Hallo ,
ich habe eine drimgende Frage zu einer Ordnungswidrigkeit die ich begangen habe.
Und zwar , wie ist das die Verjährungsfrist !? Im Internet habe ich den §26 abs. stvg gefunden , der besagt das es 3 Monate sind !
Der Bußgeldbescheid hat mich am 30.09.16 erreicht und die Tat war am 26.06.16.
Hab ein Widerspruchgeschrieben und ein Brief bekomme wo die Verjährungsfrist 6 Monate beträg.
Vielleicht könnt ihr mir da helfen.
Schon mal ein GROSSES DANKESCHÖN im vorraus.
http://abload.de/img/bescheidk8ug0.jpg
http://abload.de/img/einspruchkyuxb.jpg
-- Editier von ephedrin am 24.10.2016 22:53
-- Editier von ephedrin am 24.10.2016 22:54
Bußgeldbescheid Ordnungswidrigkeit Verjährungsfrist
24. Oktober 2016
Thema abonnieren
Frage vom 24. Oktober 2016 | 22:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeldbescheid Ordnungswidrigkeit Verjährungsfrist
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. Oktober 2016 | 05:04
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
ich wüsste nicht bei was. Du hast weder eine Zielsetzung, noch eine Frage formuliert.ZitatVielleicht könnt ihr mir da helfen. :
StVG ist imho komplett falsch. Da geht es um Bußgelder wie für falsch parken, oder Geschwindigkeitsüberschreitungen. Das trifft ja auf deinen Fall gar nicht zu.Zitat§26 abs. stvg :
#2
Antwort vom 25. Oktober 2016 | 09:08
Von
Status: Gelehrter (10655 Beiträge, 4201x hilfreich)
ZitatVielleicht könnt ihr mir da helfen. :
Ja.
Dringend dem Amt mitteilen, dass man seinen Einspruch zurück nimmt und dann zügig die ausstehende Summe überweisen.
Macht man das nicht, wird es deutlich teurer.
Um die Zahlungspflicht kommst Du nicht herum.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verkehrsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 25. Oktober 2016 | 09:33
Von
Status: Weiser (16474 Beiträge, 9287x hilfreich)
Zitat:Und zwar , wie ist das die Verjährungsfrist !
Die Verjährungsfrist ist gestaffelt nach der Höhe ds Bußgeldes - entweder 6 Monate, 1 Jahr, 2 Jahre oder 3 Jahre.
Kann man hier nachlesen:
https://dejure.org/gesetze/OWiG/31.html
Hier liegt die Verjährungsfrist korrekt bei 6 Monaten-
Eine 3-Monatige Verjährung gibt es nur bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung oder ähnliche Vorschriften für den Straßenverkehr.
Der Einspruch sollte daher zurückgenommen werden, damit es nicht noch teurer wird.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
267.028
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten