DB und die Automatenproblematik

9. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
danysahne01
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Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)
DB und die Automatenproblematik

hi,

es ist ja sicher einigen von euch bekannt, dass die fahrscheinautomaten der deutschen bahn manchmal so ein gewisses eigenleben entwickeln.
letztens habe ich mir eine karte ziehen wollen für 7,20 euro für hin- und rückfahrt. der automat war auch in betrieb aber er wollte mein geld nicht. es stand auch nicht da, bitte passend zahlen (was manchmal passiert) sondern mein schein kam wieder raus. ich weiß nicht, ob er nicht wechseln konnte oder probleme beim einlesen hatte. keine ahnung. ich wollte mit einem 10 euro schein bezahlen. was bei 7,20 auch im bereich des akzeptablen liegt. anders wäres vielleicht bei nem 20er gewesen. jedenfalls hatte ich zwar kleingeld dabei aber eben keine ganzen 7,20 und nachdem ich den 10 euro schein mehrmals glatt gestrichen und gedreht und gewendet hab und auch einen zweiten 10 euro schein ausprobiert hab, habe ich dann irgendwann aufgegeben und bin zum bahnsteig. ich hatte glück, dass in dem wagen wo ich einstieg auch gleich eine schaffnerin war und bin auch schnurstraks zu ihr hin bevor der zug überhaupt los fuhr. das hat sie auch deutlich gesehen. mit mir war noch eine person mit dem gleichen anliegen die ebenfalls gerade wegs die schaffnerin aufsuchte und nachlösen wollte. ich war zu erst dran und meinte, das mit dem automaten hat nicht geklappt und ihr gesagt warum es nicht ging. dann hat sie mir natürlich den zuschlag abgeknöpft was ich irgendwo noch halbwegs nachvollziehen kann. aber sie meckerte mich an, dass ab juni die beförderungsbedingungen abgeändet werden und nur noch mit gültigem fahrschein eingestiegen werden darf oder falls der automat kaputt ist, müsse man sich die nummer aufschreiben, quasi als beleg. und das mit dem wechselgeld oder das die scheine nicht angenommen werden würde dann nicht mehr gelten und wenn man dann im zug erwischt wird, ist dass dann schwarzfahrt.
und man wäre verpflichtet passend zu zahlen oder das geld so bei sich zu führen, dass man eben bezahlen kann.

nun mal meine frage. das mit dem automaten ist doch quasi ein kaufvertrag oder?
ich tippe mein reiseziel ein und gebe in dem moment doch eine willenserklärung ab. diese willenserklärung wird vom automaten in dem moment angenommen, indem er mir den preis nennt und die geld oder papierschlitze nicht verklebt oder beschädigt sind. indem ich nun mein geld einwerfe möchte ich die willenserklärung mit meiner bezahlung abschließen. der automat verweigert mir aber in dem moment doch die annahme des geldes.

das ich den zuschlag für im zug gelöste fahrscheine bezahlen muss okay, aber werde ich zum schwarzfahrer, wenn der automat das geld nicht annimmt. ich wollte doch bezahlen. es gibt auch nicht überall reisezentren wo man ausweichen kann bzw. haben die ja auch nicht immer geöffnet. an meinem bahnhof gibt es nur einen automaten.

bin ich verpflichtet haufenweise scheine und kleingeld mit mir herumzutragen, wenn ich für 7,20 einen fahrschein mit einem 10 euro schein lösen möchte. ich hatte an diesem tag zwei 10 euro scheine dabei. aber es ging mit beiden nicht.
viele der kinder hier im ort müssen zum gymnasium oder zu einer realschule mit dem zug fahren. und ich weiß, dass die eltern ihren kindern wenn sie sich monats oder wochenkarten kaufen, das geld halbwegs passend mitgeben. was macht das kind, wenn einer der scheine oder geldstücke nicht funktioniert? fährt das kind dann ab juni auch schwarz???
ich hab schon gehört und erlebt, das schaffner die leute einfach an der nächsten haltestelle rausschmeißen. sogar kinder mit schultasche. denen ist es völlig egal ob das ein bahnhof oder nur eine haltestelle in der pampa ist, wo es weit und breit nix gibt.

..... und dann erhöhen die auch noch die preise und haben nur noch sporadisch schaffner an bord! da lohnt sich schwarzfahren ja schon fast wieder. ;)

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

das mit dem automaten ist doch quasi ein kaufvertrag oder?
ich tippe mein reiseziel ein und gebe in dem moment doch eine willenserklärung ab. diese willenserklärung wird vom automaten in dem moment angenommen, indem er mir den preis nennt und die geld oder papierschlitze nicht verklebt oder beschädigt sind. indem ich nun mein geld einwerfe möchte ich die willenserklärung mit meiner bezahlung abschließen. der automat verweigert mir aber in dem moment doch die annahme des geldes.


Worauf Sie also - juristisch genauer formuliert - hinauswollen ist, daß mit dem Geldeinwurf der Vertrag zustande gekommen ist und durch die Fehlfunktion ein Annahmeverzug seitens der DB vorliegt.

Hier muß man genauer hinschauen.

Zunächst ist zu unterscheiden zwischen dem Kaufvertrag 'Fahrkarte' und dem eigentlichen Beförderungsvertrag (der erst mit dem Einsteigen und Losfahren zustande kommt).

Wenn für letzteren das Mitführen einer gültigen Fahrkarte vonnöten ist, könnte man argumentieren, daß dies unabhängig von dem vorangegangenen Automatenkauf gewesen ist, sodaß es auf eine Betrachtung desselben nicht mehr ankommt.

Schauen wir aber trotzdem mal auf den Automatenkauf.
Man könnte argumentieren, daß folgende Analogie zu einem Kauf im Laden gilt:

1. Kunde 'Ich will eine Fahrkarte von A nach B'
2. Automat/VK 'Das kostet X EUR'
3. Kunde 'Hier sind X EUR, gib mir Karte'
4. Automat/VK 'Hier ist Karte'
oder eben
4. Automat 'Kann das Geld nicht annehmen' - VK 'Jetzt geht grade nicht, kommen Sie später'

Man beachte, daß erst mit der Annahme des Kaufangebots (also #4) ein Vertrag zustande kommt und nicht schon mit #2 oder #3.

Somit würde ich das Zustandekommen eines Kaufvertrages unter den von Ihnen geschilderten Bedingungen verneinen, womit auch die Frage des Annahmeverzuges nicht mehr gegeben ist.

Das wäre IMO sogar dann gegeben, wenn der Automat aufgrund eines Fehlers das Geld zwar kassiert, aber keine Karte herausgibt.

Summa summarum hat die Bahn meiner Meinung nach recht. Es ist zwar höchst kundenunfreundlich, wenn ein Automat nicht tut und man in der Bahn dann nicht nachlösen kann, aber unzulässig ist es damit nicht.

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#2
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Dem sei höchstens noch zuzufügen, dass es doch ganz klar ist, dass man als Schwarzfahrer gillt, wenn man ohne Karte in den Zug steigt(unabhängig warum man keine Fahrkarte hat).
Die Bahn kommt einem sogar entgegen, indem sie sagt, dass man sich die Nummer des angeblich defekten oder falsch funktionierenden Automaten notiert und nachlösen kann.

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#3
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

ja vom grundsatz her ist mir das klar. aber ich will ja bezahlen und halte auch entsprechendes geld in ensprechender auswahl parat.

werde ich automatisch zum schwarzfahrer wenn der mich auf sich zukommen sieht mit der geldbörse in der hand? welcher schwarzfahrer stellt sich freiwillig und sag 'juuuuhuuu, hier bin ich, ich fahre schwarz und würde gern dafür zahlen!!!' :grins:

es gibt auch auf der strecke wo ich fahre, in den zügen keine automaten, so wie es beispielsweise in der straßenbahn der fall ist. aber der kunde kann doch nichts dafür, wenn die automaten so sensibel sind. ich hatte schon, dass das geld drin blieb und keine karte raus kam oder das münzgeld durch viel. ich hatte es auch schon, dass ich einen schein reinschob, die karte kam und dann mein schein wieder raus kam und ich ne gültige karte für umsonst hatte. auch hatte ich den fall, dass nachdem ich die karte löste der nächste in der warteschlange pech hatte, weil der plötzlich 'ausser betrieb' auf dem display stehen hatte. :crazy:

also müsste ich jetzt immer papier und stift sowie eine schattulle mit diversen scheinen und münzen bei mir haben???

aber was macht das kind, was von seinen eltern mit einem betrag x losgeschickt wird oder die dattrige omi?
fahren die alle schwarz, nur weil der automat schlecht oder gar nicht funktioniert. ein kind oder eine omi wissen doch gar nicht, dass sie die automatennummer aufschreiben müssen, geschweige wo die steht. ich kanns schon gar nicht mehr zählen, wie oft ich für andere eintippen musste.

@ despi, wenn das ding deffekt ist, wäre das für mich auch wurst, dann würd ich das aufschreiben und mich beruhigt im zug zurücklehnen und hoffen, das keiner kommt. aber wenn die dinger spinnen, weil sie nicht überdacht sind und nachweislich bei ordentlicher kälte oder dauerregen einfach spinnen, ohne deffekt zu sein, nützt mir die dämliche nummer nix, weil der automat keine meldung sendet und deshalb so lange als "in betrieb" gilt. das ist das problem, vor dem ich persönlich stehe. :(

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#4
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zum Vergleich:

Wenn Du mit 50.000 Euro zum Autohändler gehst und sagst, du möchtest dieses oder jenes Auto kaufen, der Verkäufer dein Geld jedoch nicht annimmt, kannst du dich auch nicht einfach ins Auto setzen und losfahren (mit den 50.000 in der Tasche).
Du hast keinen rechtlichen Anspruch auf die Funktionsfähigkeit der Automaten und schon gar nicht muss in der Bahn ein Automat sein.
Es kann immer vorkommen das der Automat mal spinnt, grade, weil´s ein Automat ist.

Wenn die Bahn schreibt "Zutritt nur mit gültiger Fahrkarte", machst du dich zum Schwarzfahrer, sobald du ohne Fahrkarte in den Zug steigst, in der Absicht mit dem Zug zu fahren.

Du musst vor Fahrtantritt die Karte kaufen.
Wenn der Fahrkartenautomat spinnt und du ohne Fahrkarte in den Zug steigst, kannst du nicht die Bahn dafür verantwortlich machen.

Das es immer mehr Fahrkartenautomaten und immer weniger Schalter gibt, hat nichts mit dem rechtlichen Aspekt des Schwarzfahren zu tun sondern bestenfalls etwas mit der Servicequalität der Bahn.

Das soll alles kein Vorwurf sein, nur es ist halt so, dass du die Fahrkarte brauchst und der Grund (auch wenn er nicht in deiner Verantwortung liegt!) warum du keine hast nicht viel zur Sache tut.

Ich stand auch schon vor Automaten, die kein Kleingeld geschluckt haben. In einem solchen Fall muss man halt irgendwie anders an die Karte kommen oder halt nicht fahren.

Zum Nachlösen im Zug:

Wenn du mit dem Geldbeutel wedelnd noch während der Zug stehst auf den Schaffner zugehst, wird dir niemand Schwarzfahren unterstellen.
Da das Nachlösen im Zug grade auf Strecken, auf denen nur sporadisch kontrolliert wird, oftmals ausgenutzt wird(in dem man nur nachlöst, wenn einem der Schaffner zufällig begenet), ist es doch nur verständlich, dass die Bahn (wie viele U-Bahnen heute schon) sagt, in Zukunft dürfen Züge eben nur noch mit gültiger Fahrkarte betreten werden.

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#5
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

richtig. aber ich wohne in einem ort, da gibt es weit und breit nichts und keine einzige möglichkeit geld zu wechseln umzutauschen oder etwas anderes. es gibt nur einen automaten, den sehr viele leute nutzen, da es sehr viele studenten, schüler und berufspendler gibt. alle nutzen diesen einen einzigen automaten, der halt bei regen oder kälte grundsätzlich spinnt. und ich kann nicht nicht mit dem zug fahren meine arbeit riskieren, nur weil das verflixte ding nicht geht. da würde ja in einem schönen kalten winter keiner mit dem zug fahren können, weil da scheinbar immer irgendwie die technik versagt. wie gesagt, wäre es defekt und stünde dran, wärs egal. aber das ding geht ja meistens und spinnt dennoch. ich seh es oft, dass einer nach dem anderen aus der warteschlange ohne karte wieder von dannen zieht, weil er einfach keine karte aus dem teil raus bekommt. irgendwo ist doch aber die zumutbarkeit des kunden überschritten.

und genau das würd ich halt gern mal wissen, was ist dem kunden zuzumuten.

hier gehts darum, dass dem kunden nix anderes übrig bleibt, er muss den zug benutzen. und das mit dem schaffner mache ich auch eigentlich. nur es werden immer weniger. manchmal steigen die auch irgendwo erst unterwegs zu. ich schau schon immer von aussen, ob ich den seh. einmal war ich brav und bin mit meinem geldbeutel in der hand durch den halben zug gestiefelt, bis ich dann bei einer vollbremsung die treppe runtergesegelt bin. seitdem riskier ich für eine karte und einen spinnenden automaten nicht noch kopf und kragen.

-- Editiert von danysahne01 am 10.04.2008 18:40:44

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#6
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Ich muss meine Aussage zum Teil zurückziehen.

Schau mal auf die Seite von pro-Bahn, dort ist viel über Fahrgastrechte angegeben.

Grundsätzlich bleibt es dabei, dass du einen Fahrschein brauchst.
Du musst jedoch keine Schwarzfahrgebühr oder erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen(gut zu wissen), wenn du keine Möglichkeit hattest, den Fahrschein zu kaufen(und daran nicht schuld bist). Also auch in deinem Fall, dass es nur einen Automaten gibt, der falsch funktioniert und keinen Ticketschalter.

Du musst "nur" beweisen, dass der Automat defekt war.

Pro-Bahn empfielt, dass man keinesfalls im Zug zahlen sollte sondern später. Dies kann man vom Zugbegleiter verlangen und bekommt dann eine Zahlungsaufforderung nach Hause.

Dann sollte man sich schriftlich an die Bahn wenden, Zeitpunkt, Standort und Nummer des Fahrkartenautomaten angeben und die Situation schildern.
Ausserdem den angefallen Fahrpreis (ohne Strafen oder erhöhte Entgelte) überweisen.

Zu dem Problem, dass der Automat zwar falsch funktioniert(Geld nicht annimmt), aber trotzdem Betriebsbereit anzeigt, habe ich folgende Vermutung:
Ich denke, dass der Automat eine Art Fehlerspreicher(wie beim Auto) hat. Das heißt, die Bahn kann(wenn sie ganz ehrgeizig ist) überprüfen, ob zu der von dir angegebenen Zeit ein Fehler aufgetreten ist.
Z.B. 01.01.2008 06:45 Banknote nicht lesbar
06:45 Banknote nicht lesbar
06:46 Banknote nicht lesbar oder sowas...

Wenn du dich aber an die von Pro-Bahn empfohlene Vorhegensweise hälst(tatsächlichen Fahrpreis überweisen, schriftlich die Situation schildern und Automatennummer mit Standort und Zeitpunkt nennen), wird die Bahn den Auwand nicht eingehen den Automat zu überprüfen sondern Ruhe geben.

Hoffe das hilft dir weiter :grins:

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#7
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

sehr, dankeschööön!

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