Creditreform Kosten trotz beglichener Hauptschuld

26. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Zeylana
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Creditreform Kosten trotz beglichener Hauptschuld

Liebes Forum,

Ich habe folgendes Problem und bin mir unsicher, wie ich da nun weiter vorgehen könnte:

Ende Juli habe ich Katzenfutter in einem Tiernahrung-Onlineshop bestellt und dummerweise vergessen, die Rechnung zu überweisen. Anfang September zog ich dann eine Mahnung nach dem Urlaub aus dem Briefkasten, deren Überweisungsfrist nur 7 Tage waren und die aufgrund meiner Abwesenheit schon seit zwei Tagen überschritten war. Ich überwies natürlich den ausstehenden Betrag, der sich aus den Kosten von ca. 38€ und 4,50€ zusammensetzte. Es handelte sich scheinbar auch um die dritte Mahnung, die erste und zweite Mahnung wurde mir wohl per mail zugestellt, da ich aber über ein altes Konto bestellt habe und da noch eine alte Mailadresse hinterlegt habe, entdeckte ich die zwei Mahnungen erst jetzt im Nachhinein. In diesen wurden aber noch keine Mahngebühren gefordert vom Shop.

Einen Tag nach meiner Überweisung hatte ich einen Brief der Creditreform im Briefkasten, die neben der Hauptforderung + 0,15€ Zinsen, dreimal Mahngebühren über 5€, eine Inkassogebühr von 58,50€ und pauschale Post-/Telekommunikationskosten von 11,70€, also eine Gesamtforderung von rund 124€ enthielt.

Ich antwortete per Einschreiben, dass ich die Hauptforderung und 4,50€ Mahngebühren bereits an den Gläubiger überwiesen habe und jeder weiteren Forderung des Inkassounternehmens widerspreche.

Daraufhin erhielt ich zwei Tage später ein weiteres Schreiben, in dem mir Creditreform mitteilt, dass ich alle weiteren Kosten als Verzugsschaden trotzdem zahlen müsse und man gerichtliche Schritte einleiten werde, sollte ich dieser Forderung nicht innerhalb von 6 Tagen nachkommen. Es wären noch 85€ Verzugsschaden offen, die dem Gläubiger unter anderem durch die Beauftragung des Inkassos entstanden wären

Wie soll ich mich nun weiter verhalten? Mir kommen die Inkassogebühren ungerechtfertigt hoch vor, außerdem sehe ich nicht ein, warum ich nochmal 10,50€ Mahngebühren zahlen soll, die der Shop selbst ja nichtmal in seinen Mahnungen verlangt hatte. Ich denke als Inkassogebühren wären nach meinen Recherchen höchstens 15€ angemessen und die Zinsen auf die Hauptschuld erscheinen mir auch gerechtfertigt. Soll ich dem Schreiben nochmal widersprechen, eine Gegenrechnung machen und dann 15€ + 0,15€ zweckgebunden überweisen? Würdet ihr diese Überweisung dann an Creditreform direkt richten?

Eine Abtretungsurkunde lag übrigens keine bei, im ersten Brief wird auch mit einem Schufa-Eintrag gedroht. Ist ein Schufa-Eintrag wegen den Inkasso-Gebühren möglich, denn die Hauptschuld wurde ja beglichen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo,

mit 4.50 Euro Mahngebühren für 2 Emails und einen Brief ist der Gläubiger gut bedient. Für ein Schreiben einfacher Art vom Inkassobüro werden 15 € + 3 € Post-/Telekommunikationskosten + 0,15 Euro Zinsen = 18,15 Euro fällig. Kann man so machen und an das Inkasso überweisen. Im Verwendungszweck klar angeben, für was dieses Geld ist.
Danach kommt sicherlich noch viel Post. Abheften und nur wenn ein Mahnbescheid kommt, darauf reagieren.

-- Editiert von hausfrau66 am 26.09.2017 13:18

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Kommunikation einstellen und alle Unterlagen aufbewahren. Egal wie oft Sie sich nun wiederholen, dass Inkassounternehmen wird an seiner (falschen) Rechtsauffassung festhalten.

Im Falle eines Mahnbescheides fristgerecht und nachweislich beim Mahngericht Widerspruch einlegen (Formular liegt bei).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

18 € sind insgesamt ans Inkassobüro zweckgebunden zu zahlen ( 15 Ink Geb plus 3 € Auslagenpauschale)
Guckst Du hier : http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

Viele Gerichte streichen auch komplett Inkassogebühren http://rechtsprechung.over-blog.com/2013/12/gerichtsurteile-inkassokosten.html

Dies gilt vor allem dann wenn es sich bei dem GL um ein geschäftserfahrenes Unternehmen handelt

Weitere Briefe von der CreFo sowie des Vertragsanwaltes kommen trotzdem
Eine Klage halte ich für extrem wenig wahrscheinlich

-- Editiert von thehellion am 27.09.2017 21:36

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

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