Hallo,
bei Verkäufen B2B besteht doch normalerweise kein Wiederrufsrecht bzw. Rückgaberecht wenn nicht gesondert vereinbart. richtig?
aber wie verhält es sich wenn ein Gewerbetreibender bei einer Privatperson kauft? also C2B
Beispiel:
angenommen eine Firma kauf bei irgend einem Portal einen gebrauchten Artikel von einer Privatperson. Der Artikel wird dann innerhalb von ein paar Tagen geliefert. ein oder anderthalb Wochen nach der Lieferung meldet sich jetzt der Käufer mit der Bitte um Rücknahme da man den Artikel nicht gebrauchen könne. Diese Firma eine IT Firma
meint der Artikel passe nicht in ihr System.
wie sieht es da jetzt aus?
C2B Rückgaberecht/Wiederrufsrecht
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ich glaube mich zu erinnern, dass ein Käufer kein Anspruch auf Wandlung des Kaufvertrages (KV) hat, sofern er diesen mit einem Verbraucher gemäß BGB geschlossen und dieser die Wandlung ausgeschlossen hat.
Untere Anmerkung ist korrekt. Nur ein Verbraucher nach BGB hat Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Insofern stellt sich die Frage nicht, ob ein Unternehmen nach HGB ein Recht auf Widerruf / Wandlung des KV hat.
-- Editiert Matthias Lehmann am 21.02.2012 15:33
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Ein vollständiger Ausschluss einer Gewährleistungspflicht ist dann unwirksam, wenn die gelieferte Sache nicht die im KV vereinbarte Güte aufweist.
http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garantie-ausschluss-privatverkauf-ebay.html
-- Editiert Matthias Lehmann am 21.02.2012 15:35
@Matthias ist schön hat aber nichts mit dem Thema zu tun
zudem ist es ja auch kein C2C
und danke für die schnelle antwort werde mich mal noch in den Gesetzestexten schlauer machen
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ich dachte das gilt eh nicht da C2B bzw. B2B?
naja oder diesen nicht los geworden ist und nun ...
aber egal danke erstmal für die Bestätigungen
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