Chef prüft Urlaubsanspruch

13. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb478318-89
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)
Chef prüft Urlaubsanspruch

Hallo liebe Community,

Bin neu hier. Falls ich was vergessen habe oder etwas nicht ganz den Richtlinien entspricht wäre ich über einen Hinweis dankbar.

Folgendes Problem habe ich:
Erstmal zu mir, ich bin 23 Jahre, Student an einer FH in Sachsen Anhalt. Da ich nicht Bafög berechtigt bin, gehe ich arbeiten. Und zwar auf 850 Euro Basis, also ein sogenannter Midi-Job. Das ganze bei einer Franchise-Sixt Station, das ganze läuft über eine Agentur. Dort habe ich auch meinen Vertrag, der jährlich befristet ist. Dies ist nun schon mein 2. Jahr.
Zu meiner Problem: ich arbeite Studiumsbedingt/Firmenbedingt und auch gesundheitlichen in den letzten Monaten nicht die ca. 100 Stunden, die ich vertraglich "müsste". Einen Monat kam ich so gerade mal auf 70 Euro (Mindestlohn). Ich hatte eine OP am Fuß, konnte also 4 Wochen lang nicht laufen und demzufolge meldete ich mich krank und wurde nicht eingeteilt. Eine krankschreibung lag nicht vor, war bei uns nie nötig (halt einfach nicht eingeteilt).
Zu dem Zeitpunkt hatte ich dann auch meine Kündigung im Briefkasten, gegen die habe ich jedoch ein Schreiben an meinen Chef verfasst, weil sie ungültig war. Nach einen Gespräch mit ihm hat er sie auch nicht erneut richtig ausgesprochen sondern ich so arbeite weiter. Das war im Juni, aufgrund meiner Fehltage in diesem Monat habe ich auch gleich Urlaub beantragt. Dieser wird bei uns nicht direkt genommen, sondern es geht ja um die urlaubsentgeldzahlung.
Nun ist es leider der Fall dass mein chef meinte, er würde mir aktuell keinen Urlaub geben, er wissen ja garnicht wie lange ich bei ihm noch arbeiten würde. Es ist doch aber richtig, dass mir nach einem halben Jahr betriebsangehörigkeit bereits der ganze Jahresurlaub zusteht? Desweiteren habe ich nach einigen Monaten dann einen neuen Antrag ausgefüllt, weil wieder nichts passiert war. Nach einigen Telefonaten mit meinem chef habe ich nun jedoch die Befürchtung, er möchte mich nur hinhalten. Schließlich verfällt der Urlaub am Jahresende, richtig? Sein genauer Wortlaut war, er lässt gerade prüfen wie viel Urlaub mir zusteht.
Also meine eigentliche Frage:
Kann mein chef meinen Urlaub kürzen? Ich habe vertraglich 13 Tage Urlaub. Und war ja nun auch nicht länger als 6 Wochen krank.

Entschuldigt die lange Vorgeschichte, ist nur wichtig um meine Situation zu verstehen.

Grüße
Richard

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Soviel Unwissenheit tut echt weh!

Wieso hast du keine Krankschreibung gegeben? Jedem Mitarbeiter (nach 6 Wochen Tätigkeit bei einer Firma) gilt Lohnfortzahlung für 6 Wochen. Danach erhälst du als Student kein Geld mehr.

Aber bis dahin ist der AG verantwortlich.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb478318-89
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)

Mag sein. Mein Chef ist gelernter Dachdecker - bezahlt also kein Krankengeld. Dass es mir zusteht ist mir klar, war aber bisher nicht sinnvoll mich mit ihm anzulegen.

Was sagst du zu meiner eigentlichen Frage? Das wäre wichtig.

2x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Du bist Student und weißt nicht, was ein Vertrag ist??? Dass du nach Vertrag, Tarifvertrag und Gesetz Ansprüche hast, Rechte, die auch dein gelernter Dachdecker nicht einseitig kürzen kann?? Ich staune.
Also die Kurzfassung:
Dir stehen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalls zu (EntgFzG); dieser Anspruch entsteht, wenn AN 1 Monat dort gearbeitet hat.
Bezahlter Urlaub (BUrlG - Mindestanspruch); zum Urlaub: Für die U-Gewährung sind die Wünsche des AN zu berücksichtigen; Urlaub muss/soll zwar im lfd. Kalenderjahr genommen werden, aber er verfällt nicht automatisch, schon gar nicht, wenn du U beantragt hast, der U aber nicht gewährt wurde. Wie lange du ggf. krank warst, hat keinen Einfluss auf deinen U-Anspruch. Da ist also nix mit Kürzen. Der U-Anspruch kann nicht einmal abgekauft oder sonst wie ausgeschlossen werden.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Dir stehen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalls zu (EntgFzG); dieser Anspruch entsteht, wenn AN 1 Monat dort gearbeitet hat.
Ja. Aber der Fragesteller hat offenbar keine AU-Bescheinigungen ("Krankmeldungen") abgegeben. Und ohne die gibt es keine Lohnfortzahlung.

Wie lange du ggf. krank warst, hat keinen Einfluss auf deinen U-Anspruch.
Ja. Aber da der Fragesteller keine AU-Bescheinigungen ("Krankmeldungen") abgegeben hat, zählt die Zeit derzeit nicht als "krank" sondern als "unentschuldigt nicht zur Arbeit erschienen".

Insgesamt war mein erster Gedanke aber auch "Wo sind wir gelandet, wenn ein Student (= Abitur & Bildungselite) so viel Unwissenheit an den Tag legt ...".
Sorry, der musste einfach sein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb478318-89
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von pleindespoir):
Urlaubsanspruch basiert dann auch nur auf der geleisteten Arbeitszeit.


Wie genau?

Zitat (von blaubär+):
Du bist Student und weißt nicht, was ein Vertrag ist??? Dass du nach Vertrag, Tarifvertrag und Gesetz Ansprüche hast, Rechte, die auch dein gelernter Dachdecker nicht einseitig kürzen kann?? Ich staune.


Ich weiß auch nicht warum man in solchen Foren immer gleich dumm gemacht wird. Ich habe bereits geschrieben, dass ich mich entschieden habe nicht drauf zu bestehen. Das wäre nur in Streit ausgeartet, ich wollte aber durchaus noch gerne dort weiter arbeiten. Danach vermutlich nicht mehr. Bin ich deswegen jetzt ein schlechter Mensch?

Zitat (von blaubär+):
Bezahlter Urlaub (BUrlG - Mindestanspruch); zum Urlaub: Für die U-Gewährung sind die Wünsche des AN zu berücksichtigen; Urlaub muss/soll zwar im lfd. Kalenderjahr genommen werden, aber er verfällt nicht automatisch, schon gar nicht, wenn du U beantragt hast, der U aber nicht gewährt wurde. Wie lange du ggf. krank warst, hat keinen Einfluss auf deinen U-Anspruch. Da ist also nix mit Kürzen. Der U-Anspruch kann nicht einmal abgekauft oder sonst wie ausgeschlossen werden.


Dankeschön, genau das wollte ich doch wissen - damit ich mit Sicherheit zu ihm gehen und in zur Rede stellen kann. Ich hatte zwar auch schon eingies im Netz gefunden, jedoch sind da oft auch widersprüchliche Aussagen dabei.

Wie ist es, wenn mein Vertrag am 31.12. dieses Jahres ausläuft? Wie lange habe ich denn dann noch Anspruch?


Nochmal als Kommentar dazu, ich erhoffte mir hier eventuell Ratschläge, wie ich gegen einen solchen Chef vorgehen sollte, wenn er mir bewusst meinen Urlaub verweigert bzw herauszögert. Es ist mir nun merklich egal, da ich mir vermutlich sowieso zum Neujahr einen neuen Job suchen darf. Das war ja im Juni noch nicht so.

Vielen Dank für eure Antworten
Richard

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb478318-89
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Ja. Aber der Fragesteller hat offenbar keine AU-Bescheinigungen ("Krankmeldungen") abgegeben. Und ohne die gibt es keine Lohnfortzahlung.


Ja, aber darum geht es mir doch gar nicht.

Zitat (von drkabo):

Ja. Aber da der Fragesteller keine AU-Bescheinigungen ("Krankmeldungen") abgegeben hat, zählt die Zeit derzeit nicht als "krank" sondern als "unentschuldigt nicht zur Arbeit erschienen".

Ich wurde nach Absprache nicht eingeteilt. So läuft das bei uns, ist halt Studenten-Teilzeit.
Zitat (von drkabo):

Insgesamt war mein erster Gedanke aber auch "Wo sind wir gelandet, wenn ein Student (= Abitur & Bildungselite) so viel Unwissenheit an den Tag legt ...".
Sorry, der musste einfach sein.


Wie gesagt, war es nicht Unwissenheit - sondern eine Entscheidung. Aber vielen Dank dass sich alle an Nebensächlichkeiten aufhalten, anstatt mir bei der Lösung meines Problems zu helfen. :D

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Wie gesagt, war es nicht Unwissenheit - sondern eine Entscheidung. Aber vielen Dank dass sich alle an Nebensächlichkeiten aufhalten, anstatt mir bei der Lösung meines Problems zu helfen. :D

Naja, die Frage ist halt, ob für Zeiten, in denen man keine Krankmeldung abgegeben hat (also rechtlich unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz) überhaupt Urlaubsansprüche entstehen. Und ob der Urlaubsanspruch nicht evtl. dadurch schon erfüllt wurde, dass Sie 4 Wochen nicht eingeteilt wurden. - Es geht also keineswegs um Nebensächlichkeiten.

Hier liegt ein Arbeitsverhältnis vor, bei dem ziemlich viele Vorschriften ignoriert worden sind. Und die Tatsache, dass der Arbeitnehmer auch noch bewusst(!) damit einverstanden war, dass Vorschriften ignoriert werden, macht es eigentlich noch schlimmer. Und mit der Auffassung "ich war mit der Umgehung der Arbeitnehmerrechte sehenden Auges völlig einverstanden, möchte jetzt aber nachträglich doch meine Rechte durchsetzen" hat man keinen leichten Stand - weder hier im Forum (wie Sie gerade feststellen müssen) noch vor einem Gericht.

Zur Lösung des Problems: Sie werden nicht drumherum kommen, einen Anwalt zu beauftragen, der sich alle Unterlagen anschaut, insbesondere Ihren Arbeitsvertrag und Dienstpläne. Fälle, wo es auf Unterlagen ankommt, die die hier antwortenden Personen aber nicht vorliegen haben, sind für eine Beratung in einem online-Forum nicht wirklich gut geeignet. Das ärgerliche ist dabei, dass es im Arbeitsrecht keine Kostenerstattung für Anwaltskosten gibt, d.h. Sie bleiben auf den Anwaltskosten sitzen, wodurch das, was der Anwalt womöglich für Sie herausholen kann, weitgehend aufgefressen werden dürfte.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Und ob der Urlaubsanspruch nicht evtl. dadurch schon erfüllt wurde, dass Sie 4 Wochen nicht eingeteilt wurden.


Dann hätte es für diesen Zeitraum aber den normalen Lohn geben müssen, gab es den?

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Dann hätte es für diesen Zeitraum aber den normalen Lohn geben müssen, gab es den?

Ja, hätte es.
Aber da der Fagesteller sehr wechselhaft eingesetzt wurde, stellt sich die Frage, wie hoch der "normale" Lohn gewesen wäre.
Außerdem stellt sich die Verjährungsproblematik. Lohnansprüche können ja sehr schnell verjähren ("vermonaten" würde es da eher treffen).
Da der Arbeitgeber ja recht kreativ ist was das Arbeitsrecht angeht, und der Arbeitnehmer auch signalisiert hat, dass er sich gerne über den Tisch ziehen lässt, wird man sich auf folgende Argumentation einstellen müssen:
"Sie, lieber Arbeitnehmer, haben jetzt keinen Urlaubsanspruch mehr. Sie hatten doch schon Urlaub als die Sache mit dem Fuß war. Der Anspruch auf Nachzahlung des Lohns während des genommenen Urlaubs ist abei leider verjährt."

Wie gesagt: Es bringt nichts, nur nach dem Urlaub zu schauen - man muss sich die anderen "Nebensächlichkeiten" auch mit anschauen - das kann ein Forum kaum leisten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb478318-89
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke, das sind doch jetzt einmal hilfreiche Antworten. Ich hoffe ihr könnt mir noch ein wenig weiter helfen.

Wir werden ja nicht nach Monat bezahlt, sondern nach Stunde. Wenn ich nicht gearbeitet habe, bekomme ich keinen Lohn für diese Zeit. Ganz einfach, deswegen gestaltet sich das Urlaubsentgeld zu berechnen als für mich sehr schwierig. Ich blicke da nicht durch.

Desweiteren ist es ja auch so, wie ihr selbst gemerkt habt. Wenn ich schon wegen einer OP die Kündigung erhalte, was bekomme ich dann, wenn ich mich mit dem Chef "anlege", weil ich Krankengeld haben möchte? Wenn er es nicht bezahlt, komme ich um ein Gespräch nicht drum rum. Fakt ist jedoch, Anwalt ist wenig sinnvoll oder nicht möglich. Klar, das Recht ist auf meiner Seite, aber Recht haben und Recht kriegen sind mehr denn je zwei Paar Schuhe. Also was haben wir Studenten denn für eine Wahl? Ich spreche bewusst in der Mehrzahl da euch scheinbar nicht bewusst ist, wie es an vielen Stellen läuft. Und eine Kündigung anzufechten, die nicht formal falsch ist, ist nahezu unmöglich, ohne zum Gericht zu gehen. Das hat aber meist wenig Sinn. Es dreht sich also alles im Kreis, und ich habe als Student auch weder Lust noch ein finanzielles Puffer, solche Spielchen mitzuspielen. Es ist nun auch nicht so dass die Unternehmen super gerne und überall Studenten einstellen, so dass das Jobbingo einfach wäre. Ihr seht hoffentlich was ich meine.

Aber zurück zum Thema, meine "Fehlzeit" wird nicht als unentschuldigte Fehltage bewertet, da bin ich ziemlich sicher. Das ein Forum nicht alles kann, ist mir klar. Ich hatte aber gehofft ein wenig Unterstützung und Beratung zu bekommen, wie ich meinem Chef am besten gegenüber trete, um ihm klar zu machen dass ich nicht auf mein Urlaubsgeld verzichten kann und werde. Denn bei dem mir zustehenden Urlaub geht es ja sowieso nur um das Geld, ich nehme ihn ja nicht um frei zu haben. Frei habe ich wann immer ich es brauche.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von fb478318-89):
Denn bei dem mir zustehenden Urlaub geht es ja sowieso nur um das Geld, ich nehme ihn ja nicht um frei zu haben. Frei habe ich wann immer ich es brauche.


Wenn der Dachdecker nicht mal komplett vom Dach gefallen ist, wird das nicht funktionieren, denn der rechtliche Sinn von Urlaub ist nämlich grade die Freizeit, eine Auszahlung des Urlaubs ist nur in engen Grenzen und unter einigen Voraussetzungen zulässig.
Da er sich um die rechtlichen Dinge anscheinend aber eh nicht kümmert, könnte er auch den Urlaub auszahlen, ob er das allerdings macht....????



-- Editiert von spatenklopper am 14.11.2017 14:48

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb478318-89
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)

Nein es geht ja um das gesetzliche Urlaubsentgeld, welches sich auf die letzten 13 Wochen stützt und in der Regel im Schnitt 1 1/2 Monatsgehälter bei 13 Tagen sind. Ich rede nicht davon, den Urlaub auszuzahlen.

Ich bin ja nicht Vollzeit beschäftigt. Wenn ich ein Wochenende im Monat nicht da bin, sage ich das dem Planer und er trägt mich nicht ein. Dafür arbeite ich dann entweder 2 andere Tage, oder eben auch nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von fb478318-89):
Dort habe ich auch meinen Vertrag, der jährlich befristet ist. Dies ist nun schon mein 2. Jahr.


Zitat (von fb478318-89):
Es ist doch aber richtig, dass mir nach einem halben Jahr betriebsangehörigkeit bereits der ganze Jahresurlaub zusteht?


Ja.


Zitat (von fb478318-89):
Ich habe vertraglich 13 Tage Urlaub.


Und was steht an Arbeitstagen im Vertrag?

Wird übrigens mit einer weiteren Verlängerung schwer. Sachgrundlose Befristung ist nicht mehr.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb478318-89
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)

Da steht nur monatlich 51-99 Stunden.

Ja, das weiß ich auch. Bei uns sind jedoch auch Rentner beschäftigt, die schon 5-8 Jahre einen jährlich befristeten Vertrag bekommen.
Geltendes Recht heißt eben nicht auch, dass man es bekommt.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

da geht mir ja ein bisschen die Hutschnur hoch. Ihr lasst Euch sehenden Auges über den Tisch ziehen und quakt dann rum, dass das halt so ist. Nur weil es Leute wie Dich gibt, kommen Arbeitgeber mit so einem Mist durch! Ab und an darf man für seine Rechte schon aufstehen - ist praktisch, wenn der Vertrag dann eben nicht mehr befristet ist und man die Krankheitstage und den Urlaub auch vergütet bekommt, wie sich das gehört - dafür sind die Leute früher mit Mistforken auf die Straße gegangen - und ihr werft das einfach so weg. Traurig...

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fb478318-89
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 7x hilfreich)

Und was hab ich davon? Dann wird man eben raus geworfen. Und dauernd einen neuen Arbeitgeber suchen, wer hat dafür die Lust und vorallem das Geld?

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