Bußgeldbescheide - Adresse?

23. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sven9570
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)
Bußgeldbescheide - Adresse?

Guten Morgen ihr lieben,

ich hab eine kleine Frage, weiß dabei leider nicht ganz genau welchem Unterforum es am besten zugeordnet werden kann und schreibe es deswegen hier.

Mitte Oktober bin ich zum Studieren in eine neue Stadt gezogen.
Die erste Woche hatte ich noch keinen Bewohnerparkausweis weshalb ich 3 Knöllchen bekommen habe.
In der zweiten Woche war ich dann im Bürgerbüro um den Ausweis zu holen und um meinen Wohnsitz sowie mein Auto umzumelden.

Über Weihnachten bin ich jetzt wieder in der Heimat und im Briefkasten sind die 3 Verwarnbescheide und zusätzlich bereits die drei Bußgeldbescheide.

Das ärgert mich jetzt natürlich etwas, da der Betrag dadurch ganz schön erhöht wird.
10€ + 28,50€
20€ + 28,50€
20€ + 28,50€

Meine Mutter war ebenfalls nicht zu Hause, da sie 6 Wochen in Kur war und ohnehin an mich adressierte Briefe theoretisch nicht öffnen darf.

Muss ich jetzt in den sauren Apfel beißen oder kann man in irgendeiner Weise argumentieren, dass mir die Bescheide nicht ordentlich zugestellt wurden? Ich habe hier keinen Zweitwohnsitz sondern nur den alleinigen Wohnsitz in der neuen Stadt. Müssten diese Bescheide dann nicht an diese Adresse geschickt werden?

Vielen Dank und schöne Feiertage
Sven

-- Editiert von Sven9570 am 23.12.2017 11:21

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Muss ich jetzt in den sauren Apfel beißen oder kann man in irgendeiner Weise argumentieren, dass mir die Bescheide nicht ordentlich zugestellt wurden? Klar - mit dem Erfolg, daß sie dann ordentlich zugestellt werden. Wenn hingegen die Verjährungsfrist um ist, ist das nicht mehr möglich: https://www.berliner-zeitung.de/ratgeber/recht/urteil-bussgeldbescheid-an-die-falsche-adresse-geschickt---ist-er-dann-noch-gueltig--28418292

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13745 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

hattest du denn keine Knöllchen am Auto? Wenn doch, warum nicht bezahlt?

Grundsätzlich gibt es aber kein Anrecht auf ein Verwarngelangebot, Bußgeld direkt im ersten Schritt geht auch. Daher wohl nichts zu machen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Muss ich jetzt in den sauren Apfel beißen oder kann man in irgendeiner Weise argumentieren, dass mir die Bescheide nicht ordentlich zugestellt wurden?

Wenn man jetzt damit argumentiert, werden die Bescheide einfach nochmal neu an die richtige Adresse zugestellt. Damit spart man nichts.
Man sollte sich also frühestens an die Bußgeldstelle wenden, wenn Verjährung eingetreten ist.
Ob die Bußgeldstelle rechtzeitig vor der Verjährung merkt, dass die Bescheide nicht richtig zugestellt wurden, und von sich aus eine Neuzustellung vornimmt, kann man nicht vorhersehen.

Vorher sollte man aber genau prüfen, wo man gemeldet war, als die Bußgeldbescheide erlassen wurden. Wenn die an die Adresse geschickt wurden, an der man bei Erlass des Bußgeldbescheids noch gemeldet war, ist der Drops ohnehin gelutscht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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