Chef verlangt SPAM Versand - GmbH

28. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Jura-Interesse
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Chef verlangt SPAM Versand - GmbH

Mal angenommen der AG eines kleinen IT Unternehmens beauftragt seinen Programmierer (AN) mit dem Versand von mehreren tausend SPAM Mails, die das Ziel haben ein Produkt zu bewerben. welches das Unternehmen selbst gefertigt hat. (Eine Datenbank mit über 6000 Adressen aus nicht geschäftlicher Beziehung liegt bereits vor).

Gehen wir Mal von einem "milden" Fall aus, das der Absender nicht verschleiert wird und die Mails ein echtes Impressum aufweisen.

Meine Frage wäre, inwieweit denn der AN mit negativen Folgen rechnen müsste, wenn er der Weisung nachgeht.

Zweite Frage wäre, was kann er tun, wenn er die Aufgabe verweigert und der AG ihm daraufhin mit Kündigung droht? (AN befindet sich mal angenommen noch in der Probezeit).

Dritte Frage, was wäre wenn der AG dem AN versichert (auch schriftlich), dass dieser für seine Taten nicht haftet sondern nur die GmbH, die auch im Impressum erwähnt wird und die der AG angehört.

Danke schon mal im voraus für die Diskussion.

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7 Antworten
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#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

a) In der Probezeit hat jeder AN schlechte Karten, Arbeit zu verweigern.
b) Den arbeitsrechtlichen Konflikt verstehe ich anscheinend nicht so ganz, oder dessen Brisanz jedenfalls nicht
- Der AG hat ein echtes Produkt, das er bewerben will (um Betrug handelt es sich offenbar nicht)
- Dafür hat er einen Satz Emailadressen gekauft
c) SPAM ist der Versand anscheinend nur durch den Umstand, dass die Adressaten nichts von ihrem Glück ahnen und unerbetene Post bekommen werden/sollen.
d) Offenkundiges Unrecht, ein Verstoß gegen Gesetze vermag ich darin nicht zu erkennen - deswegen steht "Arbeitsverweigerung" im Raum
e) Ein AN handelt immer namens seines AG, haftbar wäre er nach meiner Kenntnis nur, wenn er sehenden Auges an Unrecht mitwirken würde. Eine Freibrief durch den AG würde im Ernstfall auch nicht gegen straf- oder zivilrechtliche Folgen schützen können.

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#2
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Meine Frage wäre, inwieweit denn der AN mit negativen Folgen rechnen müsste, wenn er der Weisung nachgeht.


Theoretisch könnten die Empfänger ihn auch auf Unterlassung in Anspruch nehmen; in der Praxis ist das aber wohl nicht zu erwarten.

Erstens kennen die schon die Identität des AN nicht.

Zweitens ist es viel erfolgversprechender, Unterlassung und Anwaltskosten vom AG zu fordern, der mehr Geld hat (außerdem würde Unterlassung seitens des AN ja nicht verhindern, daß der AG einen anderen AN die nächste Mail verschicken läßt).

Eine Straftat liegt nicht vor, und es ist eher heikel, ob ein AN die Begehung einer OWi berechtigt verweigern kann (mal dumm gesagt, sowas wie "jetzt stell den Laster ins Parkverbot, wir müssen schnell ausladen").

Erst recht, wenn in der Probezeit der AG sowieso keine Begründung für eine Kündigung braucht.

quote:
Dritte Frage, was wäre wenn der AG dem AN versichert (auch schriftlich), dass dieser für seine Taten nicht haftet sondern nur die GmbH, die auch im Impressum erwähnt wird und die der AG angehört.


So eine Absicherung sollte man sich eh holen; aber nicht, weil man damit aus der Haftung ist (allenfalls könnte die Firma damit zusichern, den AN von Ansprüchen Dritter freizustellen, d.h. diese zu erstatten; aber für Dritte ist nicht bindend, sich an den AG halten zu müssen), sondern weil man damit innerhalb der Firma im Zweifel nachweisen kann, auf explizite Anordnung gehandelt (und nicht etwa einen kapitalen Bock geschossen) zu haben.

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#3
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Von mir hat mal ein Großkopferter etwas definitiv Rechtswidriges verlangt - Bereich Urheberrecht -. Der Justitiar riet mir, schriftlich meine Bedenken niederzulegen - und es unter Protest zu tun, falls es doch wieder verlangt würde.

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#4
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Mir erschließt sich nicht, warum das Versenden von Werbung eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit sein soll.

Es gibt sogar Firmen, die mit dem Verkauf von Adressen für Werbeaktionen Geld verdienen, also wo ist hier das Problem?

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
(Eine Datenbank mit über 6000 Adressen aus nicht geschäftlicher Beziehung liegt bereits vor).


Sind das Unternehmen, die die Werbung bekommen sollen oder Privatpersonen ??

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#6
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Moin,
unerwünschte E-Mailwerbung an Unternehmen kann als wettbewerbswidrig abgemahnt werden.

http://www.e-recht24.de/news/wettbewerbsrecht/462.html

Ich kenne Firmen die sowas direkt an ihren Anwalt weitergeben, damit der kostenpflichtig abmahnen kann.
Und der Anwalt holt sich das Geld dann auch vom Spammer.

Da Firmen - die normal am Markt operieren - sowas sehr selten machen könnte man annehmen, dass alle Firmen die solche Werbung betrieben haben das auch bitter bereut haben.
Die einen mahnen ab, die anderen sind sauer auf die Firma.

Auch ist Gefahr sehr hoch dass das Mailgateway der Firma auf Spam-Blacklists landet und anschließend die normale Kommunikation mit bestehenden Kunden erschwert ist.




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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Es gibt sogar Firmen, die mit dem Verkauf von Adressen für Werbeaktionen Geld verdienen, also wo ist hier das Problem?

Das Problem ist, dass diese Adresshändler ihre Adressen meist aus dubiosen Quellen haben. Ich kenne derweil keinen seriösen Anbieter aus dieser Ecke. Meist werden Leute über Gewinnspiele geködert, wo sie sowieso nie gewinnen, wo eine wirksame Einverständniserklärung zum Adressverkauf versteckt in irgendwelchen AGBs im Nebensatz erwähnt sind und plötzlich werden sie mit eMails bombardiert.

Ich sehe eher das Problem, dass diejenigen, die da als Empfänger dienen, zu 99% sowieso das ganze nicht lesen oder mehr frustriert sind über solche Geschäftsmethoden als sich seriös auf das Angebot einzulassen.

Aber jeder so, wie er es mag. Ich würde auch meinen Protest schriftlich festhalten, dann die Arbeit erledigen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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