CSI in Deutschland?

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Zur Tatortermittlung und der Möglichkeit, Beweise frühzeitig unwirksam zu machen

Durch amerikanische Fernsehserien wurde die Tatortermittlung (CSI – Crime Scene Intelligence) in den Mittelpunkt des interessierten Zuschauers gerückt.

Crime Scene Intelligence bedeutet Tatortaufklärung oder Tatortermittlung. In Deutschland gibt es den wenig spektakulär klingenden Namen KTU – Kriminaltechnische Untersuchung.

 Die Tatortermittlung fußt auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und soll Beweise sichten, auswerten und für ein Gerichtsverfahren  verwertbar machen. Im Englischen sagt man hierzu Forensic Science, was einen Sammelbegriff diverser Fachwissenschaften  darstellt, wie biologisch-chemische Analyseverfahren, Ballistik, Anthropologie, Entomologie (Insektenkunde) etc.

„Forensic Science ist the application of science in the resolution of legal disputes.“(Jackson/Jackson, Forensic Science, 2. Auflage, Essex 2008).

 „Forensische Wissenschaft ist die Anwendung der Wissenschaft zur Lösung rechtlicher Probleme.“

Was bedeutet dies aber für die Strafverteidigung?

Vor ein paar Jahren warf ein junger Mann einen Holzklotz von einer Autobahnbrücke auf ein vorbeifahrendes Fahrzeug, wodurch eine junge Frau getötet wurde.

Die Polizei erklärte dem Täter, dass Sie seine Fingerabdrücke auf dem Holz gefunden hätten. Fingerabdrücke verbleiben aber bereits aus chemisch-biologischen Gründen nicht auf Holz haften.

Da Strafverteidigung auch als Kampf ums Recht aufgefasst wird, sollte der Kampf bereits im Vorfeld eines Strafprozesses beginnen, nämlich dann, wenn die Ermittlungsbehörden beginnen, Beweise zu sammeln und auszuwerten.

Mit den erforderlichen wissenschaftlichen Erkenntnissen muss sich ein Verteidiger nicht nur auf Beweisverwertungsverbote nach der Strafprozessordnung stützen, sondern wird hierdurch in die Lage versetzt, der Staatsanwaltschaft, die sowohl belastende als auch entlastende Beweise zu sammeln hat, frühzeitig entgegenwirken zu können.

Beweismittel, die unsachgemäß und nicht den wissenschaftlichen Methoden entsprechend gewonnen und fehlerhaft aufbereitet wurden, können dann nicht als Belastungsmaterial in den Prozess eingeführt werden oder im Prozess abgelehnt werden. 

Hätte der wegen Mordes verurteilte Holzklotzwerfer einen in forensischen Wissenschaften versierten Strafverteidiger frühzeitig eingeschaltet, hätte die Polizei den Beschuldigten nicht täuschen und so zu einem frühzeitigen Geständnis zwingen können.

Möglicherweise wäre er heute ein freier Mann.

Man mag dies zwar moralisch verwerflich finden, Recht und Moral jedoch sind strikt zu trennen und nicht auf einer emotionalen Ebene zu vermischen.

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