Creditreform, Titel und utophische Gebühr

25. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
LeoLos
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Creditreform, Titel und utophische Gebühr

Hallo zusammen,

ich habe eine Zahlungsaufforderung von Gesamt 255,69 € von Creditreform erhalten. Der rechtskräftige Titel stammt aus dem Jahr 2003 und beinhaltet 96,39 Euro.
Ich habe den Titel erhalten, leider habe ich trotz Aufforderung keine detallierte Auflistung des nichttitulierten Beitrags erhalten, auch keine Vollmachts- oder Abtretungsurkunde. Was mich bei Creditreform eigentlich wundert.
Ich habe den titulierten Beitrag zuzüglich Zinsen nun an den Gläubiger direkt bezahlt, weil Creditreform seiner Nachweispflicht nicht nachgekommen ist und ich mir nicht sicher bin, ob es nicht nur ein "Fake-Inkasso" ist, welches sich mit diesem Namen schmückt.
Die Gebühren scheinen mir auch zu hoch, rein rechtlich hätte Creditreform nur einen Anspruch auf 15 Euro Bearbeitsungsgebühr, sofern ich richtig informiert bin.
Das wären dann, zuzüglich Zinsen und damit bin ich sehr großzügig, 150 €uro.

Titulierte Beitrag beläuft sich auf 96,93 Euro + Zinsen.
Nicht titulierter Beitrag wurde nach Anfrage nicht aufgelistet.
Vollmmachts- und Abretungsurkunde wurde nicht übersendet.

Was haltet ihr davon?

Freundliche Grüße
Leo

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Die Gebühren scheinen mir auch zu hoch, rein rechtlich hätte Creditreform nur einen Anspruch auf 15 Euro Bearbeitsungsgebühr, sofern ich richtig informiert bin.

Nicht mal das. Es zählt, was im Titel steht. Danach gibt es keine Inkassogebühren mehr.
Es gibt nur noch die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung. Beispielsweise für Adressermittlungen, für Beauftragungen von Gerichtsvollziehern u.ä.

Zitat:
Nicht titulierter Beitrag wurde nach Anfrage nicht aufgelistet.

Könnte ein Verstoß gegen §11a RDG sein und damit relevant fürs Aufsichtsgericht.

Ansonsten: Den nachvollziehbaren Betrag überweisen und mit Fristsetzung von 7 Tagen den entwerteten Titel verlangen. Für den Fall der Weigerung den Gang vor Gericht ankündigen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
LeoLos
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo ,

ich habe am 21.Jan.2017 einen Brief mit Rückschein an das Inkassounternehmen per Post geschickt, weder der Rückschein kam bisher an, noch ein Brief von Creditreform.
Ich habe den titulierten Beitrag + Zinsen überwiesen.
Zahlungsfrist von Creditreform war der 27.Jan.2016. Laut Nachverfolgung des Briefes anhand Sendungsnummer, liegt der Brief vom 21.Jan.2017 noch in einem Postfach. Ich werde nächste Woche einen Anwalt aufsuchen.

LG

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#3
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Wenn du zum Anwalt gehst, kannst du auch gleich an Crefo überweisen, ist genauso teuer. :respekt:
Crefo wird den Brief schon abholen, keine sorge. Warum hast du auch nicht die Variante Einschreiben Einwurf genommen??

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#4
 Von 
LeoLos
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Wenn du zum Anwalt gehst, kannst du auch gleich an Crefo überweisen, ist genauso teuer. :respekt:
Crefo wird den Brief schon abholen, keine sorge. Warum hast du auch nicht die Variante Einschreiben Einwurf genommen??


Mein bester Freund ist Anwalt, hat sich die Sache heute angesehen und mir grünes Licht gegeben. Er hat von seiner Kanzlei nochmals ein Fax geschickt, in welchem er feststellt, das mein letzer Brief ( Einschreiben/ Rückmeldeschein) leider und aus unersichtlichen Gründen ? ;-) nicht bei Creditreform eingegangen ist und vorsorglich nochmals auf jeweile Punkte aufmerksam gemacht.

Schade das man immer zu Akademiker - Freunde rennen muss, andere könnens ich diesesn Luxus nicht leisten und werden belogen, bewusst getäuscht und ausgenommen.

Und auch scheinbar hier, in diesem Forum, keine wirkliche Unterstütztung erhalten.

FG

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#5
 Von 
LeoLos
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Wenn du zum Anwalt gehst, kannst du auch gleich an Crefo überweisen, ist genauso teuer. :respekt:
Crefo wird den Brief schon abholen, keine sorge. Warum hast du auch nicht die Variante Einschreiben Einwurf genommen??


ach und übrigens, vielleicht wurde es nicht klar genug von meiner Seite erwähnt, es war ein Einschreiben mit Rücksendeschein ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Und auch scheinbar hier, in diesem Forum, keine wirkliche Unterstütztung erhalten.

Meinen Post hast du offenbar komplett ignoriert oder?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ReNo-Fachangestellter
Status:
Schüler
(211 Beiträge, 156x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Die Gebühren scheinen mir auch zu hoch, rein rechtlich hätte Creditreform nur einen Anspruch auf 15 Euro Bearbeitsungsgebühr, sofern ich richtig informiert bin.

Nicht mal das. Es zählt, was im Titel steht. Danach gibt es keine Inkassogebühren mehr.
Es gibt nur noch die notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung. Beispielsweise für Adressermittlungen, für Beauftragungen von Gerichtsvollziehern u.ä.


Natürlich entstehen auch noch nach Titulierung Gebühren. Ich sage nur Nr. 3309 VV RVG zzgl. Nr. 7002 VV RVG oder auch Nr. 1000 VV RVG zzgl. Nr. 7002 VV RVG.

Signatur:

Meine Beiträge stellen ausdrücklich KEINE Rechtsberatung dar! Ich verweise auf § 675 Abs. 2 BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Natürlich entstehen auch noch nach Titulierung Gebühren. Ich sage nur Nr. 3309 VV RVG zzgl. Nr. 7002 VV RVG oder auch Nr. 1000 VV RVG zzgl. Nr. 7002 VV RVG.

Weder das eine (Einigung) noch das andere (Zwangsmaßnahmen) gibt es hier.
Zudem hatte ich die Kosten für Zwangsvollstreckungs-Maßnahmen durchaus erwähnt.

Oben steht einfach nur "Inkassogebühr" ohne weitere Begründung. So etwas ist definitiv nicht zulässig, weil das RVG eine pauschale Gebühr ab Titulierung gar nicht mehr vorsieht. Die "Inkassogebühr" wird ja im Prinzip immer über die Gebühr für die außergerichtliche Vertretung begründet. Das gibt es ab Titulierung nicht mehr.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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