Creditreform Inkassogebühr einklagbar?

24. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
PetraBor
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 7x hilfreich)
Creditreform Inkassogebühr einklagbar?

Hallo zusammen,
ich habe eine Rechnung nach der 2. Mahnung bezahlt und einen Tag später kam ein Schreiben von der Creditreform das ich an sie den Rechnungsbetrag+Mahngebühr+Inkassokosten zu zahlen hätte.
Ich habe aber an die Firma von der ich die Ware bestellt habe bezahlt inkl. Mahnkosten.
Jetzt kommt alle 1-2 Wochen ein Brief von der Creditreform mit Drohung eines Mahnbescheides. Gestern kam ein Brief der Firma Euro-Pro wegen einer Adresseinholung einer Firma (ich bin vor 2 Wochen umgezogen). Ich vermute die Creditreform hat so meine neue Adresse herausgefunden.
Ich habe bisher nie ein Schreiben der Creditreform beantwortet.

Weiß jemand wie das ganze weiter- bzw. ausgehen wird? Creditreform fordert von mir 45 Euro Inkassogebühr inkl. Ermittlungsgebühr.
Ein Kollege meinte es käme als nächstes der gerichtliche Mahnbescheid und dann könnte ich einpacken :(
Soll ich dem Mahnbescheid widersprechen und dann? Ist es richtig das zu den 45 Euro Inkassogebühr noch 35 Euro vom Mahnbescheid kommen und wie teuer könnte es werden wenn die Sache vor Gericht geht?
Steht als nächstes der Gerichtsvollzieher vor der Türe oder wird mein Gehalt gepfändet? Und vorallem erfährt mein Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) von der ganzen Sache? Was würdet Ihr jetzt an meiner Stelle tun?

Post vom Inkassobüro?

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16 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Gab es in der 2. Mahnung eine Frist, bis zu der du hättest zahlen sollen? Hast du diese Frist eingehalten?

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#2
 Von 
PetraBor
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Gab es in der 2. Mahnung eine Frist, bis zu der du hättest zahlen sollen? Hast du diese Frist eingehalten?

Ja, die Mahnung kam, Frist habe ich nicht eingehalte. Ca. 14 Tage überzogen und dann inkl. Mahngebühr gezahlt. Am nächsten Tag kam das Inkasso-Schreiben. 1 Woche später das Inkassoschreiben das es nicht reichen würde nur die Hauptforderung inkl. Mahngebühren zu begleichen sondern auch noch die 45 Euro Inkassogebühr.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich würde dem Inkasso folgendes schreiben "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung mangels Vorlage einer Vollmacht zurück. Zudem wurde bezahlt, bevor sie tätig wurden."
Mehr erst mal nicht.

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#4
 Von 
giga0000
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 0x hilfreich)

evtl hilft auch :

Ein Vertrag zu Lasten Dritter, durch den der Dritte ohne seine Mitwirkung unmittelbar vertraglich verpflichtet wird, ist dagegen mit der Privatautonomie nicht vereinbar und im BGB nicht vorgesehen.

und was ist mit Schadensminderunfspflich vom Gläubiger?

es gibt auch viele Richterurteile, die die Gebühren nicht anerkennen

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#5
 Von 
PetraBor
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ich würde dem Inkasso folgendes schreiben "Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung mangels Vorlage einer Vollmacht zurück. Zudem wurde bezahlt, bevor sie tätig wurden."
Mehr erst mal nicht.


Ob die Creditreform mir das abnimmt und ob ich damit durchkomme? Ich habe am 2. Mai überwiesen, am 3. Mai lag das erste Schreiben von Creditreform im Briefkasten. Die waren also mindestens am 28. April schon tätig :(

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#6
 Von 
PetraBor
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von giga0000):
evtl hilft auch :

es gibt auch viele Richterurteile, die die Gebühren nicht anerkennen


und wenn doch, was kann mir im schlimmsten Fall passieren, wie hoch können die Kosten ca. steigen?

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#7
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Was die creditreform dir abnimmt, ist doch völlig egal. Du hast bezahlt, bevor der Brief kam - und gegenüber Verbrauchern sind die Gebühren selten in der Höhe durchsetzbar.
Wenn ein Mahnbescheid kommt, dann widersprichst du einfach.

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#8
 Von 
PetraBor
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Was die creditreform dir abnimmt, ist doch völlig egal. Du hast bezahlt, bevor der Brief kam - und gegenüber Verbrauchern sind die Gebühren selten in der Höhe durchsetzbar.
Wenn ein Mahnbescheid kommt, dann widersprichst du einfach.


Ok, mache ich, nur was ist wenn ich Pech habe? Wenn ich jetzt die 45 Euro noch zahle, bleibst dann dabei? Wenn ich nicht zahle, werden es nachher 200, 300... Euro wie ein Kollege von mir meint?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Bei einem Mahnbescheid bleibt es bei 0,00€, wenn du widersprichst. Gut, es kostet dich ggf. Briefporto für das Einschreiben, mit dem du das Formular ausgefüllt zum Gericht schickst.

Wenn dann geklagt werden würde (wovon ich nicht ausgehe) und man würde verlieren, müsste man die Anwaltskosten und Gerichtskosten bezahlen. Ja, das kann dann etwas Geld kosten.

Inkassos setzen darauf, dass sie einschüchternd genug wirken, damit man zu viel Angst verspürt. Die Entscheidung liegt bei dir.

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#10
 Von 
PetraBor
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Wenn dann geklagt werden würde (wovon ich nicht ausgehe) und man würde verlieren, müsste man die Anwaltskosten und Gerichtskosten bezahlen. Ja, das kann dann etwas Geld kosten.


vielen, vielen Dank für die Antwort! Gibt es eine Möglichkeit auszurechnen wie teuer es vor Gericht würde?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2404 Beiträge, 714x hilfreich)

Suche einfach unter Gerichtskostenrechner. Da wird dir geholfen.

Da du deinen Verzug einsiehst warum willst du dann die notwendige Beauftragung der CF nicht zahlen? Ich gebe selbstverständlich zu, dass die Klagewahrscheinlichkeit gegen 0 tendiert so besteht doch ein Restrisiko. Wenn ich die 45 € inkl Ermittlungskosten von ca 10€ annehme so hat CF die Kosten, die sie theoretisch berechnen dürfte nicht ausgeschöpft.

Was das Schreiben bzgl der Vollmacht soll erschließt sich mir nicht wirklich.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
die notwendige Beauftragung

War sie denn notwendig? Gab es wirklich jemals einen Schaden oder arbeitet dieses Inkasso nicht, wie wir alle wissen, ganz grundsätzlich kostenlos?
Zitat:
Was das Schreiben bzgl der Vollmacht soll erschließt sich mir nicht wirklich.

Och komm, ganz so unbedarft bist du doch nicht in der Materie ;-)

-- Editiert von mepeisen am 25.08.2017 07:49

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#13
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2404 Beiträge, 714x hilfreich)

Och komm mepeisen du weißt wie ich auch, dass das Vollmachtsgeplänkel nix bringt.

Die CF arbeitet für kleinere Unternehmen keinesfalls kostenlos und da der TE hier keine Angabe zum Gläubiger macht wissen wir nicht ob der Gl. eine AG oder ein kleiner Handwerker ist.

Ja die Beauftragung war notwendig, da der TE sich an keine Fristen hielt. Der Gläubiger konnte ja nicht wissen ob oder wann der TE sich zur Zahlung entschließt.

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#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Och komm mepeisen du weißt wie ich auch, dass das Vollmachtsgeplänkel nix bringt.

Dann halt den Halbsatz weglassen, wenn man meint, dass es nichts bringt.

Zitat:
Die CF arbeitet für kleinere Unternehmen keinesfalls kostenlos und da der TE hier keine Angabe zum Gläubiger macht wissen wir nicht ob der Gl. eine AG oder ein kleiner Handwerker ist.

Ja die Beauftragung war notwendig, da der TE sich an keine Fristen hielt. Der Gläubiger konnte ja nicht wissen ob oder wann der TE sich zur Zahlung entschließt.

Wir wissen beide, wie das im Masseninkasso klappt und wieso sich Gläubiger überhaupt an ein Inkasso wenden: Weil die Inkassos im Massengeschäft kostenlos arbeiten.

Aber ich gebe dir Recht: Der TE hat in der Tat nicht genau gesagt, ob es ein kleiner Handwerker ums Eck ist oder ob es ein größerer Konzern ist.

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#15
 Von 
PetraBor
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Och komm mepeisen du weißt wie ich auch, dass das Vollmachtsgeplänkel nix bringt.

Dann halt den Halbsatz weglassen, wenn man meint, dass es nichts bringt.

Zitat:
Die CF arbeitet für kleinere Unternehmen keinesfalls kostenlos und da der TE hier keine Angabe zum Gläubiger macht wissen wir nicht ob der Gl. eine AG oder ein kleiner Handwerker ist.

/quote]

Es handelt sich um den Online-Shop von einer großen Baumarktkette

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2404 Beiträge, 714x hilfreich)

Damit sinkt die Klagewahrscheinlichkeit enorm. Ich würde die Forderung einmalig zurückweisen. Ggf könnte man noch die EMA Kosten zahlen aber mehr auch nicht.

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