Creditreform und eine recht ungewöhnliche und hohe Forderung

8. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Problemkind2015
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)
Creditreform und eine recht ungewöhnliche und hohe Forderung

Schönen guten Tag liebes Forum,


ihr habt mir ja so super und nett durch den Psychoterror geholfen, der durch den Tod meiner Mutter entstanden war. Dafür hier noch mal ein Danke von mir.

Jetzt habe ich Heute eine Forderung von Creditreform in meinem Briefkasten gehabt, die ich gleich auf mehreren Wegen recht merkwürdig finde.

Wo fangen wir an?

1) Es geht sich um eine Forderung von EWE aus dem Jahr 2013 von ursprünglich 280 Euro. Das ist auch das Todesjahr meiner Mutter. Das ist dahingehend interessant/merkwürdig, weil ich selber noch nie einen Vertrag mit EWE unterschrieben habe, aber die Forderung angeblich von meinem alten Wohnort aus stammt. Dort war mein Storm aber über die zu entrichtende Miete gekoppelt.

2) Der Brief wurde am 06.02.2017 los geschickt, kam Heute am 08.02.2017 an und ich soll jetzt bis zum 11.02.2017 eine Summe von 490,- Euro zahlen. Das sind gerade mal 3 Tage. Was ich wirklich knapp finde.

3) Die Kosten von 490 Euro bei 280 Euro Grundsumme finde ich auch was hoch, vor allem in Verbindung des Gläubigers. Da eben nie ein wissentlicher Vertrag zustande kam. Was ich mir denken kann ist, dass es irgendetwas mit meiner Mutter zu tun hat, oder irgendwas mit meinem alten Vermieter.


Wie soll ich mich verhalten? Einfach zahlen oder zuerst mal alle Infos anfordern? Ist die kurze First gerechtfertigt? Sind die Kosten gerechtfertigt?


Vielen Dank

DasProblemkind

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Problemkind2015):
Es geht sich um eine Forderung von EWE aus dem Jahr 2013 von ursprünglich 280 Euro.


Wenn es keinen Titel gibt, dürfte die Forderung verjährt sein. Insofern diesen, Rechnungskopie und Vertragsunterlagen in Kopie anfordern.

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#2
 Von 
Problemkind2015
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke

Könnte das der Grund sein, warum ich gerade mal 3 Tage zum reagieren erhalte? Woran sehe ich, ob es einen Titel gibt? Könnte sie dann am 11ten einen Titel erwirken? Und wie mache ich Verjährung bis zum 11ten geltend?


MfG

DasProblemkind

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Gut möglich, dass das Unter-Druck-Setzen damit zu tun hat. Man will halt vermeiden, dass sich der böse Schuldner richtig informiert.

Zitat:
Woran sehe ich, ob es einen Titel gibt?

Beispielsweise an den genauen Formulierungen oder den Details der Gebühren.

Zitat:
Könnte sie dann am 11ten einen Titel erwirken?

Einfach so auf Zuruf oder per Mausklick geht das nicht. Das muss bei Gericht beantragt werden (Mahnverfahren) und du hast Chancen für einen Widerspruch. Und das ändert übrigens auch im Nachhinein nichts an einer Verjährung.

Zitat:
Und wie mache ich Verjährung bis zum 11ten geltend?

zum Beispiel per Brief ans Inkasso: "Wertes Inkasso. Forderungen aus 2013 sind verjährt. Sollten Sie gegenteiliger Auffassung sein, wollen sie mir Vertragskopie, Rechnungskopien und Mahnungskopien vorlegen, sowie eine Begründung gegen die Verjährung. Ich werde das dann prüfen."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Problemkind2015
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich bin gerade auf Montage und kann den Brief erst Morgen ganz genau abtippen. Meine Frau sagte mir gerade, es steht folgendes drauf.

Ausgehend vom Vollstreckungsbescheid am 13.09.2013. Ich habe 2013 keinen Vollstreckungsbescheid oder einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten. Meine Frau und Schwiegereltern haben auch nichts in dieser Richtung erhalten. Ist das der gesuchte Titel?


Danke

Das Problemkind

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ausgehend vom Vollstreckungsbescheid am 13.09.2013

Dann liegt ein Titel vor oder zumindest wird das behauptet.

Dann wäre das etwas abzuwandeln. Dann würde ich schreiben "Wertes Inkasso. Ich bestreite, dass es einen Titel gegen mich gibt. Sie werden mir unverzüglich eine Kopie des Titels vorlegen, damit ich ihre Forderung sachlich prüfen kann."

Sobald du den Titel hast, hast du 14 Tage zeit, Einsprüche geltend zu machen. Vorausgesetzt, du beweist, dass der fehlerhaft zugestellt wurde. Sollte er beispielsweise auf falscher Adresse lauten, würdest du deinen verspäteten Einspruch mit falscher Zustellung begründen und als Beweis eine Meldeauskunft beilegen, die beweist, dass du Mitte September 2013 ganz woanders gewohnt hast.

Frage vorab: Hattest du damals das Erbe angenommen? Nur falls der Titel auf deine Mutter lauten sollte.

Wann verstarb deine Mutter? Vor dem Datum des Vollstreckungsbescheides oder danach?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
Problemkind2015
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 6x hilfreich)

Guten Abend,

im Nachhinein konnte ich das Erbe ablehnen. Was aber einem absoluten Terror vorausging.

Link: http://www.123recht.net/Inkasso-Dienst-moechte,-dass-ich-meinen-Widerspruch-zurueck-nehme-__f494712.html

Meine Mutter verstarb kurz vorher. Meine Frau findet das Schreiben auch ziemlich merkwürdig. Da bei uns in all den Jahren nichts angekommen ist. Vor allem wohne ich schon seit Mitte 2012 an meinem neuen Wohnort, hatte Ummeldung und auch einen Nachsendeantrag gemacht. Dazu sagt mir EWE absolut gar nichts, aber der alte Wohnort stimmt. Ich habe auch keine Post von irgendeinem Gericht oder ähnlicher Institution erhalten. Wenn der Vollstreckungsbescheid vom 13.09.2013 ist, hätte da Post bei mir ankommen müssen. Vor allem wegen dem Nachsendeauftrag. Ein Namensvetter kann es auch nicht sein, ich habe einen recht einzigartigen Nachnamen für den ehemaligen Wohnort.

Vor allem wegen dem Fall vorher bin ich was verwundert. Mein damaliger Anwalt hatte ja Schufa, Infoscore, Schuldnerverzeichnis etc. angefordert und hat da nie etwas von einer weiteren Geschichte erzählt.

PS: Mir fällt gerade auf, dass sie mir damals auch geholfen hatten. :)


Grüße

Das Problemkind.

-- Editiert von Problemkind2015 am 08.02.2017 19:46

-- Editiert von Problemkind2015 am 08.02.2017 19:52

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Abwarten, was die Titelkopie besagt.

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