Busgeldverfahren vom arbeitsamt

9. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
kater1000
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Busgeldverfahren vom arbeitsamt

hallo ich habe vergessen mich beim arbeitsamt rechtzeitig albzumelden erst nach drei wochen, die überzahlung habe ich zurück gezahlt jetzt droht busgeld ich soll mich schriftlich dazu äußern ....ich war vier wochen zur einarbeitung nicht zuhause nur am wochenende hier ist die post liegen geblieben
kann man das so schreiben weiß jemand was man da schreiben soll? UND wie hoch das busgeld sein kann

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-- Editiert am 09.07.2011 20:42

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
kriegsrat
Status:
Praktikant
(540 Beiträge, 175x hilfreich)


was am bußgeld nichts ändern wird

man holt lediglich eine stellungnahme ein, weil man dazu verpflichtet ist (wie bei verkehrs-OWis)

eingehen wird kaum jemand darauf, wenn keine maßgeblichen gründe beannt werden außer "vergessen"

wobei es auch keinen grund gäbe, die zuständige stelle darüber nicht zu informieren, daß man ab xxx einen neuen arbeitsplatz hätte
auch wenn man ab beginn der tätigkeit nicht mehr zu hause war

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