CCS Inkasso, alles rechtens?

31. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Blabliblub
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
CCS Inkasso, alles rechtens?

Heute kam ein Brief vom oben genannten Inkasso Unternehmen.

Ich habe am 6.1.18 mit Karte bei Rewe bezahlt.
Die Abbuchung hat sich allerdings überschnitten, Strom, Heizung etc sind zuvor gekommen, sodass ich wohl nicht mehr ausreichend Geld auf dem Konto hatte.

Heute kam dann das Schreiben:

Hauptforderung 24,93€
Bankrücklastschriften 7,00
Adressermittlungskosten 30,00
Verzugsschaden der Ingenico Payment 9,90
Geschätsgebühr 45,00
Auslagen 9,00
Offener Betrag 125,83€!!

Ist das so richtig???
Ich habe vorher keine einzige Mahnung oder sonstiges erhalten.

Wie verhalte ich mich jetzt?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Verzugsschaden 9,90 streichen, Rücklastschrift auf 3,65 und Ermittlungskosten auf 10 € kürzen. So zumindest würde ich es machen. Der Rest ist absolut im Rahmen und von dir zu zahlen.
Im Übrigen ist eine Lastschriftrückgabe ein Eingehungsbetrug und kann als solcher angezeigt werden. Die Mahnung hast du in Form deines Kontoauszuges erhalten und mit der Lastschriftrückgabe befindest du dich automatisch in Verzug.

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#2
 Von 
Blabliblub
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Geschäftsgebühren und Auslagen sind doch vor Gericht gar nicht geltend zu machen, oder?!
Geschäftsgebühren = Inkassokosten???

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#3
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von Blabliblub):
Geschäftsgebühren und Auslagen sind doch vor Gericht gar nicht geltend zu machen, oder?!
Geschäftsgebühren = Inkassokosten???


Wie kommst du auf das schmale Brett, dass Inkassokosten und Auslagen nicht einklagbar wären? Die Kosten sind selbstverständlich einklagbar und du wärst nicht der Erste, der verurteilt wird. Es kann natürlich sein, dass das IB nicht klagt und die Klagewahrscheinlichkeit ist zugegebener Maßen nicht so hoch aber durchaus gegeben. Hinzu kommt der Eingehungsbetrug von dir.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Der Rest ist absolut im Rahmen und von dir zu zahlen.

Zu dem, was du streichen und mindern würdest ein ja. Aber ansonsten absolut falsch. Ingenico und CCS gehören zu demselben Konzern. Es gibt hier Anspruch auf exakt 0,00€ Inkassokosten.

Zweites Argument: Inkassoüberfall.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Im Übrigen ist eine Lastschriftrückgabe ein Eingehungsbetrug


Bei der Schilderung wohl kaum.

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#6
 Von 
Blabliblub
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heißt?

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Der Rest ist absolut im Rahmen und von dir zu zahlen.

Zu dem, was du streichen und mindern würdest ein ja. Aber ansonsten absolut falsch. Ingenico und CCS gehören zu demselben Konzern. Es gibt hier Anspruch auf exakt 0,00€ Inkassokosten.

Zweites Argument: Inkassoüberfall.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das bedeutet: Ich würde bezahlen: 24,93€ HF + 3,65€ Rücklastschrift + 10€ Adressermittlung.

Dem Inkasso würde ich folgenden Brief per Einschreiben schicken:
---
Wertes Inkasso.
Ich habe soeben ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht überwiesen: Hauptforderung, 3,65€ Rücklastschrift, 10€ Adressermittlung. Die übrigen Positionen weise ich als frei erfunden zurück. Weitere Bettelbriefe werde ich nicht beantworten. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen.
---

Zusätzlich dazu würde ich dem zuständigen Aufsichtsgericht eine Beschwerde schicken. So eine Beschwerde kostet nur Briefporto. Das zeigt dem Inkasso deutlich, dass man sich informiert hat und sich nicht verarschen lässt.
---
Wertes Gericht.
Das Inkasso CCS möchte unter Aktenzeichen ABC eine Schuld bei mir eintreiben. Dabei werden zunächst übertriebene und nicht belegbare Gebührenpositionen gefordert. Beispielsweise werden 30€ Gebühren für eine Adressermittlung gefordert, obwohl Ingenico/CCS Schufa Kunden sind und dortig nur 10€ für das Produkt Schufa AdFinder erhoben werden.
Daneben werden frei erfundene Gebühren namens "Verzugsschaden der Ingenico Payment" gefordert, obwohl der Bundesgerichtshof in vielen Einzelurteilen die Erhebung jedweder Bearbeitungsgebühren bei Rücklastschriften verboten hat.
Und schließlich werden Inkassogebühren gefordert, obwohl Ingenio und CCS in demselben Konzern beheimatet sind.
Das Inkasso stellt sich damit ausdrücklich und vorsätzlich gegen den Rechtsfrieden und versucht sich auf nicht zulässige Art und Weise zu bereichern. Ich ersuche Sie, CCS dauerhaft und nachträglich das Fordern von Inkassokosten beim Konzerninkasso, sowie das Fordern frei erfundener "Verzugsschäden Ingenico" und das Fordern von in der Höhe frei erfundener Sachgebühren zu verbieten, ggf. dauerhaft die Zulassung zu entziehen. Als Aufsichtsgericht kommt Ihnen die Überwachung der Einhaltung des RVDG/RVG zu und die CCS verstößt vorsätzlich gegen Standesrecht.
----
Hauptforderung 24,93€
Bankrücklastschriften 7,00
Adressermittlungskosten 30,00
Verzugsschaden der Ingenico Payment 9,90
Geschätsgebühr 45,00
Auslagen 9,00
Offener Betrag 125,83€!!

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#8
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Die Gebühren sind deshalb Humbug, weil Rewe/Ingenico oder wie auch immer, als großer Konzern es durchaus selbst möglich wäre zu mahnen (zumindest die erste Mahnung).
Dazu kommt die Tatsache, dass nicht klar ist, ob ccs nun eine abgetretene Forderung versucht einzuziehen oder einfach nur mit dem Inkasso beauftragt wurde, gegen ein Erfolgshonorar Plus ggf. Mtl. Beiträge.
Darüber hinaus handelt es sich um ein automatisiertes Schreiben, dass niemals nach 1,3 sondern nach 0,3 vergütet wird (und das wären hier, wenn überhaupt 15,00 €)

-- Editiert von Albarion am 03.04.2018 09:33

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#9
 Von 
Tartur
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

schaut euch mal das Urteil des LG Düsseldorf (Az 14 c O 169/15 ).
Im Unterlassungsurteil wurde der Ingenico strafbewehrt die Forderung der Inkassovergütung nebst Verzugsschadens untersagt.

Bitte Beschwerde per Mail an die BaFin Abteilung VBS3 richten.

Grüße
Tartur

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