Burberry Fälschung ersteigert, was tun??

13. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
mpascal
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Burberry Fälschung ersteigert, was tun??

Hallo zusammen,

hier erstmal der link:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=2881794556

Mein ersteigerter Schal kam mir nicht so richtig echt vor
(fuselt, sehr schlechte Verarbeitung), also ging ich in eine
Filiale von Burberry Deutschland und habe ihn überprüfen lassen.

Ergebnis: Man hat mir eine Fälschung verkauft.

Der Verkäufer ist auf mein Anfragen nicht bereit mir das Geld zurückzuüberweisen, er will erst den Schal wieder, dann will er mir das Geld zurückgeben. ich denke aber dann sehe ich mein Geld bestimmt nicht mehr und der Schal wäre dann auch weg (Beweis)

Wie komme an mein Recht??
Wie kann man so weinem Verkäufer das Handwerk legen??

Gruß

mpascal

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Taya
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Das wird aber so gehandhabt, mpascal: Zug um Zug.

Erst die Ware, dann das Geld.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mpascal
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

der Verkäufer har mir doch auch erst die Ware geschickt nachdem er mein Geld hatte!

Außerdem vermute ich stark, das ich dannach Probleme habe an mein Geld zu kommen, da er sich querstellt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Eines muß Ihnen klar sein :

Das , was Ihnen jetzt bevorsteht wird mühsam und auch nur erfolgreich sein , wenn Sie konsequent handeln -

Zunächst einmal brauchen sie nichts zurückzuschicken - Schuldrechtsreform und neues Mängelrecht machen es möglich :

Grundlage ist

§ 439 BGB
Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen .

wobei Sie sich natürlich für letzteres entscheiden ;) - wie auch anders ...

Ergo ist im Umkehrschluß Ihr Verkäufer seinen Leistungsverpflichtungen aus Kaufvertrag bis zum jetztigen Zeitpunkt nicht nachgekommen .

Was nun folgt ist ,daß

(2) Der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

hat.

Kommt dieser seinen Verpflichtungen nach , kann er selbstverständlich die Herausgabe der mangelhaften Sache verlangen .

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Man beachte die Reihenfolge gemäß BGB ! :) ...

Gerade bei den Produktfälschungen bin ich immer geneigt

§ 241a BGB
Unbestellte Leistungen
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.

anzuwenden . Oder hatten Sie einen gefälschten Artikel bestellt ;) ...


Also - wie weiter im Text :

- Frist von 10 Werktagen zur Lieferung eines entsprechenden Artikels gemäß Artikelbeschreibung und ebay-AGB - mit Vorbehalt des Rücktritts . Sollte er seinen Artikel zurückhaben wollen zusätzlich die Kosten für einen Rückversand als Einschreiben mit Rückschein.

- keine Reaktion ??

Folge : Erklärung des Rücktritts und Fristsetzung von 10 Werktagen zur Rückzahlung des Kaufpreises inklusive Versandkosten .

- Wieder keine Reaktion ??

Folge : Beantragung eines Mahnbescheids --> Vollstreckungsbescheid.

Ich sehe gerade - Verkäufer angeblich aus Österreich - entspricht das den Tatsachen in der Realität ( Adressaufkleber Paket ? ) ? Wenn ja , läuft dann natürlich das Mahnverfahren ins Leere und ebenso das Folgende , wenn ich mich an die Bedingungen richtig entsinne :

Gleichzeitig Antrag auf Leistung aus dem eBay - Käuferschutzprogramm - und dies möglichst auch ,wenn der Selbstbehalt höher ist als der Kaufpreis .

Dies bedeutet zwar keine Ersatzleistung durch eBay - erzeugt aber hoffentlich auf Dauer dehn nötigen Druck bei konsequenter Anwendung , der ebay wenigstens ein Mindestmaß an Kontrolle für die Vorgänge auf der Plattform aufbürdet .

Gleichzeitig würde ich auch eine Betrugsanzeige in Erwägung ziehen .

Ebenso wäre eine Information an den Hersteller u. U. nützlich . Die Dame in der Boutique wird Ihnen bestimmt einen Ansprechpartner nennen können ( angesichts des grenzüberschreitenden Verkaufs vielleicht der einzig Erfolg versprechende Weg )


Gewerblicher Handel mit Produktfälschungen - vermutlich auch noch Steuerhinterziehung -- das wird teuer .



-- Editiert von psst am 13.03.2004 23:20:10

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
belle
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 129x hilfreich)

...sehr schöner aufklärender Beitrag, muß gesagt werden bei der Mühe :-))
mfg

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mpascal
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für diesen aufschlußreichen Beitrag! :)
**********************************

1. An Burberry/Hersteller habe ich den Vorfall mit allen nötigen Daten weitergegeben.

2. Ebay habe ich diesen Betrugsfall gemeldet.

3. Habe jetzt auch Kontakt zu weitern Käufern die gefälschte Ware ersteigert haben.

4. Der Verkäufer sitzt wirklich in Österreich. (lt. Paket)

***********************************

Fragen:

Ich habe bislang mit dem Verkäufer nur Kontakt via email gehabt.
Kann ich meine Forderung nach Lieferung einer mangelfreien Sache (10 Tage Frist) auch per email fordern oder muß ich das Ganze schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) einfordern?

Genauso bei der Erklärung des Rücktritts und Fristsetzung von 10 Werktagen zur Rückzahlung des Kaufpreises inklusive Versandkosten?

Kann ich so einfach eine Betrugsanzeige gegen diesen Verkäufer einleiten?

Sollte/muß ich mir einen Rechtsanwalt nehmen?

Eine Anruf bei dem Finanzamt des Verkäufers habe ich auch schon in Betracht gezogen!

**********************************

Nochmal vielen Dank für die Hilfe!!! :)

mpascal

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mpascal
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für diesen aufschlußreichen Beitrag! :)
**********************************

1. An Burberry/Hersteller habe ich den Vorfall mit allen nötigen Daten weitergegeben.

2. Ebay habe ich diesen Betrugsfall gemeldet.

3. Habe jetzt auch Kontakt zu weitern Käufern die gefälschte Ware ersteigert haben.

4. Der Verkäufer sitzt wirklich in Österreich. (lt. Paket)

***********************************

Fragen:

Ich habe bislang mit dem Verkäufer nur Kontakt via email gehabt.
Kann ich meine Forderung nach Lieferung einer mangelfreien Sache (10 Tage Frist) auch per email fordern oder muß ich das Ganze schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) einfordern?

Genauso bei der Erklärung des Rücktritts und Fristsetzung von 10 Werktagen zur Rückzahlung des Kaufpreises inklusive Versandkosten?

Kann ich so einfach eine Betrugsanzeige gegen diesen Verkäufer einleiten?

Sollte/muß ich mir einen Rechtsanwalt nehmen?

Eine Anruf bei dem Finanzamt des Verkäufers habe ich auch schon in Betracht gezogen!

**********************************

Nochmal vielen Dank für die Hilfe!!! :)

mpascal

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Kann ich meine Forderung nach Lieferung einer mangelfreien Sache (10 Tage Frist) auch per email fordern oder muß ich das Ganze schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) einfordern?

Genauso bei der Erklärung des Rücktritts und Fristsetzung von 10 Werktagen zur Rückzahlung des Kaufpreises inklusive Versandkosten?

Möglich ja - aber da der Erhalt der email dem VK nicht einwandfrei nachgewiesen werden kann, ist es nicht sinnvoll.

Ich würde da schon ein Fax oder Einschreibe-Brief nehmen.

Kann ich so einfach eine Betrugsanzeige gegen diesen Verkäufer einleiten?
Sicher. Der Verdacht ist da und den Rest ermittelt die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft.

Die Frage die sich mir stellt: Gilt deutsches Recht (da Grenzüberschreitung)?

Gruss
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Thobias
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi
Ein echter Burberry Schal kostet im schnitt um 250 bis 400 Euro und es gibt ihn aus verschiedenen Materialien: von gebürsteter Wolle über Kaschmir bis hin zu Seide. Wenn er deutlich günstiger ist, ist es bestimmt eine Fälschung oder er ist gebraucht. Ich habe meinen Burberry Schal, in dunkelrot und dunkelgrün, auch gebraucht gekauft, aber in bestem Zustand. Es hat sich herausgestellt dass es ein Original ist. Ich hatte wohl Glück.
LG

-- Editiert von Thobias am 05.07.2016 16:02

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Wen interessiert das noch? Muss an dafür eine Thread der über 12 Jahre alt ist wiederbeleben???

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39750x hilfreich)

Ja, er wollte etwas Werbespam unterbringen ...
Hat aber nicht so geklappt...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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