mein Mann soll nach ca. 3,5 Jahren Betriebszugehörigkeit einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben. Darin hat der Chef die Zahlung von Urlaubsgeld weggelassen, eine Haftung für Schäden durch Fahrlässigkeit an Handy und Firmenfahrzeug aufgenommen und die Verfallsfrist für Ansprüche von vorher 2 auf 3 Monate angehoben. Alles in allem ist der Arbeitsvertrag für meinen Mann absolut unvorteilhaft, sieht nur mehr Rechte für den Arbeitgeber vor.
Kann der Chef meinen Mann zwingen, den neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben? Er hat doch einen rechtsgültigen Vertrag.
Danke und Gruß
Annasusanna
Chef will neuen Arbeitsvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Grundsätzlich bedürfen Änderungen der Zustimmung beider Parteien. Der ursprüngliche Vertrag behält Gültigkeit, wenn dein Mann den neuen Vertrag nicht unterschreibt.
Wenn die betriebsbedingte Situation jedoch Kündigungen zulässt, wendet sich das Blatt zu Ungunsten deines Mannes. Der Arbeitgeber könnte dann ggf. kündigen und einen neuen (bzw. den schlechteren Vertrag) anbieten. Noch schwieriger wird es, wenn in dem Betrieb 10 Leute oder weniger arbeiten - dann kann der Chef mehr oder minder nach Lust und Laune kündigen.
Der Chef kann den AN nicht zwingen einen neuen AV zu unterschreiben. Wenn der neue AV Verschlechterungen enthält ist dies auch nicht angebracht. Bei den angegebenen Änderungswünschen kommt meines Erachtens auch eine sog. Änderungskündigung nicht in Betracht.
Problematisch wird es trotzdem wenn das KSchG nicht anwendbar ist, weil der Betrieb nicht mehr als 10 Mitarbeiter hat. Wir unmittelbar zeitlich nach Verkündung der Nichtunterzeichnung gekündigt, könnte man sich wegen der Kündigung noch auf das Maßregelungsverbot berufen. Lässt der Chef jedoch etwas Zeit vergehen und stellt sich nicht allzu ungeschickt an, dann dürfte einer wirksamen Kündigung nichts im Wege stehen.
-- Editiert von Eidechse am 04.11.2008 10:18
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Die Verlängerung der Verfallsfrist für Ansprüche ist ja nicht nur nachteilig (gilt ja auch für Ansprüche des Arbeitnehmers), die Haftung für Schäden durch Fahrlässigkeit dürfte nichtig sein, da der Arbeitsvertrag anscheinend den Arbeitnehmer schlechter stellt als die gesetzliche Regelung, und das ist verboten.
Das Weglassen des Urlaubsgelds geht wirklich nur mit Zustimmung.
Da wäre die Frage an den Arbeitgeber, warum der Arbeitnehmer dem zustimmen sollte. Im Ernstfall könnte dies vom Arbeitgeber nur mit einer Änderungskündigung durchzusetzen sein, und da müßte der Arbeitgeber schon sehr gut einem Gericht die wirtschaftliche Situation erläutern können, warum er das Urlaubsgeld streichen will.
Arbeitgeber entlassen nicht sofort Arbeitnehmer, nur weil die sich nicht alles gefallen lassen. Dann würden viele Unternehmen ja zusammenbrechen. Im Gegenteil, aus meiner Erfahrung haben Arbeitgeber Respekt vor Arbeitnehmern, die ihre Rechte kennen. Das sind nämlich regelhaft Mitarbeiter, die auch sonst mitdenken, und die braucht ein Arbeitgeber. Also mal bloß nicht bange machen lassen!
vielen Dank für Eure Antworten. Das hat meine Meinung dazu bestätigt.
Wegen einer Kündigung braucht mein Mann keine Angst zu haben. Es gibt genügend andere Stellen in seinem Beruf hier in der Gegend. Er hat gute Zeugnisse und umfangreiche Berufserfahrung. Da hat er schnell wieder was neues. Er schaut sowieso schon, weil uns beiden diese ganzen Schikanen vom Chef ziemlich auf die Nerven gehen. Immer gibts neuen Ärger. Und immer sind lt. Chef die Mitarbeiter schuld, obwohl er selbst eigentlich viel mehr Böcke schiesst. Aber das würde ein Chef natürlich nie zugeben.
Also ich hoffe mein Mann ist so standhaft und unterschreibt nicht. Er hatte es vor, aber manchmal ist er etwas zu vorsichtig seinen "Autoritätspersonen" gegenüber und macht dann was verlangt wird damit er Ruhe hat. Hoffe er ist diesmal wirklich konsequenter als sonst.
@hamburgerin, wie ist das mit der Fahrlässigkeit und Schäden? Gibts da was rechtsverbindliches? Irgendein Text auf den man sich berufen kann? Das wäre dem Chef nämlich durchaus zuzutrauen das er seine Mitarbeiter wegen einer nicht verschuldeten Beule im Auto haftbar machen will. Ein Leiharbeiter musste sogar mal 5 Euro für die Autowäsche bezahlen, weil das Auto auf der Baustelle ziemlich dreckig wurde, wofür aber der Arbeiter nix konnte. Und das fand ich echt den Gipfel der Frechheit.
Gruß Annasusanna
Da gibt es eine wirklich hilfreiche Seite:
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html
Hallo,
das Ansinnen des Chef lässt auf zwei Dinge schließen:
Sein Hausanwalt vermutlich ein Spezi für kaufmännisches Vertragsrecht hat versucht diese Gepflogenheiten auf einen Arbeitsvertrag zu übertragen.
Normalerweise gehen Fachanwälte f. Arbeitsrecht auf Arbeitnehmerseite mit solchen Kollegen auf Arbeitgeberseite vor Gericht Schlitten fahren.
Die letzte Klausel mit den 2 auf 3 Monaten spricht dafür dass er erst kürzlich eins vor Gericht deswegen auf die Fingerchen bekommen hat, weil diese Ausschlussfristen auch nicht so kurz sein dürfen. Die Verlängerungen sind eher arbeitnehmerfreundlich.
Der Leiharbeiter musste die 5 Euro sicherlich nur bezahlen weil er - strafrechtlich relevant - vom Chef erpresst oder übertölpelt wurde.
Selbst mit der Streichung des Urlaubsgelds aus dem AV dürfte die betriebliche Übung dafür eine Rolle vor Gericht spielen.
Ist aber eh eine gute Idee einem solchen Ramschladen den Rücken zu kehren. Kann nur besser werden und aus einer ungekündigten Stellung heraus kann man viel besser verhandeln.
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