Busparkplatz korrekt beschildert?

2. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Saab-9000
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Busparkplatz korrekt beschildert?

Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:

Ich habe mein Auto am Samstag in Hannover City am rechten Fahrbhnrand abgestellt.
Das Schild sah so aus (von oben nach unten):
P mit Pfeil nach links mit Bus-Piktogramm darunter,
P mit Pfeil nach rechts mit "nur mit Parkschein 2 1/1 Stunden" + "Werktags Mo-Fr 9-19 Uhr".

Jetzt habe ich ein Knöllchen mit 20€ mit dem Hinweis "Sie parkten länger als 3 Std auf einem Parkplatz (Nur für Busse) obwohl dies durch Zusatzzeichen für Sie verboten war"

Wenn ich mich nicht täusche gilt das nicht für die rechte Seite, da beim Buspiktogramm der Pfeil nach links gezeigt hatte und ich rechts geparkt habe...

Kann jemand helfen?
PS: habe davon ein Foto gemacht.

Vielen Dank im Voraus.
freundliche Grüße und eine frohes neues Jahr.

-- Editiert Saab-9000 am 02.01.2013 12:07

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nefrage234
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 37x hilfreich)

Na ja, Busparkplatz oder nicht, laut Ihrer Beschreibung war doch nach rechts das Parken mit Parkschein maximal 2,5 Stunden erlaubt, wo Sie aber länger als drei Stunden gestanden haben sollen. Dann geht doch das Knöllchen in Ordnung. Oder ist Falschparken auf Busparkplätzen teurer als auf normalen Plätzen?

_Haben_ Sie denn werktags zwischen 9 und 19 Uhr da gestanden?

P.S.: Ach, Sie hatten ja geschrieben, daß es am Samstag war, also ein Werktag, aber nicht Mo-Fr. Dann sollte das Parken doch erlaubt gewesen sein. Laden Sie doch mal das Bild irgendwo hoch.

-- Editiert nefrage234 am 02.01.2013 12:32

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13745 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

erstens fehlt eine entscheidende Info: Hattest du einen Parkschein? Oder war es außerhalb der Zeiten?

Dazu:

quote:
Werktags Mo-Fr
Stand dieser Widerspruch wirklich so auf dem Schild?

Und zweitens wirst du allein aus dem offenbar falschem Tatvorwurf nichts herleiten können, du kannst Widerspruch einlegen und bekommst dann eine korrigierte Verwarnung - oder wenn du Pech hast sofot einen Bußgeldbescheid.

MfG Stefan

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#3
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Die Pfeile "links" und "rechts" könnten doch auch bedeuten, dass die Anordnung "hinter" bzw. "vor" dem Schild gilt.

Vielleicht löst sich dadurch das Problem.

-----------------
""

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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13745 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Die Pfeile "links" und "rechts" könnten doch auch bedeuten, dass die Anordnung "hinter" bzw. "vor" dem Schild gilt.
Nicht nur 'könnten', das ist definitiv so (ich gehe dabei von VZ 314-10 und 314-20 o.ä. aus).

Mir fällt aber noch etwas auf: Stand der Text "nur mit Parkschein 2 1/1 Stunden" auch so auf dem Schild?
Denn auch das ist - neben dem Werktag-Widerspruch - ziemlicher Unsinn.
Erstens, was soll "2 1/1 Stunden" sein? Insegsamt doch drei, oder wie? [vermutlich wird es aber "2 1/2 Stunden" heißen, Schreibfehler des TE, kein Problem]
Zweitens, warum muss es bei einem Parkschein noch zusätzlich eine Zeitangabe auf dem Schild geben? Oder steht auf dem Parkschein keine Zeit?

Ein Bild - oder die genaue Ortsangabe - würde mich jetzt auch interessieren.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13745 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo florian3011,

quote:
Ich frag mich, wieso die Angabe "Werktag Mo-Fr" ein Widerspruch sein soll. Da Samstag auch ein Werktag ist, ist der hier ausgenommen.
Das steht aber so nicht da, nichts mit Samstag ausgenommen o.ä.
Aber von mir aus nenn' es redundant und missverständlich, wenn nur Mo-Fr gemeint sein soll, was soll dann das Wort "werktags"? Oder wollte man für die paar Feiertage im Jahr ausdrücklich das Parken erlauben? Irgendwie bleibt es seltsam.

quote:
Und warum sollte da keine Zeit angegeben sein?
Weil in der Regel schon der Parkschein die Dauer vorgibt, jedenfalls kenne ich keine anderen Parkscheine.

quote:
Was ich gerne vom TE wüsste: Wurde vor oder nach dieser Schilderkombination geparkt?
Das dürfte doch wohl klar sein: vor den Schildern (sonst würde sich doch der ganze Thread erübrigen - das Piktogramm mit dem Bus und ohne Zeitbeschränkung ist doch eindeutig).

MfG Stefan


-- Editiert reckoner am 02.01.2013 15:38

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#7
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Ich wette, dass er hinter dem Schild stand.

quote:
Ich habe mein Auto am Samstag ... am rechten Fahrbhnrand abgestellt.
Das Schild sah so aus ...:
P mit Pfeil nach links mit Bus-Piktogramm darunter,
P mit Pfeil nach rechts mit "nur mit Parkschein ...".
Jetzt habe ich ein Knöllchen mit 20€ mit dem Hinweis "Sie parkten länger als 3 Std auf einem Parkplatz (Nur für Busse) obwohl dies durch Zusatzzeichen für Sie verboten war"
.. gilt ... nicht für die rechte Seite, da beim Buspiktogramm der Pfeil nach links gezeigt hatte und ich rechts geparkt habe...


Der TE dachte wohl: Pfeil nach links gilt für die linke Straßenseite und Pfeil nach rechts gilt für die rechte Straßenseite. Damit dann das Knöllchen richtig ist, muss er nach dem Schild geparkt haben.

-----------------
""

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13745 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ich wette, dass er hinter dem Schild stand.
Das mag natürlich auch sein (und ich erspar' mir dann mal das mit "wo hast du deinen Führerschein gewonnen" etc. - Mist, hab' ich ja jetzt doch geschrieben :-).

Ich hatte hingegen vermutet, dass er in dem Parkscheinbereich - also vor dem Schild - stand und die Ordnungskraft nur den falschen Tatbestand notiert hat. Dazu hatte ich ja schon geschrieben, dass das letztendlich selten etwas bringt, solche Formfehler sind leicht zu bereinigen.

MfG Stefan

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#10
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

@reckoner,

werktags Mo-Fr ist korrekt. So gilt die Beschilderung z.B. nicht am Karfreitag, der zwar ein Freitag, aber kein Werktag, sondern ein Feiertag ist. Die Formulierung ist also keineswegs widersprüchlich.

Wie bereits erwähnt könnte sie aber auch an Werktagen außer Samstag" lauten.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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