CSS-Inkasso Forderungen - Überhöhte Gebühren - Zahlung mit EC-Karte - Kontowechsel

26. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Champ1909
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
CSS-Inkasso Forderungen - Überhöhte Gebühren - Zahlung mit EC-Karte - Kontowechsel

Hallo liebe Community,

am 23.11.2017 habe ich von dem Inkassounternehmen "CSS Inkasso - Credit & Collections Service GmbH" einen Brief mit vier Forderungen erhalten. Bei den Forderungen handelt es sich um Zahlungen mit meiner EC-Karte (mit Unterschrift), die ich am 27.10.2017 und am 28.10.2017 getätigt habe.

Vorab als Info:
Ich habe zum 01.11.2017 mein Girokonto von der Sparkasse zu einer anderen Bank gewechselt. Nach Rücksprache mit der Sparkasse wurde mein Girokonto dort am 02.11.2017 geschlossen. Die o.g. Zahlungen erfolgten mit meinem "alten" Sparkassen-Konto. Bis zum 02.11.2017 befand sich auf dem Konto der Sparkasse ein Guthaben, die o.g. Zahlungen wurden jedoch bis dahin nicht abgebucht.

Forderung 1:
Hauptforderung: 27,76 €
Bankrücklastschriftkosten: 3,36 €
Adressermittlungskosten: 29,75 €
Verzugsschaden der Igenico payment Services GmbH: 9,90 €
Geschäftsgebühr (§§ 280 ,241, 286 BGB , Nr. 2300 VV RVG): 45,00 €
Auslagen (§§ 280 , 241 , 286 BGB , Nr. 7002 VV RVG) 9,00 €

Offener Forderungsbetrag: 124,77€


Forderung 2: (Betreff: "Zahlungserinnerung")
Hauptforderung: 11,46 €
Bankrücklastschriftkosten: 3,46 €
Adressermittlungskosten: 0,00 €
Verzugsschaden der Igenico payment Services GmbH: 9,90 €
Mahnspesen: 5,00 €

Offener Forderungsbetrag: 29,82 €


Forderung 3:
Hauptforderung: 23,65 €
Bankrücklastschriftkosten: 3,36 €
Adressermittlungskosten: 0,00 €
Verzugsschaden der Igenico payment Services GmbH: 9,90 €
Geschäftsgebühr (§§ 280 ,241, 286 BGB , Nr. 2300 VV RVG): 33,75 €
Auslagen (§§ 280 , 241 , 286 BGB , Nr. 7002 VV RVG) 6,75 €

Offener Forderungsbetrag: 77,41 €


Forderung 4:
Hauptforderung: 10,00 €
Bankrücklastschriftkosten: 3,46 €
Adressermittlungskosten: 0,00 €
Verzugsschaden der Igenico payment Services GmbH: 9,90 €
Geschäftsgebühr (§§ 280 ,241, 286 BGB , Nr. 2300 VV RVG): 15,00 €
Auslagen (§§ 280 , 241 , 286 BGB , Nr. 7002 VV RVG) 3,00 €

Offener Forderungsbetrag: 41,36 €


Somit handel es sich um eine Gesamtforderung (inkl. aller Gebühren) von 273,36 € bei einer Gesamtsumme der Hauptforderungen von 72,87 €

Die offenen Forderungen sollen bis spätestens 29.11.2017 beglichen werden. (lt. Schreiben des Inkassounternehmens)

Meine Frage ist nun, ob die aufgeführten Gebühren gerechtfertigt sind und ich diese somit hinnehmen muss oder ob ich dagegen etwas tun kann ???

Was muss ich Zahlen und was nicht ?

Aufgrund der Frist bis zum 29.11.2017 stehe ich etwas unter Zeitdruck und weiß nun nicht genau was ich tun soll.

Was passiert wenn ich die Frist nicht einhalte ??

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe :)

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

- Die jeweiligen Bankrücklastschriften sind angemessen und OK. Warum das einmal nur 3,36€ und einmal 3,46€ sein sollen, ist nicht erklärbar. Aber über die zehn Cent könnte man hinweg sehen.
- 30€ Adressermittlung gehört für mich ins reich der Fantasie. Frage am besten mal deine Bank, ob die wirklich so viel Gebühren in Rechnung gestellt hat. Verlange vom Inkasso eine Rechnungskopie. Ich würde maximal 10€ akzeptieren.
- Verzugsschaden Ingenico würde ich als frei erfunden zurückweisen. Zumal irgendwelche Bearbeitungsgebühren gemäß BGH immer dem Gläubiger selbst zur Last fallen
- Die Geschäftsgebühr und Auslagen gibt es nicht. Ingenico und CCS gehören du demselben Konzern. Daher findet laut RDG keine Rechtsdienstleistung statt und die Rechnungslegung über das RVG ist somit verboten.
- Mahngebühren maximal 2,50€ für Briefporto.

Also:
Forderung 1 rund 41€ (inkl,. Adressermittlung)
Forderung 2 rund 17,50€
Forderung 3 rund 25€
Forderung 4 rund 13,50€.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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