Bürgschaft für Autokredit bei tod eines von 2 Kreditnehmern

9. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb476080-65
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bürgschaft für Autokredit bei tod eines von 2 Kreditnehmern

Folgendes
Lebenspartnerin bürgt für Autokredit ihres damaligenLebenspartner. Sie steht als 2 . Kreditnehmer mit im Vertrag drin.Der Lebenspartner fährt 3 Monate nach Kauf des Autos, 4 Tage lang quer durch Deutschland und nur durch eine Polizeikontrolle wird er völlig desorientiert aufgegriffen und in eine Klinik überstellt wo er dann Suizid begeht. Die Fam. des Verstorbenen holt das Auto bei der Polizei ab und gibt es nicht mehr heraus, mit der Begründung es wäre Erbe. Bank wird umgehend über Suizid und festhalten des Autos durch die Fam des verstorbenen informiert. Sie bittet die Bank um Hilfe um das Auto an das Autohaus zurückzugeben und damit den kreditvertrag zu tilgen. Bank geht darauf nicht ein sondern fordert nur zahlung der kreditraten. Daraufhin stellt sie komplett alle zahlungen ein. Die fam. Beantragt inzwischen Erbschein. Meine frage nun. Muss sie weiterhin zahlen. ? Wie sieht da die Rechtslage aus. Denn wer bezahlt für etwas was er gar nicht nutzen kann. Sie hat weder Führerschein noch Interesse an dem Auto. Die Bank droht nun mit Gehaltspfändung etc. Ihr Einkommen beträgt gerade mal 1200,-€ .

-- Editier von fb476080-65 am 09.10.2017 08:09

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Zitat:
Lebenspartnerin bürgt für Autokredit ihres damaligenLebenspartner. Sie steht als 2 . Kreditnehmer mit im Vertrag drin.


So kann man da gar nichts zu sagen. Was denn nun? Ob man Bürge oder 2. Kreditnehmer ist sind völlig unterscheidliche Dinge mit unterschiedlichen Rechtsfolgen.

Wenn Sie, wovon ich erst mal ausgehe, 2. Kreditnehmer ist muss sie die Raten weiterzahlen kann diese Zahlungen aber ggfs. von den Erben zurückverlangen.

Die Bank könnte die Raten natürlich auch von den Erben eintreiben wird das aber wegen des Arbeitsaufwandes in der Regel nicht tun. Wenn man einen wirklich netten Bankmitarbeiter erwischt und ihm alle Daten zu den Erben (Namen, Anschrift etc) mitteilt könnte man vielleicht so herauskommen. Das ist aber eher unwahrscheinlich.

-- Editiert von Ebenezer am 09.10.2017 09:52

Signatur:

▌ ↓ Klick bitte nicht vergessen ☺ ▌

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb476080-65
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst mal Danke für die Antwort.
Soweit ich darüber informiert bin steht sie als kreditnehmer 2. im vertrag drin und sowohl auch als Bürge. Denn zum zeitpunkt der kreditaufnahme war ihr Lebenspartner als Arbeitslos gemeldet. Steht so auch im kreditvertrag. Da nach Aussage der Bank das Auto aber ins Erbe geht, Sie aber nicht Erbberechtigt ist, müsste dann doch auch der Kreditvertrag ins Erbe gehen? Oder ist das falsch? Das würde dann ja heissen die Familie bekommt Quasi einen Neuwagen geschenkt per Erbe, sie allerdings müsste die Kosten des kreditvertrages tragen.

-- Editiert von fb476080-65 am 09.10.2017 12:10

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Zitat:
Da nach Aussage der Bank das Auto aber ins Erbe geht, Sie aber nicht Erbberechtigt ist, müsste dann doch auch der Kreditvertrag ins Erbe gehen? Oder ist das falsch? Das würde dann ja heissen die Familie bekommt Quasi einen Neuwagen geschenkt per Erbe, sie allerdings müsste die Kosten des kreditvertrages tragen.


Naja, im Endeffekt ist es der gleiche Zustand wie vorher. Da hat ja auch nur dem Freund das Auto gehört und sie haftete für die Zahlungen.

Letztlich müssen hier am ende die Erben die Raten zahlen. Die einzige Frage ist, ob man hinbekommt, dass die Erben direkt an die Bank bezahlen oder ob Ihre Bekannte erst mal in Vorleistung treten muss und das Geld dann von der Erben zurückbekommt. Sie muss natürlich nicht die Raten zahlen ohne davon etwas zu haben.

Signatur:

▌ ↓ Klick bitte nicht vergessen ☺ ▌

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Start4u
Status:
Schüler
(306 Beiträge, 122x hilfreich)

Zu unterscheiden sind hier wahrscheinlich noch der Kaufvertrag des Fahrzeugs und der Kreditvertrag.
Das sind 2 unabhängige Rechtsgeschäfte.

Also wer hat den Kaufvertrag für das Fahrzeug abgeschlossen? Beide Lebenspartner oder nur einer?
Sollte dein Lebenspartner allein im Kaufvertrag stehen haben die Erben recht. Das Auto ist dann sein Eigentum und Teil des Erbe.

Den Kreditvertrag habt Ihr ja scheinbar beide unterschrieben. Dementsprechend seid Ihr beide auch Schuldner.
Das Konstrukt, dass Du gleichzeitig 2. Kreditnehmer bist UND Bürge für den ersten Kreditnehmer macht keinen Sinn.
Das solltest du nochmal überprüfen. Grundsätzlich gehört dann aber auch der Kredit als Schulden in die Erbmasse.

Sollten die Erben das Auto behalten kannst Du auch die bisher gezahlten Raten anteilig wieder zurückfordern wenn du nachweisen kannst dass du auch für das Fahrzeug gezahlt hast.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Zitat (von fb476080-65):
Die Bank droht nun mit Gehaltspfändung


zurecht. Hier wurde sich nicht sofort gekümmert. Im "Außenverhältnis" muss sie die Raten weiterhin zahlen. Es handelt sich hier mutmaßlich um ein verbundenes Geschäft (selbst wenn nicht...) und kann der eine Darlehensnehmer nicht mehr zahlen, tritt der andere eben ein.

Das wäre dann die Frau. Ob Sie einen Führerschein hat oder nicht ist völlig unerheblich.

Im "Innenverhältnis" könnte Sie Schadensersatzansprüche gegen die Famiilie XY geltend machen.

Um etwaige Pfändungen zu vermeiden, sollte man nun lieber die Raten zahlen. Ich gehe aber davon aus, dass die Bank den Vertrag bereits gekündigt hat.

Das passiert, wenn man alles auflaufen lässt und sich nicht rechtzeitig kümmert. Ob das Auto geschrottet wurde oder jemand anderes es nicht mehr herausgibt, interessiert hierbei nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb476080-65
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Bank wurde in jeder Weise, also Tel. als auch schriftlich von Anfang an über diese Tatsachen informiert. Auch darüber das das Fahrzeug, nach Absprache mit dem Händler, zurückgenommen wird vom Autohaus um dem kreditvertrag zu beenden. Dazu kam es nicht da die Familie des Verstorbenen das Fahrzeug nicht herausgab.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12331.10.2017 22:18:45
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 309x hilfreich)

Oben haben Sie aber folgendes geschrieben:

"Sie bittet die Bank um Hilfe um das Auto an das Autohaus zurückzugeben und damit den kreditvertrag zu tilgen. Bank geht darauf nicht ein sondern fordert nur zahlung der kreditraten."

Die Bank ging also darauf nicht ein. Müsste Sie auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb476080-65
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist Korrekt. Sie bat, tel. und schriftlich, die Bank um Hilfe, um Zugriff auf das Auto zu bekommen, denn ansonsten könnte das Auto ja nicht zurückgegeben werden. Denn die Fam. gab und gibt das Fahrzeug nicht heraus. Interessierte die Bank aber nicht, sie bestanden und bestehen immer noch auf Zahlung der Raten. Allerdings mit dem Hinweis das daß Fahrzeug ja evtl. ins Erbe geht. Daraufhin stellte sie natürlich jegliche bis dato geleistete Zahlungen ein. Auch dies natürlich schriftlich damit begründet, wenn Auto Erbe ist dann bitte an die Erben wenden. Das wird von der Bank völlig ignoriert.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.041 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen