Hallo,
es geht darum, dass mir ein Bußgeld verordnet wurde und ich eine Ratenzahlung beantragt habe. Nun hat mir das Straßenverkehrsamt ein Schreiben geschickt, indem die einen Haushaltsplan über Fixkosten verlangen und Kontoauszüge. Ist das rechtens? Ein SGB II Bewilligungsbescheid muss dabei doch ausreichen, da dies auch nur im Falle einer Bedürftigkeit genehmigt wird und ich das bisher auch so gehandhabt habe.
Gibt es da eine klare Rechtsprechung?
mfG, synergie7
Bußgeldbescheid Ratenzahlungsantrag für SGB II Leistungsbzung
8. Januar 2017
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Frage vom 8. Januar 2017 | 15:21
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 1x hilfreich)
Bußgeldbescheid Ratenzahlungsantrag für SGB II Leistungsbzung
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#1
Antwort vom 8. Januar 2017 | 16:00
Von
Status: Junior-Partner (5540 Beiträge, 2498x hilfreich)
Du hast keinen Anspruch auf Ratenzahlung.
Daher gibt derjenige, der die Ratenzahlung genehmigt die Spielregeln vor.
Du bist nicht verpflichtet, einen Haushaltsplan zu schicken, aber dann gibt es vermutlich eben keine Ratenzahlung.
Zitatich das bisher auch so gehandhabt habe. :
Gerade im Wiederholungsfalle ist ja verständlich, dass nun mal etwas genauer nachgefragt wird.
#2
Antwort vom 8. Januar 2017 | 17:12
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatGibt es da eine klare Rechtsprechung? :
Nein, das ist immer Einzelfall abhängig.
Der Sachbearbeiter ist nicht an die Entscheidungen anderer Sachbearbeiter gebunden, er ist nicht mal an seine vorherigen Entscheidungen gebunden.
ZitatEin SGB II Bewilligungsbescheid muss dabei doch ausreichen, :
Nö.
Hat den den den überhaupt schon hingesendet bzw. eine Kopie davon?
Welche Höhe hat das Bußgeld denn?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. Januar 2017 | 18:55
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatGerade im Wiederholungsfalle ist ja verständlich, dass nun mal etwas genauer nachgefragt wird. :
In der Behörde dieser Stadt ist es das erste Mal.
#4
Antwort vom 9. Januar 2017 | 14:46
Von
Status: Junior-Partner (5540 Beiträge, 2498x hilfreich)
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