Bundestag verabschiedet Buttonlösung, was ändert sich?

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Gesetz zum Schutz vor Kostenfallen im Internet soll noch 2012 in Kraft treten

Der Bundestag hat am 2. März 2012 das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet verabschiedet. Ziel des Gesetzgebers ist Verbraucher vor Abzocke im Internet zu schützen. Dabei hat jedoch jeder Anbieter die neue gesetzliche Regelung zu beachten. Die sogenannte Buttonlösung sieht dabei vor, dass der Verbraucher vor Vertragsschluss nochmals deutlich mit einem Hinweis auf dem Bestell- bzw. Anmeldebutton auf die Zahlungspflicht hingewiesen werden muss. Eine vielfach verwendete Beschriftung eines Bestellbuttons mit der Aufschrift "Bestellung absenden" genügt diesen Anforderungen dann nicht mehr. 

Stattdessen soll der Bestell-Button eine eindeutige, gut lesbare und mit nichts anderem versehene Bezeichnung tragen, wie zum Beispiel "zahlungspflichtig bestellen". Damit soll sichergestellt werden, dass es sich um einen kostenpflichtigen Vertrag handelt. Weiterhin sollen die vertragswesentlichen Bestandteile, wie z.B. Transportkosten, Vertragslaufzeit usw. klar und deutlich sichtbar auf der Webseite dargestellt werden.

Fehlen in Zukunft solche deutlichen Hinweise, so ist der Vertrag unwirksam.

Das Gesetz gilt im Übrigen für sämtliche Dienstleistungen im Internet und findet auch für Smartphones und Tablet-PCs Anwendung. Das Gesetz soll laut Mitteilung auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz noch im Sommer dieses Jahres in Kraft treten.

Quelle: Internetseite des Bundesministeriums der Justiz (www.bmj.de)