das Mahngericht schickt das ganze dann weiter ans Streitgericht.

quote:
3. Wird im streitigen Verfahren direkt eine Entscheidung getroffen oder muss ich mich auf noch weitere Gerichtsverfahren/Kosten einstellen?


Im streitigen Verfahren wird eine Entscheidung getroffen. Weitere Kosten kommen nur hinzu, wenn noch Zeugen oder Sachverständige gehört werden müssen.

quote:
4. Was passiert, wenn ich jetzt einfach nicht zahlen sollte? Wird das Verfahren dann eingestellt?


Ohne Zahlung und PKH-Antrag wird das Verfahren nicht weiter betrieben und ruht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.

Ich hätte nur noch eine Frage zur Anspruchsbegründung. Erfolgt diese formlos bzw. muss ich irgendetwas dabei beachten? Ist es überhaupt sinnvoll diese selber zu verfassen oder sollte man hier einen RA aufsuchen?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

Ist es überhaupt sinnvoll diese selber zu verfassen oder sollte man hier einen RA aufsuchen?


Einem Rechtslaien würde ich eine eigenmächtige Klage insbesondere im Zivilverfahren nicht empfehlen. Alleine die rechtssichere Formulierung der Klageanträge kann schnell in's Abseits führen - von einer Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ganz zu schweigen. Aber es spricht doch nichts dagegen, zum jetztigen, klagereifen Zeitpunkt einen PKH-Antrag zu stellen, oder? Dann steht auch dem Weg zum Anwalt nichts mehr entgegen und der Gewissheit, dass die Angelegenheit rechtskompetent verfolgt wird.

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"Die Kompetenz der Justiz hat ihre Grenzen stets mit denen, die unter ihrem Namen walten."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Javun
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 62x hilfreich)

Das kann ich nun jedoch so gar nicht nachvollziehen. Es geht hier ja lediglich um die Anklagebegründung, welche zusammen mit dem PKH-Antrag eingereicht werden muss.

Also wenn ich das über einen Anwalt machen lassen würde und der PKH-Antrag abgelehnt wird, habe ich min. 200 Euro Kosten ohne ein Stück weiter beim Verfahren gekommen zu sein. Wenn ich jedoch die Anklagebegründung selber verfasse und den PKH-Antrag abgebe, dann kann ich doch nach Genehmigung des PKH-Antrages zu einem Anwalt gehen oder nicht?

Die Anklagebegründung müsste ich jedoch selber machen, wovon ich leider nicht sonderlich viel Ahnung habe.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

Es geht hier ja lediglich um die Anklagebegründung, welche zusammen mit dem PKH-Antrag eingereicht werden muss.

Ach, das habe ich dann falsch verstanden. Du meintest den PKH-Antrag. Unter deinem Begriff "Anspruchsbegründung" habe ich die Begründung der Klage in der Klageschrift selber verstanden.

Den PKH-Antrag musst du in dem Sinne ja nicht juristisch (korrekt) begründen, sondern lediglich (möglichst genau) darlegen, worum es geht (Sachverhalt) und deine Beweismittel und Argumente für dein Klageansinnen benennen. Das kannst du selbstverständlich selber machen, was ich dir auch empfehlen würde - eben aufgrund des Kostenrisikos für den Fall, dass dein PKH-Antrag abgelehnt würde. Wird er genehmigt, dann kannst du einen Anwalt mit der Einreichung der Klage beauftragen.

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"Die Kompetenz der Justiz hat ihre Grenzen stets mit denen, die unter ihrem Namen walten."

1x Hilfreiche Antwort

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