Cola Dose volle Cola Dose gegen Auto Geschmissen.

15. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Gewinnspielrecht
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 8x hilfreich)
Cola Dose volle Cola Dose gegen Auto Geschmissen.

Hallo ich bin heute auf eine Kreuzung ohne auf Fußgänger zu achten durch gebrettert bzw der Fussgänger hatte Grün. Der Fussgänger hat mir eine Dose Cola gegen das Auto Geschmissen ich bin Weiter gefahren! :grins: Weil das war so ein 2Meter mal 2 Meter Typ! Kann ich da eine Anazeige mache? was erwartet dem.

Er könnt ja behaupten das er vor schreck die cola dose gewurfen hätte bringt das überhaupt was

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Dem erwartet rein gar nichts. Oder kennst Du seinen Namen, hast Zeugen etc.?
Du solltest mal lieber nicht mehr über Kreuzungen brettern und ein wenig den Deutsch lernen. Dann klappts vielleicht auch mit den Mitmenschen im Straßenverkehr.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von fb400931-79):
Kann ich da eine Anazeige mache? was erwartet dem.

Tolle Idee ...

Kurzfassung der daraud folgenden Anklageschrift gegen Dich:
Der hat nicht die Cola Dose gegen das Auto geworfen, die ist ihm aus der Hand gerissen worden, als Du ihn auf der Kreuzung gerammt hast. Das war kurz bevor Du dann Fahrerflucht begangen hast.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gewinnspielrecht
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von fb400931-79):
Kann ich da eine Anazeige mache? was erwartet dem.

Tolle Idee ...

Kurzfassung der daraud folgenden Anklageschrift gegen Dich:
Der hat nicht die Cola Dose gegen das Auto geworfen, die ist ihm aus der Hand gerissen worden, als Du ihn auf der Kreuzung gerammt hast. Das war kurz bevor Du dann Fahrerflucht begangen hast.


Dazu fehlen aber die verletzungen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von fb400931-79):
Dazu fehlen aber die verletzungen

Nicht jedes anfahren eines Fußgängers ist mit nachweisbaren Verletungen verbunden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

"Kann ich da eine Anazeige mache? was erwartet dem."

1.)Klar KÖNNEN Sie eine Anzeige machen.
2.)Nichts.

MfG

RA Thomas Bohle

1x Hilfreiche Antwort

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