Computerbetrug Cardsharing

10. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
punkerfcb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Computerbetrug Cardsharing

Hallo,

Im September wurde bei mir eine Hausdurchsuchung wegen Computerbetrug (Nutzung eines Cardsharingdienstes) gemacht.
Habe dann bei der Polizei dazu eine Aussage gemacht und nun von der Staatsanwaltschaft einen Brief erhalten wonach die Sache nach §153 Abs.1 STPO eingestellt wurde.
Nun würde mich interessieren ob ich die damals beschlagnahmten Geräte (2 DVB-Receiver) wiederbekommen kann und wenn ja wie?

lg

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
VictoriaP
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von punkerfcb):

Nun würde mich interessieren ob ich die damals beschlagnahmten Geräte (2 DVB-Receiver) wiederbekommen kann und wenn ja wie?

lg


Hallo!

War bei der Durchsuchung ein Anwalt bzw. eine Anwältin zugegen?

Haben Sie Unterschrieben dass Sie mit der "formlosen Einziehung der sichergestellten Gegenstände" einverstanden sind?

Wenn ein Anwalt oder eine Anwältin konsultiert wurde, dann einfach da melden - die erledigen das.

Falls nicht, dann einmal die Unterlagen nach entsprechendem Satz durchsehen. Haben Sie so etwas unterzeichnet, sind die sichergestellten Gegenstände endgültig weg.

Falls Sie sich nicht damit einverstanden erklärt haben, dann melden Sie sich mal bei der zuständigen Staatsanwaltschaft und erfragen wo das Zeug im Moment gelagert wird und über wen die Herausgabe zu erfolgen hat.

Viel Erfolg!

Victoria P.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
punkerfcb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank!

Also Anwalt war keiner zugegen.

In dem Protokoll wurde tatsächlich:
Einverständnis des Betroffenen -
"formlose Verwertung und Verzicht auf Verwertungserlös" JA angekreuzt.
Darunter steht aber "Unwiderrufliches Einverständnis des Betroffenen mit der formlosen Verwertung"
JA, - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, - nur, wenn das Verfahren mit Schuldspruch endet
Da wurde aber nichts angekreuzt!

Es wurde bei dieser HD nur eine Dreambox mitgenommen.

Nach der Aussage bei der Polizei fuhren diese aber mit mir nach Hause und nahmen auch noch einen anderen (neu gekauften) Receiver mit!
Darüber erhielt ich aber nur eine "Bescheinigung über die Scicherstellung von Beweismitteln" OHNE den Zusatz mit der formlosen Verwertung!

Evtl. kann ich dieses Gerät widerbekommen?

lg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
VictoriaP
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von punkerfcb):
Vielen Dank!

Also Anwalt war keiner zugegen.

In dem Protokoll wurde tatsächlich:
Einverständnis des Betroffenen -
"formlose Verwertung und Verzicht auf Verwertungserlös" JA angekreuzt.
Darunter steht aber "Unwiderrufliches Einverständnis des Betroffenen mit der formlosen Verwertung"
JA, - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, - nur, wenn das Verfahren mit Schuldspruch endet
Da wurde aber nichts angekreuzt!

Es wurde bei dieser HD nur eine Dreambox mitgenommen.

Nach der Aussage bei der Polizei fuhren diese aber mit mir nach Hause und nahmen auch noch einen anderen (neu gekauften) Receiver mit!
Darüber erhielt ich aber nur eine "Bescheinigung über die Scicherstellung von Beweismitteln" OHNE den Zusatz mit der formlosen Verwertung!

Evtl. kann ich dieses Gerät widerbekommen?

lg

Hallo!

Da sie ja unwiderruflich Einverstanden mit der formlosen Verwertung waren, ist der Ausgang des Verfahrens egal. Das ist leider ein Fehler der häufig passiert, wenn es zu unvorhersehbaren Hausdurchsuchungen kommt und kein Anwalt auf die schnelle konsultiert wurde. Das 1. Gerät ist damit definitiv zunichte. Sehr ärgerlich!

Wenn es beim zweiten Gerät keinerlei Einverständnis gibt, dann rufen Sie mal den ermittelnden Beamten oder direkt die StA an und fragen dort nach. Normal können Sie es sich dann dort abholen.

Viele Grüße

Victoria P.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von punkerfcb):
In dem Protokoll wurde tatsächlich:
Einverständnis des Betroffenen -
"formlose Verwertung und Verzicht auf Verwertungserlös" JA angekreuzt.

Tja, hier kann ich nur mein übliches Sprüchlein aufsagen:

1. Unterschreibe niemals niemals niemals irgendetwas dass Du nicht komplett gelesen hast!
2. Unterschreibe niemals niemals niemals irgendetwas dass Du nicht komplett verstanden hast!

Und ja, das gilt erst recht in Stresssituationen wie Deiner.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
punkerfcb
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!
Werde mal bei der StA nachfragen!

lg

0x Hilfreiche Antwort

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