Computerkauf per E-Mails

23. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
28michael45
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Computerkauf per E-Mails

Hallo,
Bitte um Hilfe!!
Also, ich habe mir vor 2 Monaten einen PC gekauft und diesen auch schon vor 2 Monaten bezahlt. Der Computer kam dann jetzt endlich nach 2 Monaten bei mir an. Jedoch ist der Monitor kaputt und der PC entspricht in keiner weise der Beschreibung des Verkäufers! Er ist sehr viel weniger Wert, als in der Beschreibung angegeben.
Darauf hin habe ich dem Verkäufer einen Brief geschrieben, da unter der Tel. Nummer keiner mehr zu erreichen war.
In dem Brief habe ich geschrieben, dass er den Computer zurücknehmen soll und mir mein Geld zurücküberweisen soll. Er sieht dies jedoch nicht ein, da er meint er habe mir geschrieben, dass der PC 2 Jahre alt ist und er die ganz genauen Daten nicht weiß, aber sie ungefähr den angegebenen entsprechen.
In dem schreiben hatte ich ihm geschrieben, dass wenn er den Computer nicht umtauscht oder zurücknimmt ich eine Anzeige gegen ihn erstatten werde.
Also ich denke er will den PC nicht zurücknehmen, da er so ein super Geschäft gemacht hat!
Soviel dazu!
Heute habe ich dass zum ersten mal meinen Eltern mit dem PC erzählt, diese wussten nichts von dem Kauf des PC's und auch nicht das ich mir dafür Geld von einem Freund geliehen habe.
Sie meinten das sie wollen, dass ich den PC sofort wieder zurückgebe und mir mein Geld wiederhole. Da ich noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet habe, meinten meine Eltern dass ich nur beschränkt Geschäftsfähig bin.
Der Preis für den PC geht weit über mein Taschengeld hinaus.
Daher ist der Kaufvertrag nichtig, oder nicht?
Laut meiner Eltern darf ich nach dem Gesetz keine Käufe ohne deren zustimmung machen, außer es sind sachen die ich mir von meinem Taschengeld leisten kann.
Wie kann ich /meine Eltern gegen den Verkäufer vorgehen? Er weiß nichts davon, dass ich noch nicht volljährig bin!

Ich danke schon jetzt für eure Antworten!

Gruß
Michael

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen