Guten tag,
ich hatte an unsere Bürgermeisterin eine Anfrage per e-mail gestellt.
Es handelt sich hierbei um ein spezifische Frage zur Verkehrssituation an einer bestimmten Stelle in der Gemeinde.
Leider bakam ich auch auf eine erneute Anfrage keinerlei Rückmeldung.
Ich gehe davon aus, dass Sie die frage nicht beantworten möchte, da Sie weis, dass Ihre Entscheidung nicht korrekt sein dürfte.
Ist Sie je3doch gesetztlich nicht verpflichtet auf meine Anfragen Stellung zu nehmen oder zumindest eine eaktion zu zeigen?
Vielen Dank.
Gruss
Petra
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Bürgermeisterin gibt keine Auskunft
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im übrigen sollte man erst einmal sicherstellen, das die Anfrage auch tatsächlich zugegangen ist.
Da wäre Einschreiben-Rückschein besser geeignet als E-Mail.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
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Doch, natürlich kann man sich einer gesetzlichen Grundlage bedienen.
In Verwaltungsverfahren, in denen man nicht selbst beteiligt ist, die einen aber betreffen,
Kann man Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz verlangen.
Nebenwirkung: Diese Auskünfte können, je nach Aufwand, Kosten nach sich ziehen.
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"Lukas 7,23"
quote:
Kann man Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz verlangen
Wenn die betreffende Information bei der Gemeinde überhaupt vorhanden ist.
Mal dumm gesagt, eine Anfrage "Wieviele gelbe Opel fahren stündlich über die Kreuzung Heugasse/Pokkelstraße?" kann die Verwaltung nicht beantworten, weil sie diese Information gar nicht hat.
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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. "
Normalerweise hat eine noch so kleine Stadt ein Parlament. Den Abgeordneten des Vertrauens bitten, eine Anfrage zu stellen. Die wird beantwortet.
wirdwerden
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-- Editiert wirdwerden am 02.10.2011 11:59
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