Bußgeldbescheid Widerspruch Gerichtsverhandlung

25. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.10.2023 10:57:35
Status:
Schüler
(187 Beiträge, 87x hilfreich)
Bußgeldbescheid Widerspruch Gerichtsverhandlung

Guten Abend,

ich habe vor einiger Zeit eine Verwarnung wg. zu schnellem Fahren bekommen. Leider hatte ich die Verwarnung verlegt und nach 1 - 2 Monaten bei der Stadt nach einer Kopie angefragt. Diese wurde mir auch zugesendet. Ca. 2 Wochen später habe ich den Betrag überwiesen. Kurze Zeit später ca. 2 Wochen kam dann der Bußgeldbescheid. Ich war recht sauer und habe den Bescheid nicht gezahlt. Die 15 EUR wurden mir zurücküberwiesen. Heute kam die Ladung für Mitte Dezember zur Verhandlung. Jedoch weiß ich nicht, wie das Gericht dies bewertet. Deshalb würde ich letztlich doch den Bescheid zahlen wollen.... Meine Frage wäre nun, ob ich das Verfahren noch abwenden kann?

Vielen Dank!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage wäre nun, ob ich das Verfahren noch abwenden kann?

Wahrscheinlich schon.

Aber dafür müsste man wissen, warum es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommt.
Wenn man bei einem Bußgeldbescheid einfach nicht bezahlt, dann kommt es nämlich nicht zur Gerichtsverhandlung, sonders es wird (nach balauf der Einspruchsfrist) einfach "nur" die zwangsweise Eintreibung des Bußgelds eingeleitet (Gerichtsvollzieher, Lohnpfändung usw.)
Haben Sie nach Erhalt des Bußgeldbescheids Einspruch eingelegt oder sonstwie der Bußgeldstelle mitgeteilt, dass Sie mit dem Bußgeld nicht einverstanden sind?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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