Bußgeld wegen "Sitzen im Auto" erhalten, was tun?

8. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mr.Diesel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)
Bußgeld wegen "Sitzen im Auto" erhalten, was tun?

Guten Morgen. :grins:

Ich habe folgendes Problem:
Meine Frau hat heute von einer Parkplatzaufsicht Post erhalten. Ihr wird vorgeworfen im Juni auf einem Norma-Parkplatz 2,5 Stunden in ihrem Auto verbracht & immer die Parkuhr weitergestellt zu haben.

Sie sagte, sie wurde weder angesprochen, noch hat sie irgendwie Ticket oder eine Person gesehen, der sie aufschrieb. Auch hat sie die Parkscheibe nicht weitergedreht & auch nur max. eine halbe Stunde im Auto gesessen und (mit Parkuhr) auf ihre Schwester gewartet.

Jetzt soll sie 29,99€ bezahlen & soll Post von der Pol. bekommen, wegen Verstoß gegen (§ 13 StVO , § 49 (1) Nr. 13 StVO ), obwohl ich da nicht ganz schlau draus werde...

Wie verhalten wir uns jetzt? Alles sehr schwammig m.E.... :???:

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Entweder 29.99€ zahlen oder auf die richtige Art und Weise "Vogelstrauß" spielen. Kann jedoch nach hinten losgehen und sehr teuer werden bzw. andere ggf. unangenehme Konsequenzen haben.

Wichtig zu wissen wäre hier, dass die fordernde Firma die volle Beweislast, sowie zunächst das volle Prozesskostenrisiko trägt und keine Halterhaftung existiert.

Die Polizei hat hiermit vermutlich nichts zu tun. Das liest sich eher nach Privatparkplatz und einer Verletzung der AGB mit zivilrechtlicher Forderung.

Das Bußgeld ist im übrigen kein Bußgeld, sondern eine Vertragsstrafe. Das "sitzen im Auto" ist im übrigen ein parken.
Es wäre vermutlich hilfreich Sie die AGB des Parkplatzbetreibers mal durchzulesen.
Insbesondere was dort zu Parkdauer, verlassen des PKW etc steht.

-- Editiert von Guruhu am 09.08.2017 10:37

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#2
 Von 
Mr.Diesel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Entweder 29.99€ zahlen oder auf die richtige Art und Weise "Vogelstrauß" spielen. Kann jedoch nach hinten losgehen und sehr teuer werden bzw. andere ggf. unangenehme Konsequenzen haben.

Wichtig zu wissen wäre hier, dass die fordernde Firma die volle Beweislast, sowie zunächst das volle Prozesskostenrisiko trägt und keine Halterhaftung existiert.

Die Polizei hat hiermit vermutlich nichts zu tun. Das liest sich eher nach Privatparkplatz und einer Verletzung der AGB mit zivilrechtlicher Forderung.

Das Bußgeld ist im übrigen kein Bußgeld, sondern eine Vertragsstrafe. Das "sitzen im Auto" ist im übrigen ein parken.
Es wäre vermutlich hilfreich Sie die AGB des Parkplatzbetreibers mal durchzulesen.
Insbesondere was dort zu Parkdauer, verlassen des PKW etc steht.

-- Editiert von Guruhu am 09.08.2017 10:37


Meine Frau meinte, dass sie definitiv nur knapp 30 Minuten im Auto verweilte, während ihre Schwester einkaufen war. Das man im Auto (mit Parkuhr!) nicht sitzen darf, steht Vorort nirgends. :schock:

Der Kassenbon ist ausgestellt auf 11:23 Uhr bei Norma & 11:59 bei Rossmann (ca. 2 km entfernt).

Demnach dürfte der Vorwurf nicht haltbar sein, oder? Zumal man meiner bitte um Fotos bis heute nicht nachgekommen ist ...

:???:

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#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Mr.Diesel):
Zitat (von Guruhu):
Entweder 29.99€ zahlen oder auf die richtige Art und Weise "Vogelstrauß" spielen. Kann jedoch nach hinten losgehen und sehr teuer werden bzw. andere ggf. unangenehme Konsequenzen haben.

Wichtig zu wissen wäre hier, dass die fordernde Firma die volle Beweislast, sowie zunächst das volle Prozesskostenrisiko trägt und keine Halterhaftung existiert.

Die Polizei hat hiermit vermutlich nichts zu tun. Das liest sich eher nach Privatparkplatz und einer Verletzung der AGB mit zivilrechtlicher Forderung.

Das Bußgeld ist im übrigen kein Bußgeld, sondern eine Vertragsstrafe. Das "sitzen im Auto" ist im übrigen ein parken.
Es wäre vermutlich hilfreich Sie die AGB des Parkplatzbetreibers mal durchzulesen.
Insbesondere was dort zu Parkdauer, verlassen des PKW etc steht.

-- Editiert von Guruhu am 09.08.2017 10:37


Meine Frau meinte, dass sie definitiv nur knapp 30 Minuten im Auto verweilte, während ihre Schwester einkaufen war. Das man im Auto (mit Parkuhr!) nicht sitzen darf, steht Vorort nirgends. :schock:

Der Kassenbon ist ausgestellt auf 11:23 Uhr bei Norma & 11:59 bei Rossmann (ca. 2 km entfernt).

Demnach dürfte der Vorwurf nicht haltbar sein, oder? Zumal man meiner bitte um Fotos bis heute nicht nachgekommen ist ...

:???:


Durchaus. Wenn es nämlich der Normaparkplatz war, dürftet ihr dort seit 11:30 (je nachdem wie schnell die Einkäufe durch sind) nicht mehr dort parken.

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#4
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Man muss halt in der Korrespondenz mit der Firma aufpassen.
Der Knackpunkt ist zunächst, dass die Firma eine Forderung durchsetzen will. Diese Forderung richtet sich gegen den Fahrer des PKW. Also muss die Firma beweisen wer der Fahrer war. Ihre Frau wurde zunächst nur angeschrieben, da sie vermutlich die Halterung des PKW ist und dies per Halterabfrage mitgeteilt wurde.
Möglicherweise hat man mit der bisherigen Korrespondenz diese Fahrereigenschaft jetzt schon zugegeben. Damit wäre ein großer Trumpf schon vom Tisch. In diesem Fall würde ich mir überlegen, ob die 29,99€ nicht das geringere Übel sind.

Mit dem Kassenbon von Rossman verstehe ich so, dass damit bewiesen werden soll, dass die Frau mit dem PKW schon um spätestens 11:59 woanders war? Das tut es leider nicht. Es beweist zunächst mal nur, dass irgendjemand um 11:59 bei Rossman einkaufen war.
Der PKW hätte ja zum Beispiel auch seit 9:00 auf dem Parkplatz stehen können

-- Editiert von Guruhu am 09.08.2017 11:36

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#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Mr.Diesel):
Ihr wird vorgeworfen im Juni auf einem Norma-Parkplatz 2,5 Stunden in ihrem Auto verbracht & immer die Parkuhr weitergestellt zu haben.


Dann möge die Parkplatzaufsicht als erstes das betreffende Zeitfenster präzisieren, in dem der Verstoß gegangen worden sein soll.

Zitat (von Guruhu):
Das tut es leider nicht. Es beweist zunächst mal nur, dass irgendjemand um 11:59 bei Rossman einkaufen war.


Naja, dafür hat man ja noch eine Zeugin die bei Norma einkaufen war. ;)

-- Editiert von spatenklopper am 09.08.2017 12:03

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):


Naja, dafür hat man ja noch eine Zeugin die bei Norma einkaufen war. ;)

-- Editiert von spatenklopper am 09.08.2017 12:03


Das stimmt wohl. Wobei ich mich nach Möglichkeit auf solche Spielchen nicht einlassen würde. [b] Sollte die Fahrereigenschaft noch nicht indirekt zugegeben worden sein [b/] , würde ich ein Einschreiben an die Firma senden. Inhalt: man möge doch bitte diese haltlos Unterstellungen sein lassen und andernfalls Beweise liefern, dass Frau zu besagtem Zeitpunkt vor Ort war und den Tatbestand vollendet hat. Alle Kassenbons und Zeugen natürlich dennoch in der Hinterhand halten. Erfahrungsgemäß hört man dann von solchen Firmen noch ein bis zwei Mal, dann evtl. noch ein zwei Inkassobriefe (Achtung! Papiertiger) und dann war es das.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Doppelt hält besser.

-- Editiert von Guruhu am 09.08.2017 12:32

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#8
 Von 
Mr.Diesel
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für die Kommentare :-)

Ich habe vorhin einen Anruf von einer Dame von der Parkplatzüberwachungsfirma erhalten. Die Dame sagte, sie kann sich das selbst nicht erklären, da der "Tatzeitpunkt" mit 10-12:30 angegeben wurde, jedoch erst ab 12:00 ein Bediensteter an dem Objekt war.
Sie klärt das & meldet sich die Tage...

Also mir ist das ganze immer noch sehr schleierhaft
:???:

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Mr.Diesel):
jedoch erst ab 12:00 ein Bediensteter an dem Objekt war.
Sie klärt das & meldet sich die Tage...

Würde ich versuchen schriftlich zu bekommen.

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