Bürgschaft bei Minderjährigen Azubi

30. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Phoenixfeuer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bürgschaft bei Minderjährigen Azubi

hallo

ich weiß dass thema war schon mal aber ich hab da noch ne frage.

meine mutter hat auch bei meinem bruder als er 17 war und eine ausbildung begonnen hat den mietvertrag als bürgin mit unterschrieben und es wurde ebenfalls eine kaution vereinbahrt, die vom amt getragen wurde.

letztes jahr (da war er schon 20 jahre alt) wurde ihm die wohnung wegen mietrückstände gekündigt und die kaution einbehalten. er hat die zusammen mit einem freund die wohnung renoviert hat, wollte er einen termien mit dem vermieter vereinbaren zur schlüsselüberabe. dieser hatte aber nie zeit oder war meißtens garnicht zu erreichen.

jetzt bekamen er und meine mutter, die ja als bürgin unterschrieben hat eine klage, weil der vermieter im januar die tür aufgebrochen lassen und die wohnung nochmal von einer malerfirma hat renovieren lassen. sie wollen aber nicht die renovierngskosten haben sondern nur die kosten für den zeitraum wo die wohnung nicht vermietet werden konnte.

angeblich hat der vermieter nicht gewußt wo mein bruder zu erreichen ist aber der hatte ihn im bei sein meiner mutter anfang oktober über seine neue nummer und wohnort in kenntniss gesetzt. auch hat er ihm mitgeteilt, dass er zwar noch ALG II bekommt aber aussicht auf eine arbeit hat (die er ja auch bekam) und ihn dann die ausstehende miete in raten zurück zahlen könnte. worauf nichts weiter vom vermieter nach kam wegen ratenzahlungsvereinbahrung etc.

auch hat der vermieteter bei unterzeichnung des vertrages meiner mutter betätigt (leider nur mündlich) dass sie ab der volljährigkeit von meinem bruder nicht mehr für ihn bürgen müsste. auch wußte er, dass sie ALG II bezieht und dadurch ja nicht pfändbares geld hat.

die frage ist nun da meine mutter nach wie vor,und das wird sich aufgrund ihres gesundheitszustand auch nie ändern, ALG II bekommt in wie weit sie immer noch für meinen bruder haftbar ist.

und mein bruder möchte gern die schulden zurückzahlen, ist aber nicht bereit, da der vermieter ja nie zeit hatte für die schlüsselübergabe, auch noch die kosten ab dem auszug zu übernehmen. niemand kann von einem 20 jährigen verlangen, dass er die wohnung "fachgerecht" zu übergeben hat. er hat die wände mit rauhfastertapete und weißer farbe hinterlassen.

alles komplizert und ich hoffe ich habe nichts vergessen. ich hoffe mir kann jemand nen rat geben. weil meine mutter echt am ende mit den nerven ist. denn der betrag liegt um die 1000 € .

lg andrea

-- Editiert am 30.05.2009 14:40

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Also grundsätzlich kann man das selbstverständlich von einem 20 jährigen verlangen. Wenn er handwerklich nicht dazu in der Lage ist, dann muss er es eben fachgerecht von jemandem machen lassen.

Eine andere Frage ist, ob die Forderung jetzt wirklich berechtigt ist oder nicht. Das sollte ein Anwalt prüfen. Da ihr ohnehin schon verklagt worden seid, sollte in jedem Fall ein Anwalt eingeschaltet werden. Es wäre beispielsweise denkbar, dass die Bürgschaft wegen übersicherung des Mietverhältnisses unwirksam ist. Allerdings wäre es auch denkbar, dass die Eltern einfach als gesamtschuldnerische Mieter für den Mietvertrag haften. Es kommt also drauf an.

Zudem ist fraglich ob, die Nachbesserungsforderungen bzgl der Renovierung überhaupt an den Mieter herangetragen worden sind. Letztlich ist auch fraglich, ob die 6-Monatsfrist bzgl Verjährung eingehalten wurde.

Hier ist nach dem Sachverhalt sovieles fraglich, dass die Sache hier nicht abschließend beurteilt werden kann.,

Daher: Ab zum Anwalt !

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