Bußgeldbescheid Ordnungswidrigkeit Verjährungsfrist

24. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
ephedrin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeldbescheid Ordnungswidrigkeit Verjährungsfrist

Hallo ,

ich habe eine drimgende Frage zu einer Ordnungswidrigkeit die ich begangen habe.
Und zwar , wie ist das die Verjährungsfrist !? Im Internet habe ich den §26 abs. stvg gefunden , der besagt das es 3 Monate sind !
Der Bußgeldbescheid hat mich am 30.09.16 erreicht und die Tat war am 26.06.16.
Hab ein Widerspruchgeschrieben und ein Brief bekomme wo die Verjährungsfrist 6 Monate beträg.
Vielleicht könnt ihr mir da helfen.
Schon mal ein GROSSES DANKESCHÖN im vorraus.





http://abload.de/img/bescheidk8ug0.jpg

http://abload.de/img/einspruchkyuxb.jpg



-- Editier von ephedrin am 24.10.2016 22:53

-- Editier von ephedrin am 24.10.2016 22:54

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von ephedrin):
Vielleicht könnt ihr mir da helfen.
ich wüsste nicht bei was. Du hast weder eine Zielsetzung, noch eine Frage formuliert.

Zitat (von ephedrin):
§26 abs. stvg
StVG ist imho komplett falsch. Da geht es um Bußgelder wie für falsch parken, oder Geschwindigkeitsüberschreitungen. Das trifft ja auf deinen Fall gar nicht zu.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von ephedrin):
Vielleicht könnt ihr mir da helfen.


Ja.

Dringend dem Amt mitteilen, dass man seinen Einspruch zurück nimmt und dann zügig die ausstehende Summe überweisen.
Macht man das nicht, wird es deutlich teurer.
Um die Zahlungspflicht kommst Du nicht herum.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Und zwar , wie ist das die Verjährungsfrist !

Die Verjährungsfrist ist gestaffelt nach der Höhe ds Bußgeldes - entweder 6 Monate, 1 Jahr, 2 Jahre oder 3 Jahre.
Kann man hier nachlesen:
https://dejure.org/gesetze/OWiG/31.html
Hier liegt die Verjährungsfrist korrekt bei 6 Monaten-
Eine 3-Monatige Verjährung gibt es nur bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung oder ähnliche Vorschriften für den Straßenverkehr.
Der Einspruch sollte daher zurückgenommen werden, damit es nicht noch teurer wird.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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