Chef zahlt Lohn nicht nach Kündigung durch AN

29. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)
Chef zahlt Lohn nicht nach Kündigung durch AN

Hi,

mein Mann hat seine Stelle zum 31.07. gekündigt, weil er ab Augsut bei einer anderen Firma anfangen möchte.
Heute kam eine Lohnzahlung. Ein Witz von 200 Eur mit Betreff Lohn/Gehalt und sonst nichts.
Bei Nachfrage des Chefs hieß es, das sei eine Abschlagszahlung und er halte den Rest des Geldes so lange wie er könne zurück.
Er ist wegen der Kündigung sehr verärgert.

Es stehen somit noch ca. 1400 € oder auch etwas mehr aus. Den genauen Betrag weiß ich jetzt nicht, da das Gehalt durch Zuschläge von Monat zu Monat variiert.

Wir haben leider keine Rechtschutz mehr. Vertrag wurde seitens Versicherung nicht verlängert bzw. gekündigt (durch einen einzigen Prozess).

Wie sieht das nun aus? Unser Anwalt sagte, wir sollen Klage einreichen.
Könnten wir ja auch ohne Anwalt. Jedoch weiß ich nun nicht genau welche Kosten da auf uns zu kommen würden.

Mit dem Chef ist leider nicht mehr zu reden. Ich habe es selbst auch schon versucht. Er legt mir lieber am Telefon auf. Ich habe ihm zwar eine Frist gesetzt, aber das Gehalt wird nicht kommen.Er macht nun alles um uns das Leben zur Hölle zu machen.
Wir haben ein Kind und Fixkosten, welche gezahlt werden müssen. Jetzt darf ich erstmal schauen ob meine Eltern einspringen können.

Sorry, bin stinksauer auf den Chef. Wie kann man nur so unfair sein, dafür das mein Mann alles für ihn getan hat?

Liebe Grüße
Angela


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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6501x hilfreich)

... und was ist deine frage?
kosten trägt in der 1. instanz jede partei für sich. anwaltlzwang gibt es auch nicht. also klage beim arb.g. mit hilfe eines rechtspflegers einreichen.

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9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

Genau das war meine Frage.
Also enstehen für mich wieder Kosten, wenn ich beim Arbeitsgericht Klage einreiche bzw. wenn es zur Verhandlung kommt.
So gehe ich dann doch lieber über den Mahnbescheid.

Ist es denn gesetzlich geregelt, wie hoch eine Abschlagszahlung sein muss?
200 € sind absolut unrealistisch. Selbst als er vor Jahren nur 1300 € netto hatte, bekam er bei einer anderen Firma Abschlagszahlungen i.H.v. 900 €.


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)

man kann es offenbar nicht oft genug schreiben
zum "gefühlten 1000ten mal", weil ein geheimnis ist das ja nicht :neck: :

jedermann kann auf das für ihn zuständige arbeitsgericht marschieren,
optimalerweise hat man seine unterlagen auch dabei, und dort mündlich sein anliegen (hier : lohn einklagen) vorbringen
dort wird der vorgang schriftlich aufgenommen, das gilt als einreichung der klage (verzugszinsen nicht vergessen, entsprechende rechner findest du im internet)
nach ca. 3-4 wochen wird ein gütetermin vor dem arbeitsgericht anberaumt, einigt man sich dort per vergleich, bleibt die ganze sache für den kläger kostenlos ( wenn er keinen anwalt dabei hat, den er bezahlen müsste)
einigt man sich nicht, kommt es zu einer hauptverhandlung ( man braucht immer noch keinen anwalt)
und ggfs. zu einem urteil
dann können kosten anfallen, die aber im überschaubaren rahmen bleiben
die sache bei euch ist eigentlich so klar, daß man keinen anwalt dazu braucht, recht zu bekommen

also, auf gehts ! :party:

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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

O.k. Ich war schon mal vorm Arbeitsgericht und durfte wegen eines Vergleiches meine Kosten selbst tragen. Was allerdings davon Anwalt war und was für das Gericht konnte mir nicht beantwortet werden. Daher bin ich vorsichtig.
Ich hoffe doch auf Verständnis für meine o.g. Fragen.

Wie ist das denn nun mit der 'Abschlagszahlung'?
Gibts dafür eine Richtlinie?
Wäre vielleicht hilfereich für das Schreiben an den AG, denn 200 € sind gerademal 12,5 % des vors. Gehaltes.


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


also bei einem vergleich vor dem arbeitsgericht (gütetermin oder 1.instanz) fallen keine kosten an
wenn du etwas zahlen musstest, dann höchstens für deinen anwalt

zum thema abschlag
muß man schauen, was vertraglich vereinbart ist
wenn kein abschlag vereinbart ist, hat man auch keinen anspruch darauf (ausnahme betriebliche übung mal außen vor)
wenn der lohn zum zeitpunkt xx fällig wird, hilft auch ein abschlag nicht, die fälligkeit abzuwenden
wenn zum zeitpunkt der fälligkeit des lohnes nur ein lächerlicher abschlag kommt, könnte man (zumindest) den pfändungsfreien anteil des fälligen gehalts per einstweiliger verfügung einklagen,
was die schnellste möglichkeit wäre, geld zu sehen



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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6501x hilfreich)

wozu willst du einen abschlag einfordern? euch steht das ganze gehalt zu. auf abschlag kannst du dich immer noch einlassen, wenn es denn einen realistischen plan gibt, wie ihr insgesamt zu euerm geld kommt.
mahnbescheid finde ich auch nicht übel, die kosten trägt dann der gegner. wenn der aber die schuld bestreitet, landet das ganze ohnehin vor gericht.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
mahnbescheid finde ich auch nicht übel,


Mahnbescheid ist doch eher Zeitverschwendung, wenn der AG bereits erkennen lässt, nicht zahlen zu wollen, oder?

Glückwunsch zur Tausend.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
angle07
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 87x hilfreich)

Danke für eure Antworten.

Eine Abschlagszahlung ist natürlich nicht vertraglich vereinbart. Gab es auch nie dort.
Zahlung zum letzten Tag des Monats, laut Vertrag.

Allerdings gibt es nun neue Erkentnisse, siehe fehlende Krankmeldung.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Der Versuch des Arbeitgebers, sich um die Gehaltszahlung wegen der ausstehenden Krankschreibung zu drücken, wird ja nun bei Nachreichen des Attests von ihm korrigiert werden müssen. Die Zusammenhänge wurden ihm ja ausreichend erläutert.

P.S. Selbst wenn er damit durchkäme (was ich für unwahrscheinlich halte), das Gehalt bis zum 20.07. muß er auf jeden Fall sofort zahlen, das ist jetzt fällig!





-- Editiert am 30.07.2011 00:07

2x Hilfreiche Antwort

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