Bußgeldbescheid ohne Anhörungsbogen - Einspruch -

12. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Autofahrer123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeldbescheid ohne Anhörungsbogen - Einspruch -

Hallo,

ich habe einen Bußgeldbescheid bekommen ohne vorher einen Anhörungsbogen bekommen zu haben.
Vorwurf: Überschreitung der Geschwindigkeit um 31 km/h Außerorts, geblitzt mit einer stationären Anlagen.

Ich habe Einspruch eingelegt, da mir kein Anhörungsbogen zugestand wurde. Zwecks Fahrerbestimmung habe ich gebeten mir diesen zuzusenden.

Nun kam heute der Brief, dass der Einspruch zulässig ist aber das Verfahren jetzt der Staats/ Amtsanwaltschaft übergeben wurde und diese dies dem Richter vorlegt.

Is dieses üblich? Es hätte ja gereicht mir einfach den Bogen mit dem Foto zuzusenden.

Vielen Dank für eure Hilfe

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
pflaumenbrand
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich suche im Forum Rat wegen einer andern Bußgeldsache, die mit zu schnellem Fahren zusammen hängt und habe gesehen, dass Dir keiner antwortet.

Hast Du Einspruch eingelegt, weil Du es nicht gewesen bist und deshalb den Anhörungsbogen verlangst oder weil es ein formeller Fehler der Bußgeldstelle ist?

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#2
 Von 
Autofahrer123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,

dass ist nett. ja ich habe Einspruch eingelegt, weil ich ohne Foto nicht beurteilen kann ob ich es wirklich war. ich habe nämlich nicht in Erinnerung geblitzt worden zu sein und da wollte ich nicht ohne weiteres die 140 euro und den Punkt akzeptieren.

Ich versteh nicht warum mir dieser Bogen nicht einfach mit dem Foto zugesandt wird, sondern die Sache direkt zur Staatsanwaltschaft gegeben wurde.



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#3
 Von 
Lari-Fari
Status:
Praktikant
(519 Beiträge, 260x hilfreich)

quote:
Ich versteh nicht warum [...]die Sache direkt zur Staatsanwaltschaft gegeben wurde.

Weil die Bußgeldstelle davon überzeugt ist, dass Sie es waren und den Sachverhalt für geklärt ansieht. Es ist daher nicht notwendig, Ihnen noch irgendwelche Unterlagen zuzuschicken. Darauf haben Sie auch keinen Anspruch.

Den Einspruch können Sie übrigens bis zum Beginn der gerichtlichen Hauptverhandlung ohne zusätzliche Kosten zurücknehmen.

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#4
 Von 
Autofahrer123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist denn Ihre Einschätzung? soll ich es lieber zurück ziehen?



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