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Anwalt zum Festpreis » Bußgeldverfahren, Ordnungswidrigkeiten » Einspruch

Bußgeldbescheid erhalten - Einspruch einlegen?

Bußgeldbescheid erhalten - Einspruch einlegen?
Rechtsanwalt Mathias F. Schell
Daimlerstr. 24 G , 65197 Wiesbaden, Tel: 0611 - 42 00 510, Fax: 03212 - 4 14 16 18
Kaufrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Versicherungsrecht
Bewertungen: 141
Onlineanfragen möglichBußgeldbescheid erhalten - Einspruch einlegen? enthält folgende Leistung:

Preis 
€119,00 
inkl. MwSt. 
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Überblick
Falls Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, biete ich Ihnen für den genannten Pauschalpreis folgende Leistungen an:

Nach Übersendung der notwendigen Unterlagen (Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid, genaue Sachverhaltsschilderung) beurteile ich die Rechtslage und berate Sie über das weitere Vorgehen und die Kosten.

Sofern gewünscht und fristwahrend möglich, lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

Ferner beantrage ich Akteneinsicht.

Produkt im Überblick:

- Prüfung der Rechtslage
- Einsicht der Akte
- ggf. Einlegung eines Einspruchs (ohne Begründung)
- nach Akteneinsicht: Beratung über das weitere Vorgehen
- Aufklärung über: Chancen, Risiken und Kosten

Sollte in dieser Angelegenheit ein weitergehendes Mandatsverhältnis begründet werden, wird das hier vereinbarte Honorar angerechnet.


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Bußgeldbescheid erhalten - Einspruch einlegen?
Rechtsanwalt Kai-Uwe Dannheisser
Alstertor 15, 20095 Hamburg, Tel: 040-61199246, Fax: 032-221093821
Familienrecht, Internationales Recht, Wettbewerbsrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht
Bewertungen: 98
Onlineanfragen möglichBußgeldbescheid erhalten - Einspruch einlegen? enthält folgende Leistung:

Preis 
€55,00 
inkl. MwSt. 
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Überblick
„Paket Bußgeldsache Einspruch“
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten bzw. zunächst nur eine Anhörung und wollen erfahren, ob sich ein Einspruch „lohnen“ kann.

Dieser Auftrag beinhaltet:
Die schriftliche Information nach Vorlage der Anhörung oder des Bußgeldbescheids (per Email oder Faxkopie), weiter sinnvoll sind Angaben zu etwaigen verkehrsrechtlichen Voreintragungen (Strafverfahren, Ordnungswidrigkeitenverfahren, Punkte im Verkehrszentralregister). Wichtig: Bitte geben Sie an, wann Ihnen der Bußgeldbescheid zugestellt worden ist.
Es werden grundsätzliche Fragen hinsichtlich des Prozedere bei einem Einspruch beantwortet.

Umfang dieses Auftrages:
Einmalige Ausarbeitung, mit der schriftlichen Ausarbeitung ist die Tätigkeit in Rahmen dieses Auftrages abgeschlossen.
Nur vor der Bußgeldstelle/Straßenverkehrsbehörde
Sollte es zu einer Mandatierung in einem folgenden Ordnungswidrigkeitenverfahren kommen, werden die Gebühren dieses Auftrages auf die folgende Tätigkeit angerechnet.

Bearbeitungsdauer des Auftrages:
In der Regel 2 bis 4 Werktage.



© RA Dannheisser







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