Copyright Watch - Runde 2: Mahnung

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Erst kürzlich hat Rechtsanwalt Schwerin aus Jena berichtet, dass seiner Kanzlei im Rahmen eines Beratungsmandats ein Schreiben der Firma Copyright Watch, 34022 Neuern/Böhmerwald (in der Tschechischen Republik) vorgelegt worden war.

Nachdem zahlreiche Hinweise anderer Betroffener folgten, meldeten sich diese jetzt wieder bei uns und teilten mit, dass eine „Mahnung wegen Zahlungsverzug“ durch Copyright Watch versendet wurde.

Steffan Schwerin
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: http://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:
Zivilrecht, Miet- und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht

Zu der Ausgangsforderung kommen nunmehr 8 Euro Mahngebühren.

Weiteren gehaltvollen Inhalt lässt das Mahnschreiben aber vermissen. Jedenfalls wird nach wie vor nicht vorgetragen, um welchen Verstoß es sich konkret handeln soll.

Daher geht der Anspruch von Copyright Watch ins Leere. Da nicht einmal der genaue Grund für die Schadensersatzforderung genannt ist, sollten Betroffene hier auf keinen Fall zahlen.

Um die ganze Sache abzurunden, wird mit weiteren Schritten – Inkassoschritten – gedroht, für den Fall, dass die Betroffenen nicht zahlen.

Auch hier gilt: Machen Sie sich keine Sorgen und zahlen Sie nicht.

Es bleibt abzuwarten, ob tatsächlich ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird. Aber selbst wenn dem so wäre, ist damit die Forderung nicht schon begründet. Von Antassia und Co. wissen wir, dass das Zwischenschalten eines Inkassounternehmens (hier: Deutsches Zentralinkasso) die betrügerische Forderung nicht legal macht.

Steffan Schwerin
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise-Ettingshausen Partnerschaft
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Leserkommentare
von WaZman am 29.06.2011 12:33:13# 1
Offenbar wird nicht immer sofort ein Inkassobüro eingeschaltet. Ich habe jetzt einen weiteren Brief (Nr. 3) bekommen (den ersten habe ich genauso wie die Mahnung den Empfehlungen folgend weggeschmissen). In dem neuen Brief werden die bisher rätselhaft gebliebenen Details beschrieben. Neben Datum/Zeit, IP-Nr. und Systemangaben wird jetzt auch die geloadete Datei mit Grösse und in diesem Fall der Filmtitel aufgeführt. Und ganz dicke: ein Foto mit dem Bildschirminhalt einschliesslich Film.
Ob und was bestraft wird, ist eine andere Sache. Von maximal 100 Euro bis 2.000 und mehr bieten deutsche Gerichte wohl eine ganze Auswahl je nach Richterlaune und Fall. Einen Rat, ob zahlen und den Fall vergessen oder abwarten und später entscheiden kann ich nicht geben - das hängt sicher stark am Einzelfall - da wird jeder für sich selber wissen, ob überhaupt und wenn ja, was er/sie gemacht hat. Klar ist jedenfalls, das es irgendwann so kommen musste - die Industrie lässt sich das nicht ewig gefallen - ich würde nur statt Abmahnung eine vernünftiges und nicht zu hoch bepreistes Qualitätsangebot dagegen setzen. Dann hätten alle was davon. Man klaut doch nur, wenn es entweder gar kein oder nur ein überteuertes Angebot gibt - wenigstens das sollte man aus dem Schicksal der Musikindistrie gelernt haben.
    
von Kosch am 02.07.2011 12:44:34# 2
Hallo, habe heute den 3. Brief wegen Copyrightwatch von einem Inkassobüro gekriegt.Es ist Inkasso Scorus mit dem Sitz in Düsseldorf.Der Betrag am Anfang von 312€ ist auf 362€ gestiegen.Ich soll den Betrag bis 10.07. überweisen.Was soll ich tun?
    
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