Bundesregierung gegen den Abmahnwahn

Mehr zum Thema: Internetrecht, Computerrecht, Filesharing, Urheberrecht, Internetrecht, Tauschbörsen, Abmahnung
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Abwehr von Filesharing Abmahnungen

Die Bundesregierung will laut einem inoffiziellen Referentenentwurf gegen den Abmahnmissbrauch vorgehen. Der Entwurf sieht verschiedene Maßnahmen vor, um unseriösen Geschäftspraktiken im Internet Einhalt zu gebieten.

Streitwerte für Fälle wegen Urheberrechtsverletzungen durch das Kopieren fremder Inhalte sollen deutlich abgesenkt werden – mit der Folge, dass geringere Abmahnkosten entstehen. Bei unberechtigten Abmahnungen soll der Abgemahnte nach dem Entwurf ein Recht auf Erstattung der eigenen Anwaltskosten haben.

Kleinere Wettbewerbsverstöße von Online-Händlern sollen weniger Verfahrenskosten nach sich ziehen. Der fliegende Gerichtsstand für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten im Internet soll abgeschafft werden.

Das könnte Sie auch interessieren
Internetrecht, Computerrecht Webshop-Betreiber: Button Pflicht
Internetrecht, Computerrecht Filesharing: Haftung des Internetanschlussinhabers für Drittnutzer