Creditreform Bremen

1. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb457954-34
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 1x hilfreich)
Creditreform Bremen

Hallo,
ich werde nun seit mehreren Monaten mit Anrufen von diesem Inkassounternehmen belästigt. Ich habe mittlerweile 8 mal geschrieben, dass sie ihre anrufe unterlassen sollen. Ich sperre immer die Nummern und sie umgehen es mit anderen entziffern.

Ich finde es extrem nervig. Und es besteht keine Forderung.

Gibt es da eine zuständige Aufsichtsbehörde, an die ich mich wenden kann? Oder sonst Möglichkeiten?

Post vom Inkassobüro?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Kannst Du nachweisen, dass Du die Anrufe untersagt hast? Kannst Du nachweisen, dass Du nach Deiner Untersagung weiterhin angerufen worden bist?

Der erste Schritt wäre, von dem Anrufer eine strafbewehrte Unterlassungerklärung zu verlangen (Vertragsstrafe 25.000 €, Ersatzweise sechs Wochen Ordnungshaft gegen die Geschäftsführer). Diese Abmahnung muss schriftlich erfolgen mit Zustellnachweis, empfehlenswert hier die 18.- € Kosten in die Hand zu nehmen für den Gerichtsvollzieher. Diese Kosten und etwaige andere Kosten bei der Gegenseite geltend machen. Fristsetzung binnen 14 Tage ab Erhalt nicht vergessen.

Ansonsten die eingehenden Anrufe protokollieren und die Nummern im Telefonspeicher halten.

Die Aufsichtsbehörde für Beschwerden findest Du auf www.rechtsdienstleistungsregister.de. Deine Beschwerde wird dann der Gegenseite zur Stellungnahme vorgelegt.

Effektiver und wirksamer ist die Unterlassungserklärung bzw. die entsprechende gerichtliche Verfügung wenn diese nicht abgegeben wird.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Beschwerde bei dem für das Inkasso zuständigen Landgericht Präsident.

Telefoninkasso von Call Agents. ergibt eigentlich aus Sicht der inkassobude keinen wirklichen Sinn wenn der "Schuldner " die Kontaktaufnahme per Telefon untersagt hat.

2x Hilfreiche Antwort

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