Bushido’s "Zeiten ändern Dich" – zwei Kanzleien, zwei Abmahnungen – EUR 1.656 Forderungen!

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Die seit Mitte Juli diesen Jahres im Handel erhältliche filmische Bushido-Biographie „ Zeiten ändern Dich " kursierte bereits kurz nach Kinostart in den einschlägigen Internet-Tauschbörsen. Urheberrechtsverletzungen an dem Werk werden durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München und die Lindener Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe verfolgt. Waldorf Frommer vertritt dabei die Interessen des Filmherstellers Constantin Film Verleih GmbH, die Kanzlei Bindhardt & Kollegen wird für den Künstler Bushdio, mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi tätig.

In mehreren uns bekannten Fällen haben Anschlussinhaber Abmahnungen von beiden Kanzleien erhalten. Der Vorwurf: über den Internetanschluss der Betroffenen soll das streitgegenständliche Filmwerk im Rahmen einer Tauschbörse anderen Teilnehmern unerlaubt zum Download angeboten worden sein. Dieses Verhalten kann gegen §19a UrhG, der Download selbst gegen §16 UrhG verstoßen.

In beiden Abmahnschreiben werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz und Erstattung der Rechtanwaltskosten verlangt. Während die Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe EUR 700 fordern, macht die Kanzlei Waldorf Frommer einen Betrag von EUR 956 geltend. Insgesamt wird von den abgemahnten Anschlussinhabern also die Zahlung von EUR 1.656 verlangt.

Zwei Abmahnungen also für ein Werk – betroffene Anschlussinhaber stellen sich (und uns) die berechtigte Frage, ob dies zulässig ist. Im vorliegenden Fall lautet die Antwort eindeutig: ja. Im Musikbereich beispielsweise ist dies nicht ungewöhnlich. In einigen Fällen machen dort sowohl Tonträgerhersteller als auch Urheber, d.h. Komponisten und Textdichter, entsprechende Rechte geltend. Das deutsche Urheberrecht weist neben dem Schöpfer auch anderen Personen, die an der Schaffung und Weiterverbreitung von Werken beteiligt sind, eigene Rechte zu. Zu den sogenannten „Leistungsschutzberechtigten" gehören etwa Tonträger- und Filmhersteller.

Im konkreten Fall macht die Kanzlei Waldorf Frommer Ansprüche aus der Verletzung von Leistungsschutzrechten des Filmherstellers nach §§94f UrhG geltend. Die Rechtsanwälte Bindhardt & Kollegen beziehen sich dagegen auf den Soundtrack und rügen  Verstöße gegen die Urheberrechte des Künstlers „Bushido". Die Ansprüche bestehen parallel und unabhängig voneinander. Konsequenz ist einerseits, dass eine zweifache Abmahnung durchaus berechtigt sein kann. Andererseits ist zu beachten, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber einem der beiden Rechteinhaber die Wiederholungsgefahr gegenüber dem anderen nicht auszuräumen vermag. Im Falle eines Verstoßes müssen daher auch grundsätzlich zwei Unterlassungserklärungen abgegeben werden.

Insbesondere von der Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung sollte aus unserer Sicht abgesehen werden. Damit verbunden ist in der Regel die Anerkennung der Rechtsverletzung und der geltend gemachten Ersatzansprüche. Im vorliegenden Sachverhalt droht somit eine erhebliche finanzielle Belastung. Auch gilt es zu wissen, dass entsprechende Erklärungen grundsätzlich 30 Jahre wirksam sind. In vielen Fällen lässt sich aber zum Schutz Ihrer Rechte eine abgeänderte Unterlassungserklärung durchsetzen. Angesichts der langen Bestandsdauer und der hohen Anforderungen, die die Rechtsprechung an die Wirksamkeit stellt, sollten Sie sich bei der Erstellung kompetente anwaltliche Hilfe sichern.