Bußgeldbescheid nach 3 Monaten ....

13. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
eu123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeldbescheid nach 3 Monaten ....

Hallo zusammen,
am 26.04.2017 habe ich eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen. Nun habe ich ein Bußgeldbescheid erhalten,mit Ausstellungsdatum vom 08.08.2017.Auf dem Schreiben steht das es sich um eine erneute Zustellung handelt,jedoch habe ich vorher nichts erhalten. Müsste es nicht normalerweise nach 3 Monaten verjährt sein? Was bedeutet erneute Zustellung

Beweismittel:Zeugen

Danke im voraus.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Müsste es nicht normalerweise nach 3 Monaten verjährt sein? Ja, wenn die Verjährung nicht unterbrochen wurde. Und das kann man ohne Akteneinsicht gar nicht beurteilen. Der einfache Schluß "3 Monate sind rum, also können die mir nichts mehr", ist schlicht falsch.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Was bedeutet erneute Zustellung?
Das man schon mal versucht hat, Ihnen einen Bußgeldbescheid zu schicken, der aber - warum auch immer - wieder zurück gekommen ist. Und jetzt versucht man es ein zweites Mal.
Durch sowas könnte die Verjährung unterbrochen worden sein - aber das werden Sie ohne Akteneinsicht nicht herausbekommen, wie mein Vorschreiber schon schrieb.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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