Hallo, der 6-jährige Sohn meiner Freundin muss jeden Morgen mit dem Schulbus zur Schule. Er hat ADHS und hat ab und an auch Probleme während der Busfahrt. Der Busfahrer will den Schüler für eine Woche vom Busfahren verweisen. Die Eltern sind beide berufstätig. Er hat sonst keine Möglichkeit zur Schule zu kommen. Der Junge mag halt ab und zu alleine sitzen und niemanden neben sich haben oder stell sich während der Fahrt kurz hin. Der Busfahrer ist damit direkt zur Lehrerin gegangen, Beschwerde eingereicht, anstatt die Mutter (die jeden Morgen an der BH-Stelle steht) auf das Problem aufmerksam zu machen. Nun meine Frage: Ist diese Regelung rechtmäßig? Einen Schüler vom Schulbus zu verweisen?
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Busverweis für Schüler! Brauche Rat
Grundrechte verletzt?
Grundrechte verletzt?
Hallo,
Ich verstehe die Problematik von ADHS`lern nur zu gut.Gibt es eine Möglichkeit, dass jemand aus dem Bekanntenkreis als Busmonitor mitfährt?
Bei meiner Bekannten hat dies geholfen und sie hat immer dafür gesorgt, dass das Kind gleich bei dem Busfahrer saß.
Wurde nun ein Verweis ausgestellt (Busfahrer will?)und von falls ja von wem?
Wie hat die Lehrerin bzw. Schule reagiert?
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Der Busverweis wird vollzogen wenn der Schüler 3 Verwarnungen vom Busfahrer bekommen hat! Die erste Verwarnung wurde letzte Woche ausgesprochen. Der Busfahrer ist mit dem Problem direkt zur Klassenlehrerin gegangen. Die Mutter wurde dann von der Lehrerin informiert, welche das natürlich völlig unterstützt. Meine Freundin erklärte der Lehrerin aber bereits, das diese Maßnahme bei ihrem Kind wohl vergeblich wäre, da das Kind das nun ja nicht so begreift und gedanklich umsetzen wird. Ausserdem wäre es die reinste Freude für ihn, morgens persönlich von den Eltern zur Schule gefahren zu werden. Ich finde es nur unmöglich so eine Maßnahme von der Schule und dem Busunternehmen durchzuführen, da beide Eltern diese Situation völlig überfordert. Da ja wie gesagt der Vater voll berufstätig ist (Auswärts) und die Mutter keinen gültigen Führerschein besitzt (USA).
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"Ich bin verantwortlich für das, was ich sage. Aber nicht für das, was du verstehst!"
Nun, der Busfahrer ist für die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Schüler/Fahrgäste zuständig. Somit muss abgewogen werden, welche Interessen vor gehen; und da kann es passieren, daß die Interessen eines einzelnen hinter den Interessen aller hinten anstehen.
Ein Busfahrer ist ein Busfahrer und kein Erzieher / Pädagoge. Wenn er sagt, er ist mit dem Kind überfordert, so muss dies respektiert werden. Wenn das Syndrom anerkannt ist, kann man jedoch eventuell ein Taxi bezahlt bekommen, so daß der Bub einen Individuellen Transport bekommt. Hierrum muss sich jedoch gekümmert werden.
--- editiert vom Admin
Normalerweise hat das Busunternehnen doch wohl Kontraktionszwang, d.h. Beförferungspflicht. Davon kann nur in ganz gravierenden Fällen abgewichen werden.
--- editiert vom Admin
Hallo! Auch wir haben in unserer Familie 2 Buskinder (wohnen auf dem Lande; der Schulweg ist ca. 3 km lang und zum Teil nicht beleuchtet) und bei uns kam es auch schon vor, dass diese entweder wegen Streitereien im Bus oder an der Bushaltestelle "Busfahrverbot" bekommen hatten. Unser 10 Jähriger wurde unterwegs rausgeschmissen, dem 14 Jährigen wurde die Busfahrkarte abgenommen und / oder ein einwöchiges Busfahrverbot ausgesprochen.
Durch Zufall haben wir aber mitbekommen, dass eben so ein ähnlicher Fall schon vor Gericht war, wo ein Busfahrer eine Mutter mit Kind aus dem Bus geworfen hatte, weil das Kind den Busfahrer durch weinen und zorneln so "Genervt" hatte. Natürlich bekam die Mutter ihr Recht, denn es war in keinem Verhälnis!
Erstens hat man durch Kauf einer Busfahrkarte/ Monatskarte Eigentum erworben, also ist ein Wegnehmen Diebstahl und es muß ja gewährleistet sein das das Kind wohlbehalten zu Schule und wieder nach Hause kommt. Was wäre denn, wenn dem Kind unterwegs was passieren würde??? Da müsste dann die Schule und der Busfahrer dafür gerade stehen!
Wir haben uns rechtlich ein bißchen informiert, die Schule angerufen und eben auf diese Sachen hingewiesen (Eigentum der Monatskarte und Haftpflicht auf dem Schulweg!) und es verging kein halber Tag und unsere Söhne durften wieder mit dem Bus fahren!
Carendieter, nun mag in Deinem Fall die Reaktion des Busfahrers überzogen und rechtlich nicht haltbar sein. Ich würde mir aber trotzdem die beiden Jungs mal vorknöpfen. Grundlos wird der Rausschmiss nicht gewesen sein.
Ich möchte nicht wissen wie die fürsorgenden Eltern reagieren, wenn ein genervter und abgelenkter Busfahrer in den Graben fährt und Kinder dabei schlimmstenfalls zu Tode kommen.
Dies ist ausdrücklich keine rechtliche Würdigung, sondern nur der Gebrauch des gesunden Menschenverstandes!
http://www.verkehrssicherheit.nrw.de/download/5100_schulweg_ls.pdf
Hier noch ein link aus NRW. Hier gibt es sogar einen Erlass, der den Rausschmiss von Schülern aus dem Bus grundsätzlich erlaubt. Stand 2006
Das wird sicher nicht bei einem Erstklässler irgendwo in der Pampa zulässig sein.
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